GSH BRE-BHV: Herrichten der BE-Flächen und der Container des AG

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Herrichtung der Baustelleneinrichtungsflächen für das Projekt GSH Bremen – Bremerhaven, Strecke Nr. 1740, sowie Aufstellung von zwei Bauüberwachungszentralen (Bremen-Burg und Bremerhaven Hbf).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-25 Auftragsbekanntmachung
2026-09-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-10-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-08-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: GSH BRE-BHV: Herrichten der BE-Flächen und der Container des AG
Referenznummer: 25FEI81626
Kurze Beschreibung:
Herrichtung der Baustelleneinrichtungsflächen für das Projekt GSH Bremen – Bremerhaven, Strecke Nr. 1740, sowie Aufstellung von zwei Bauüberwachungszentralen (Bremen-Burg und Bremerhaven Hbf).
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: ade478cf-a56c-40fc-88b8-7702a1ea1260
Titel: Los 1 (Herrichten der BE-Flächen)
Beschreibung der Beschaffung: Los 1 (Herrichten der BE-Flächen)
Postleitzahl: 28195
Stadt: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-18 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: c52f664b-02ba-4e92-9413-5d2c8ac5aa22
Titel: Los 2 (Aufstellung der Bauüberwachungszentralen)
Beschreibung der Beschaffung: Los 2 (Aufstellung der Bauüberwachungszentralen)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-01 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Versorgungssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Referenzen sind nachzuweisen: Für mindestens 3 Referenzprojekte sind nachfolgende Qualifikationen darzulegen: - Schriftliche Erklärung über Referenzen der letzten 5 Jahre aus vergleichbaren Projekten im Bereich Erd- und Straßenbau mit ca. 35.000 m2 Fläche und den wesentlichen Leistungen wie Schottertragschicht, Geotextil, Mineraltragdeckschicht, etc., Zaunanlagen mit ca. 4.900 m sowie Verkehrssicherungsarbeiten (u.a. Schilder, Ampeln, Baken, etc.) inkl. entsprechender Planungsleistungen - Leitendes Personal (Projekt- und Bauleiter sowie dessen Vertretungen) mit mindestens C1-Sprachniveau in Deutsch in Wort und Schrift.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FE.EI 91
E-Mail: ilka.doerr@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 4039184584 📞
Fax: +49 69260913773 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/7ed2b34e-67d7-4935-b358-65b67c89b3f0 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/7ed2b34e-67d7-4935-b358-65b67c89b3f0 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. ralfmoser architektingenieur 2. GFK Ingenieure 3. GTU Ingenieurgesellschaft 4. DB Engineering & Consulting GmbH 5. Dr. Graband & Partner GmbH 6. Umtec Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 162-555523 (2025-08-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Depenbrock Bau GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-03 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20251077367 - Los: 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Depenbrock Bau GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: 46fb5ca7-ba96-4cc0-a081-aa6cce467b04
Postleitzahl: 32351
Postort: Stemwede
Region: Minden-Lübbecke 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. ralfmoser architektingenieur 2. GFK Ingenieure 3. GTU Ingenieurgesellschaft 4. DB Engineering & Consulting GmbH 5. Dr. Graband & Partner GmbH 6. Umtec Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon ​Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen ​berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen ​Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.
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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-30+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
10 Die Asphaltarbeiten stehen in unmittelbarem technischen Zusammenhang mit der Herstellung und Nutzung der Zufahrt zur BEFläche 04 und sind in die laufenden Arbeiten zur Herrichtung der BE-Fläche zu integrieren. Der Auftragnehmer ist bereits mit der Herstellung der BE-Flächen beauftragt. Ein Wechsel des Auftragnehmers ist daher aus technischen Gründen nicht möglich. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Anfahrts- und Baustelleneinrichtungskosten verursachen. Darüber hinaus würde die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers zusätzliche Schnittstellen im Bauablauf schaffen und könnte zu Verzögerungen bei der Ausführung der Arbeiten sowie zu Beeinträchtigungen des Bauablaufs führen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
10 Im Bereich der Zufahrt zur BE-Fläche 04 in Bremen-Burg ist die Herstellung einer für den LKW-Verkehr geeigneten Asphalttragdeckschicht erforderlich. Die Asphaltierung umfasst den Zufahrtsbereich im Bereich des ESTW Bremen-Burg und der Bediencontainer und ist über die Oberkante der Bediencontainer hinaus auf einer Länge von ca. 40 m fortzuführen. Die Maßnahme ist erforderlich, um insbesondere die Staubentwicklung während der Nutzung und Befahrung der BE-Fläche 04 zu vermeiden bzw. zu reduzieren und eine für den Baustellenverkehr geeignete Zufahrt herzustellen. Die hierfür erforderlichen Asphaltarbeiten waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellen eine erforderliche zusätzliche Leistung dar.
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Quelle: OJS 2026/S 190-676621 (2026-09-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20251077367 - Los: 1

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-23+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
005 Das zusätzliche Absammeln, Trennen und Entsorgen von Müllablagerungen, Gehölzresten, Astwerk und Betonresten steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den vom bestehenden AN auszuführenden Arbeiten zur Herrichtung der BE-Fläche. Die Leistungen dienen der Herstellung eines ordnungsgemäßen und nutzbaren Bauzustandes als Voraussetzung für die nachfolgenden Hauptvertragsleistungen. Ein neuer AN müsste sich in die bereits laufenden Arbeiten sowie die örtlichen Gegebenheiten einarbeiten und seine Leistungen mit den bereits ausgeführten und noch auszuführenden Leistungen des bestehenden AN abstimmen, wodurch zusätzliche technische Schnittstellen entstehen würden. Eine Fremdvergabe würde die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers erforderlich machen. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten für die Beräumung, Trennung und Entsorgung der aufgefundenen Materialien wäre mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. Hieraus ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten und Zusatzkosten bei der Ausführung der Leistungen. 006 Die Herstellung, Vorhaltung und Anpassung des Biotopschutzzaunes steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den vom bestehenden AN auszuführenden Arbeiten auf den BE-Flächen. Die Schutzmaßnahmen sind entsprechend den Vorgaben des Umwelt-Kurzgutachtens vor Beginn der Bauarbeiten herzustellen und während der gesamten Bauausführung an die jeweiligen Bauphasen und Baufelder anzupassen. Die Leistung ist damit technisch unmittelbar mit den laufenden Hauptvertragsleistungen verknüpft. Ein neuer AN müsste sich in die bestehende Ausführungsplanung sowie die laufende Bauabwicklung einarbeiten, wodurch zusätzliche technische Schnittstellen entstehen würden. Eine Fremdvergabe würde die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers erforderlich machen. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten für die Herstellung, Unterhaltung, Umsetzung und Anpassung der Biotopschutzmaßnahmen zwischen mehreren Auftragnehmern würde zu erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten bei der Ausführung der Leistungen führen. 007 Die emissionsmindernden Maßnahmen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den vom bestehenden AN auszuführenden Bauleistungen. Die Anforderungen betreffen die Auswahl und den Einsatz der für die Leistungserbringung verwendeten Baumaschinen und Baufahrzeuge sowie die Erstellung und Fortschreibung des Maschinenkatasters für die tatsächlich eingesetzten Geräte. Die Umsetzung der Maßnahmen ist technisch unmittelbar in die laufende Bauausführung eingebunden und setzt eine fortlaufende Abstimmung mit dem Geräte- und Maschineneinsatz des bestehenden AN voraus. Ein neuer AN müsste sich in die bestehende Baustellenorganisation und Geräteplanung einarbeiten, wodurch zusätzliche technische Schnittstellen entstehen würden. Eine Fremdvergabe würde die Einbindung eines weiteren Auftragnehmers erforderlich machen. Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der emissionsmindernden Anforderungen sowie die Führung und Aktualisierung des Maschinenkatasters wäre mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. Hieraus ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten und Zusatzkosten bei der Ausführung der Leistungen. 11 Die Umlagerung der Gehölzreste war unmittelbar zur Herstellung der Baufreiheit für das Gründungspolster erforderlich und musste in den laufenden Arbeitsablauf zur Herrichtung der BE 33 eingebunden werden. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers hätte eine zusätzliche Mobilisierung von Personal und Geräten erforderlich gemacht und dadurch zusätzliche Kosten sowie Verzögerungen bei der Herstellung der erforderlichen Baufreiheit verursacht. 12 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die zusätzliche Geogitterverlegung unmittelbarer Bestandteil des angepassten Schichtenaufbaus der BE-Flächen ist und gemeinsam mit den weiteren Schichten ausgeführt werden muss. Die Ausführung durch einen weiteren Auftragnehmer würde zusätzliche Schnittstellen innerhalb des Schichtenaufbaus schaffen und eine getrennte Mobilisierung von Personal und Geräten erfordern. Dadurch würden zusätzliche Kosten entstehen und die durchgängige Ausführung des Flächenaufbaus erschwert. 13 Die Stahlplatten sind Bestandteil der Schutzmaßnahmen im Wurzelbereich und müssen unmittelbar auf die jeweiligen Fahr- und Arbeitsbereiche sowie die laufende Baustellennutzung abgestimmt werden. Die Verlegung und erforderliche Umsetzung der Stahlplatten steht damit in direktem Zusammenhang mit den ausgeführten Arbeiten auf den BE-Flächen. Bei Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers wären eine separate Bereitstellung und Verlegung der Stahlplatten sowie zusätzliche Geräte- und Transportleistungen erforderlich. Dies würde zusätzliche Kosten verursachen und die durchgängige Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen im Wurzelbereich erschweren. 15 Die Asphaltwulst muss unmittelbar an die bereits hergestellten Flächen, vorhandenen Höhenlagen und vorgesehenen Entwässerungswege angepasst werden. Sie bildet damit einen technisch zusammenhängenden Bestandteil der bereits ausgeführten Flächen- und Entwässerungsmaßnahmen. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen bei Höhenanpassung, Wasserführung und Anschluss an die bereits hergestellten Flächen schaffen. Zudem wären eine separate Baustelleneinrichtung und zusätzliche Geräte und Ausführungskosten erforderlich.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
005 Die vollflächige händische Aufnahme, Trennung und Entsorgung von Müllablagerungen, Gehölzresten, Astwerk und Betonresten auf dem Baugelände stellt einen über den vertraglich vorgesehenen Leistungsumfang der Position „Baugelände abräumen“ hinausgehenden Aufwand dar, da die ausgeschriebene Leistung lediglich das Roden vorhandener Wurzeln, Baumstümpfe sowie den Umgang mit bestehendem Bewuchs und Astwerk umfasst, nicht jedoch die gesonderte Beräumung und Entsorgung abgelagerter Abfälle und sonstiger Fremdstoffe. 006 Die Bestellung, Lieferung, Montage, Vorhaltung und Unterhaltung von Biotopschutzzäunen zum Schutz angrenzender Gehölze und Einzelbäume entsprechend den Vorgaben des Umwelt-Kurzgutachtens sowie deren Anpassung an den Baufortschritt stellt einen zusätzlichen Leistungsumfang dar, da die Umsetzung dieser naturschutzfachlichen Schutzmaßnahmen ursprünglich nicht Gegenstand der im Vertrag vorgesehenen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen war und erst aufgrund nachträglich vorgegebener Umweltauflagen erforderlich wurde. 007 Die Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen durch den Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und Baufahrzeuge nach dem aktuellen Stand der Technik sowie die Erstellung, fortlaufende Pflege und Dokumentation eines Maschinenkatasters für die eingesetzten Geräte stellt einen über den vertraglich vorgesehenen Leistungsumfang hinausgehenden Aufwand dar, da diese Leistungen erst aufgrund der nachträglich vorgegebenen umweltfachlichen Anforderungen und der entsprechenden Anweisung des Umweltgutachters erforderlich wurden. 11 Zur Herstellung des Gründungspolsters für die Containeranlage auf der BE 33 mussten die dort gelagerten Gehölzreste eines Nachunternehmers umgelagert werden, da die erforderliche Baufreiheit nicht gegeben war. Diese Leistung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht vorgesehen. 12 Aufgrund der Ergebnisse der Tragfähigkeitsuntersuchungen war zur Sicherstellung der erforderlichen Tragfähigkeit eine Anpassung des vorgesehenen Flächenaufbaus der BE-Flächen erforderlich. Hierzu wurde der zusätzliche Einbau eines Geogitters mit höherer Zugfestigkeit in zwei Lagen erforderlich. 13 Zum Schutz der vorhandenen Wurzelbereiche vor Belastungen durch den Baustellenverkehr war der zusätzliche Einsatz von Stahlplatten erforderlich. Die vertraglich vorgesehene Schutzlage war hierfür nicht ausreichend. 15 Aufgrund bereits eingetretener Ausspülungen an den Böschungen der BE-Flächen ist eine gezielte Ableitung des Oberflächenwassers erforderlich. Hierzu ist eine Asphaltwulst zur Führung des Oberflächenwassers in die vorgesehenen Versickerungsbereiche herzustellen, um weitere Ausspülungen zu vermeiden.
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Quelle: OJS 2026/S 207-738530 (2026-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-11-02+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
01 Die Erweiterung um zwei Achsen erfolgt unmittelbar an der bestehenden Containeranlage in Bremerhaven. Die zusätzlichen Container müssen technisch und funktional in die vorhandene Anlage einschließlich der bestehenden Ver- und Entsorgungsanschlüsse integriert werden. Eine Ausführung durch einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche technische Schnittstellen innerhalb der zusammenhängenden Containeranlage schaffen. Die Erweiterung ist daher durch den bereits mit der Containeranlage beauftragten Auftragnehmer auszuführen. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche technische Schnittstellen innerhalb der bestehenden Containeranlage schaffen. Darüber hinaus wären zusätzliche Baustelleneinrichtungs-, Anfahrts- und Ausführungskosten zu erwarten. Die getrennte Ausführung der Erweiterung könnte zudem zu Verzögerungen bei der Fertigstellung und Inbetriebnahme der Containeranlage führen. 02 Die zusätzlichen Medienzuführungen müssen unmittelbar an die bereits festgelegten Übergabepunkte der BÜZ Bremen angeschlossen werden. Dabei sind die Leitungsführungen und technischen Anforderungen für Abwasser, Strom, Trinkwasser, Glasfaser und Erdung auf die bereits beauftragten Medienanschlüsse der Containeranlage abzustimmen. Eine Ausführung durch einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche technische Schnittstellen zwischen den Hauptanschlusspunkten, den Übergabepunkten und den bereits beauftragten Anschlüssen der BÜZ schaffen. Die durchgängige Herstellung der Medienanschlüsse durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ist daher technisch erforderlich. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche technische Schnittstellen zwischen den Hauptanschlusspunkten, den Übergabepunkten und den Medienanschlüssen der BÜZ schaffen. Durch die getrennte Ausführung wären zusätzliche Baustelleneinrichtungs-, Anfahrts- und Herstellungskosten zu erwarten. Darüber hinaus würde die eindeutige Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei der Herstellung, Inbetriebnahme und Gewährleistung der Medienanschlüsse erschwert. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers wäre daher mit erheblichen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. 03 Die zusätzlichen Medienzuführungen müssen an die festgelegten Übergabepunkte der BÜZ Bremerhaven angeschlossen werden. Dabei sind die Leitungsführungen und technischen Anforderungen für Strom, Trinkwasser, Glasfaser und Erdung auf die bereits beauftragten Medienanschlüsse der Containeranlage abzustimmen. Eine Ausführung durch einen anderen Auftragnehmer würde zusätzliche technische Schnittstellen zwischen den Hauptanschlusspunkten, den Übergabepunkten und den bestehenden Anschlüssen der BÜZ schaffen. Die durchgängige Herstellung durch den bereits beauftragten Auftragnehmer ist daher aus technischen Gründen erforderlich. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche technische Schnittstellen zwischen den Hauptanschlusspunkten, den Übergabepunkten und den Medienanschlüssen der BÜZ Bremerhaven schaffen. Durch die getrennte Ausführung wären zusätzliche Baustelleneinrichtungs-, Anfahrts- und Herstellungskosten zu erwarten. Zudem würde die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten bei der Herstellung, Inbetriebnahme und Gewährleistung der Medienanschlüsse erschwert. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers wäre daher mit erheblichen Schwierigkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. 04 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Internetausstattung in die bereits vorhandene Infrastruktur der Containeranlagen integriert werden muss. Die Ausführung erfordert Kenntnisse der bestehenden Leitungsführung, Netzwerkstruktur und vorhandenen Installationen. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen bei Installation, Einrichtung und Funktionsprüfung der Internetausstattung schaffen. Dadurch wären zusätzliche Leistungen zur Einbindung und Abstimmung der Systeme erforderlich, die zu Mehrkosten und Verzögerungen bei der Inbetriebnahme führen können. 05 Die zusätzlichen Trennwände, Türen, Panikschlösser und Steckdosen müssen unmittelbar in die bereits errichteten Containeranlagen eingebaut und an die vorhandene Konstruktion und Ausstattung angepasst werden. Eine getrennte Ausführung durch einen weiteren Auftragnehmer würde zusätzliche technische Schnittstellen innerhalb der Containeranlagen schaffen. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen beim Einbau der Trennwände, Türen, Panikschlösser und Steckdosen in die bestehenden Containeranlagen schaffen. Durch die getrennte Ausführung wären zudem zusätzliche Anfahrts-, Einrichtungs- und Montagekosten zu erwarten und die Abgrenzung der Gewährleistung für die Einbauten würde erschwert. 08 Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen Gründen nicht möglich, da die Herrichtung der Außenanlagen unmittelbar an die bereits hergestellten BE-Flächen und Containeranlagen anschließt. Der zusätzliche Schottereinbau muss hinsichtlich Höhenlage, Flächenanschlüssen und Übergängen technisch auf die bereits ausgeführten Arbeiten abgestimmt werden. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers würde zusätzliche Schnittstellen bei den bereits hergestellten BE-Flächen und Containeranlagen schaffen. Zudem wären für die Ausführung der vergleichsweise begrenzten Schotterarbeiten zusätzliche Baustelleneinrichtungs-, Geräte- und Anfahrtskosten erforderlich. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten und Schwierigkeiten bei der durchgängigen Herstellung der Außenanlagen verbunden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
01 Im Rahmen der ursprünglichen Planung wurde die Einrichtung einer Logistikzentrale nicht berücksichtigt. Für die Koordination und Abwicklung der Logistik ist jedoch eine entsprechende Logistikzentrale erforderlich. Diese wird am Standort Bremerhaven eingerichtet. Zur Bereitstellung der hierfür erforderlichen Räumlichkeiten ist die bestehende Containeranlage in Bremerhaven um zwei Achsen mit insgesamt acht Containern zu erweitern. Die Erweiterung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellt daher eine erforderliche zusätzliche Leistung dar. 02 Im Hauptvertrag waren die Medienanschlüsse von der BÜZ bis zu dem festgelegten Übergabepunkt über eine Leitungslänge von ca. 10 m bereits berücksichtigt. Die Herstellung der erforderlichen Medienzuführungen von den vorhandenen Hauptanschlusspunkten bis zu diesem Übergabepunkt war hingegen nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs. Zur vollständigen Versorgung und Funktionsfähigkeit der BÜZ Bremen waren daher zusätzliche Leitungswege und technische Einrichtungen erforderlich. Hierzu gehören insbesondere die Druckrohrleitung einschließlich Pumpschacht für die Abwasserentsorgung sowie die erforderlichen Leitungen für Strom, Trinkwasser, Glasfaser und Erdung bis zum festgelegten Übergabepunkt. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellen daher erforderliche zusätzliche Leistungen dar. 03 Im Hauptvertrag waren die Medienanschlüsse von der BÜZ bis zu dem festgelegten Übergabepunkt über eine Leitungslänge von ca. 10 m bereits berücksichtigt. Nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs war hingegen die Herstellung der erforderlichen Medienzuführungen von den vorhandenen Hauptanschlusspunkten bis zu diesem Übergabepunkt. Für die vollständige Versorgung der BÜZ Bremerhaven mussten daher zusätzliche Leitungswege für Strom, Trinkwasser, Glasfaser und Erdung von den vorhandenen Hauptanschlusspunkten bis zum festgelegten Übergabepunkt hergestellt werden. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellen daher erforderliche zusätzliche Leistungen dar. 04 Für den Betrieb der BÜZ-Anlagen ist eine stabile Internetversorgung an den Arbeitsplätzen erforderlich. Hierfür wurde eine Internetversorgung über Starlink einschließlich der erforderlichen technischen Ausstattung eingerichtet. Zur Sicherstellung einer ausreichenden WLAN-Abdeckung innerhalb der Containeranlagen sind zusätzlich WLAN-Repeater erforderlich. Die hierfür erforderliche Internetausstattung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellt daher eine erforderliche zusätzliche Leistung dar. 05 Im Zuge der weiteren Ausgestaltung der BÜZ-Anlagen wurde festgestellt, dass zusätzliche Trennwände, Türen, Panikschlösser und Steckdosen erforderlich sind. Die zusätzlichen Einbauten sind notwendig, um die vorgesehenen Raumaufteilungen, Fluchtmöglichkeiten und die erforderliche technische Ausstattung der Arbeitsbereiche in den BÜZ Bremen-Burg und Bremerhaven sicherzustellen. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten und stellen daher erforderliche zusätzliche Leistungen dar. 08 Im Zuge der Bauausführung wurde festgestellt, dass die vorhandenen Flächen im Bereich der BÜZ-Anlagen nicht ausreichend eben und tragfähig für eine sichere Befahrung und Begehung waren. Zur Herstellung einer dauerhaft nutzbaren Oberfläche war daher ein zusätzlicher Ausgleich mit Schottermaterial erforderlich. Diese Leistung war im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten.
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Quelle: OJS 2026/S 213-763643 (2026-11-02)