Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeut-samen Grünlandbiotoptypen. Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa und ha-ben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetz-lich geschützt (= § 30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebens-raumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesna-turschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den § 30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= § 15-Biotoptypen). Durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes sind die Mageren Flach-land-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen sowie Streuobstwiesen seit dem 01.03.2022 ebenfalls durch § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt. Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2026
Referenznummer: LfU_13_53/2025
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeut-samen Grünlandbiotoptypen. Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa und ha-ben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetz-lich geschützt (= § 30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebens-raumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesna-turschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den § 30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= § 15-Biotoptypen). Durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes sind die Mageren Flach-land-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen sowie Streuobstwiesen seit dem 01.03.2022 ebenfalls durch § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt. Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Das Land Rheinland-Pfalz (RLP) verfügt über eine Vielzahl an naturschutzfachlich bedeut-samen Grünlandbiotoptypen. Biotoptypen des Grünlands zählen zu den artenreichsten Biotoptypen in Mitteleuropa und ha-ben daher eine große Bedeutung für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und damit auch für das Erreichen landesweiter Ziele wie beispielsweise der Biodiversitätsstrategie Rheinland-Pfalz. Daher sind viele der Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gesetz-lich geschützt (= § 30-Biotoptypen). Bei vielen handelt es sich gleichzeitig um einen Lebens-raumtyp nach Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-LRT). Durch die Novellierung des Landesna-turschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP vom 6. Oktober 2015) wurden in RLP neben den § 30-Biotoptypen des BNatschG ebenfalls Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt (= § 15-Biotoptypen). Durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetztes sind die Mageren Flach-land-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen sowie Streuobstwiesen seit dem 01.03.2022 ebenfalls durch § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützt. Die Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz ist die landesweite Erfassung dieser durch § 30 BNatSchG, §15 LNatSchG RLP sowie durch die FFH-Richtlinie geschützten, artenreichen Grünlandbiotope und ist Teil des landesweiten Biotopkatasters. Die Kartierung wird in den kommenden Jahren sukzessive in ganz Rheinland-Pfalz durchgeführt, indem pro Jahr jeweils mehrere Landkreise verteilt über das gesamte Bundesland bearbeitet werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 18
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 18
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: AWE-Los-Nr-1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1516 ha
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Suchraum Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-23 📅
Datum des Endes: 2027-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optionale Leistungen: Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Expertengespräch als Präsenztermin Pos. 2.2 Teilnahme an einem optionalen Expertengespräch als Online-Videokonferenz Pos. 2.3 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen Pos. 2.4 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter Pos. 2.5 Optionales Abstimmungsgespräch als Online-Videokonferenz Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2026 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.3 und Pos. 2.5 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.1 bzw. alternativ 2.2 wurden aufgrund reduzierter Personalkapazität (Kollegin in Teilzeit) nur als optionale Leistung in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Pos. 2.4 hängt von einem entsprechenden Bedarf in den Landkreisen ab.
Optionale Leistungen: Pos. 2.1 Teilnahme an einem optionalen Expertengespräch als Präsenztermin Pos. 2.2 Teilnahme an einem optionalen Expertengespräch als Online-Videokonferenz Pos. 2.3 Teilnahme an einem optionalen Geländetermin zur Klärung von Problemen Pos. 2.4 Fachliche Begleitung eines Geländetermins zur Information Interessierter Pos. 2.5 Optionales Abstimmungsgespräch als Online-Videokonferenz Bei den optionalen Leistungen handelt es sich um Positionen bei denen noch nicht feststeht, ob diese im Jahr 2026 überhaupt gebraucht werden. So werden Pos. 2.3 und Pos. 2.5 nur im Fall von Problemen und bei Abstimmungsbedarf benötigt. Es ist dennoch wichtig über die Möglichkeiten eines weiteren Geländetermins oder eines Gesprächs zu verfügen. Pos. 2.1 bzw. alternativ 2.2 wurden aufgrund reduzierter Personalkapazität (Kollegin in Teilzeit) nur als optionale Leistung in die Leistungsbeschreibung aufgenommen. Pos. 2.4 hängt von einem entsprechenden Bedarf in den Landkreisen ab.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: AWE-Los-Nr-2
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1180 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: AWE-Los-Nr-3
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1453 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: AWE-Los-Nr-4
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 895 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: AWE-Los-Nr-5
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1465 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Interne Kennung: 6
Titel: AWE-Los-Nr-6
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1544 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
7️⃣
Interne Kennung: 7
Titel: AWE-Los-Nr-7
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1707 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0007
8️⃣
Interne Kennung: 8
Titel: AWE-Los-Nr-8
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1523 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
9️⃣
Interne Kennung: 9
Titel: AWE-Los-Nr-9
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1423 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
1️⃣0️⃣
Interne Kennung: 10
Titel: AWE-Los-Nr-10
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1396 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
1️⃣1️⃣
Interne Kennung: 11
Titel: MYK-Los-Nr-11
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1063 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
1️⃣2️⃣
Interne Kennung: 12
Titel: MYK -Los-Nr-12
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 668 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
1️⃣3️⃣
Interne Kennung: 13
Titel: MYK -Los-Nr-13
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1823 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
1️⃣4️⃣
Interne Kennung: 14
Titel: MYK -Los-Nr-14
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1680 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0014
1️⃣5️⃣
Interne Kennung: 15
Titel: MYK -Los-Nr-15
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 727 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0015
1️⃣6️⃣
Interne Kennung: 16
Titel: MYK -Los-Nr-16
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1825 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0016
1️⃣7️⃣
Interne Kennung: 17
Titel: DUW-Los-Nr-17
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 1476 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0017
1️⃣8️⃣
Interne Kennung: 18
Titel: DUW -Los-Nr-18
Beschreibung der Beschaffung: Suchraum (TA, TB, TC): ca. 979 ha
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0018
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-17 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-17 09:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass er mindestens 3 vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2008 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2008 liegt, deren Leistungsbeginn mindestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, die eine Projektdauer von mindestens 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die Biotopkartierung vergleichbar sind und daher einen direkten Bezug zu folgenden Aufgabenfeldern haben: a) Kartierung von Biotoptypen (HNV-Farmland-Monitoring sowie Ökologische Flächenstichproben eingeschlossen) * b) Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen * c) Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen * d) Grünlandkartierung * InVeKoS - Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) sind in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte a) bis d) auf eine Flächengröße von mind. 80 ha bezieht bzw. es sich um mind. 80 Flächenanzahl/Stichprobenanzahl handelt. Referenzen, in denen die Kartierung nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Zusätzlich muss es sich bei mindestens einer Referenz um eine Grünlandkartierung d) handeln. Eine Referenz als Grünlandkartierung kann im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung nicht anerkannt werden, wenn sich der Schwerpunkt der als Referenz genannten Kartierung ausschließlich auf die Erfassung von - Wäldern - Kleingehölzen - Mooren - Gewässern - Gesteinsbiotopen - Ackerflächen - Hochstaudenfluren - Siedlungsbereichen - Verkehrs- und Wirtschaftswegen bezieht. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder, wobei das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches den Projektleiter stellt, mindestens eine der geforderten Referenzen vorweisen muss. Die Eignung zu 1) ist ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 mittels Referenzen gemäß Formular 311 zu belegen. Für jeden Referenznachweis ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und einzureichen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass er mindestens 3 vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2008 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2008 liegt, deren Leistungsbeginn mindestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, die eine Projektdauer von mindestens 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen an die Biotopkartierung vergleichbar sind und daher einen direkten Bezug zu folgenden Aufgabenfeldern haben: a) Kartierung von Biotoptypen (HNV-Farmland-Monitoring sowie Ökologische Flächenstichproben eingeschlossen) * b) Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen * c) Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen * d) Grünlandkartierung * InVeKoS - Kennartenkontrollen sowie Vertragsnaturschutz-Evaluierungen (EULLa, GAP) sind in Art und Umfang nicht vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen und können daher nicht als Referenz anerkannt werden. Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Referenzen in denen nur wenige Einzelflächen betrachtet wurden, sind nicht zulässig, da die erbrachte Leistung in Art und Umfang nicht vergleichbar mit der geforderten Leistung ist. Eine Leistung gilt in Art und Umfang als vergleichbar, wenn sich mindestens einer der Punkte a) bis d) auf eine Flächengröße von mind. 80 ha bezieht bzw. es sich um mind. 80 Flächenanzahl/Stichprobenanzahl handelt. Referenzen, in denen die Kartierung nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen für Gutachten bei Bauvorhaben, Eingriffen o.ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung innerhalb des Projektes bezogen auf die Biotopkartierung vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Zusätzlich muss es sich bei mindestens einer Referenz um eine Grünlandkartierung d) handeln. Eine Referenz als Grünlandkartierung kann im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung nicht anerkannt werden, wenn sich der Schwerpunkt der als Referenz genannten Kartierung ausschließlich auf die Erfassung von - Wäldern - Kleingehölzen - Mooren - Gewässern - Gesteinsbiotopen - Ackerflächen - Hochstaudenfluren - Siedlungsbereichen - Verkehrs- und Wirtschaftswegen bezieht. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder, wobei das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches den Projektleiter stellt, mindestens eine der geforderten Referenzen vorweisen muss. Die Eignung zu 1) ist ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 mittels Referenzen gemäß Formular 311 zu belegen. Für jeden Referenznachweis ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und einzureichen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass er im Rahmen der Leistungserbringung eine Projektleitung einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügt: - Biologie - Landespflege oder Landschaftsplanung - Agrarwissenschaften, Agrarökologie oder Agrarbiologie - Biogeographie oder Geographie - Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie - Naturschutz - Umweltwissenschaften - Forstwissenschaften Die Eignung zu 2) ist ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 in Form eines Scans des Studiennachweises zu belegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass er im Rahmen der Leistungserbringung eine Projektleitung einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügt: - Biologie - Landespflege oder Landschaftsplanung - Agrarwissenschaften, Agrarökologie oder Agrarbiologie - Biogeographie oder Geographie - Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie - Naturschutz - Umweltwissenschaften - Forstwissenschaften Die Eignung zu 2) ist ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 in Form eines Scans des Studiennachweises zu belegen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYNRH
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 07.11.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 07.11.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0011801100100-43
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 200-686399 (2025-10-16)