Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg (SGA) plant im Auftrag des Schul- und Sportamtes Lichtenberg, Flächen ausgewählter 24 Liegenschaften (Schulstandorte), die das Niederschlagswasser in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe (BWB) einleiten, zu entkoppeln und stattdessen das Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Damit möchte das SGA einen Beitrag zur sogenannten „Schwammstadt“ leisten, indem das anfallenden Niederschlagswasser anstatt in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe vor Ort verbleiben und dort versickern soll. Dazu soll ein Fachgutachten über die 24 Liegenschaften des Schul- und Sportamtes mit Vor-schlägen zu konkret umsetzbaren Maßnahmen beauftragt werden. Die Liegenschaften sollen von einem Gutachter (z.B. Ingenieurbüro) zunächst mittels einer Bestandsaufnahme (u.a. Voranalyse Umweltatlas Altlasten, ggf. Bodengutachten zur Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes) auf ihre Eignung zur Versickerung oder zur Verwendung des Niederschlagswassers zu Bewässerung untersucht werden. Auf Basis dieser Untersuchung sollen konkrete Vorschläge für (bauliche) Entkopplungsmaßnahmen einschließlich einer Kostenschätzung je Liegenschaft / je Maßnahme vorgelegt und Hinweise über ggf. erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse zur Versickerung gegeben werden. Nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen zwangsläufig über die geplante Nutzungsdauer wirtschaftlich sein (vollarmortisierend), wenngleich die jeweils wirtschaftlichste Variante der Entkopplungsmöglichkeit zu planen ist. Daher ist für jede vorgeschlagene Maßnahme eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne des § 7 LHO, hier in Form einer einfachen Amortisationsrechnung durchzuführen. Dabei soll dokumentiert werden, welche Maßnahmen sich innerhalb der Lebensdauer von 25 Jahren durch die Einsparungen des derzeit zu zahlenden Niederschlagswasserentgelts (gem. aktueller Gebühren der Berliner Wasserbetriebe) amortisieren. Für die als wirtschaftlich befundenen Maßnahmen, sollen dann in einem zweiten Schritt Mittel für deren bauliche Umsetzung beantragt werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation der BWB möglichst zu kappen und es stattdessen komplett vor Ort oder in angrenzenden öffentlichen Grünanlagen zu versickern oder in geeigneten Fällen für Bewässerungszwecke aufzufangen. Dadurch kann das Grundwasser angereichert werden und so zur Stärkung der Resilienz des Berliner Stadtgrüns beitragen. Im Einzelnen sind folgende Planungsziele zu verfolgen: • Ermittlung der planerischen Randbedingungen • Technische Lösungsvorschläge zur Abkopplung inkl. Kostenansatz für Baumaßnahmen unter Berücksichtigung von Baugrundgutachten • Bodenmodellierung unter Berücksichtigung geschützter Einzelbäume bzw. schützenswerter Vegetation und unter Berücksichtigung der Nutzung der Freifläche
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-14.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachten zur
Entkopplung der Einleitung von
Niederschlagswasser in das Netz der BWB
Referenznummer: 25-HD-14-Entkopplung
Kurze Beschreibung:
Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg (SGA) plant im Auftrag des Schul- und Sportamtes Lichtenberg, Flächen ausgewählter 24 Liegenschaften (Schulstandorte), die das Niederschlagswasser in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe (BWB) einleiten, zu entkoppeln und stattdessen das Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Damit möchte das SGA einen Beitrag zur sogenannten „Schwammstadt“ leisten, indem das anfallenden Niederschlagswasser anstatt in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe vor Ort verbleiben und dort versickern soll.
Dazu soll ein Fachgutachten über die 24 Liegenschaften des Schul- und Sportamtes mit Vor-schlägen zu konkret umsetzbaren Maßnahmen beauftragt werden. Die Liegenschaften sollen von einem Gutachter (z.B. Ingenieurbüro) zunächst mittels einer Bestandsaufnahme (u.a. Voranalyse Umweltatlas Altlasten, ggf. Bodengutachten zur Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes) auf ihre Eignung zur Versickerung oder zur Verwendung des Niederschlagswassers zu Bewässerung untersucht werden. Auf Basis dieser Untersuchung sollen konkrete Vorschläge für (bauliche) Entkopplungsmaßnahmen einschließlich einer Kostenschätzung je Liegenschaft / je Maßnahme vorgelegt und Hinweise über ggf. erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse zur Versickerung gegeben werden.
Nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen zwangsläufig über die geplante Nutzungsdauer wirtschaftlich sein (vollarmortisierend), wenngleich die jeweils wirtschaftlichste Variante der Entkopplungsmöglichkeit zu planen ist. Daher ist für jede vorgeschlagene Maßnahme eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne des § 7 LHO, hier in Form einer einfachen Amortisationsrechnung durchzuführen. Dabei soll dokumentiert werden, welche Maßnahmen sich innerhalb der Lebensdauer von 25 Jahren durch die Einsparungen des derzeit zu zahlenden Niederschlagswasserentgelts (gem. aktueller Gebühren der Berliner Wasserbetriebe) amortisieren. Für die als wirtschaftlich befundenen Maßnahmen, sollen dann in einem zweiten Schritt Mittel für deren bauliche Umsetzung beantragt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation der BWB möglichst zu kappen und es stattdessen komplett vor Ort oder in angrenzenden öffentlichen Grünanlagen zu versickern oder in geeigneten Fällen für Bewässerungszwecke aufzufangen. Dadurch kann das Grundwasser angereichert werden und so zur Stärkung der Resilienz des Berliner Stadtgrüns beitragen.
Im Einzelnen sind folgende Planungsziele zu verfolgen:
• Ermittlung der planerischen Randbedingungen
• Technische Lösungsvorschläge zur Abkopplung inkl. Kostenansatz für Baumaßnahmen unter Berücksichtigung von Baugrundgutachten
• Bodenmodellierung unter Berücksichtigung geschützter Einzelbäume bzw. schützenswerter Vegetation und unter Berücksichtigung der Nutzung der Freifläche
Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg (SGA) plant im Auftrag des Schul- und Sportamtes Lichtenberg, Flächen ausgewählter 24 Liegenschaften (Schulstandorte), die das Niederschlagswasser in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe (BWB) einleiten, zu entkoppeln und stattdessen das Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Damit möchte das SGA einen Beitrag zur sogenannten „Schwammstadt“ leisten, indem das anfallenden Niederschlagswasser anstatt in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe vor Ort verbleiben und dort versickern soll.
Dazu soll ein Fachgutachten über die 24 Liegenschaften des Schul- und Sportamtes mit Vor-schlägen zu konkret umsetzbaren Maßnahmen beauftragt werden. Die Liegenschaften sollen von einem Gutachter (z.B. Ingenieurbüro) zunächst mittels einer Bestandsaufnahme (u.a. Voranalyse Umweltatlas Altlasten, ggf. Bodengutachten zur Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes) auf ihre Eignung zur Versickerung oder zur Verwendung des Niederschlagswassers zu Bewässerung untersucht werden. Auf Basis dieser Untersuchung sollen konkrete Vorschläge für (bauliche) Entkopplungsmaßnahmen einschließlich einer Kostenschätzung je Liegenschaft / je Maßnahme vorgelegt und Hinweise über ggf. erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse zur Versickerung gegeben werden.
Nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen zwangsläufig über die geplante Nutzungsdauer wirtschaftlich sein (vollarmortisierend), wenngleich die jeweils wirtschaftlichste Variante der Entkopplungsmöglichkeit zu planen ist. Daher ist für jede vorgeschlagene Maßnahme eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne des § 7 LHO, hier in Form einer einfachen Amortisationsrechnung durchzuführen. Dabei soll dokumentiert werden, welche Maßnahmen sich innerhalb der Lebensdauer von 25 Jahren durch die Einsparungen des derzeit zu zahlenden Niederschlagswasserentgelts (gem. aktueller Gebühren der Berliner Wasserbetriebe) amortisieren. Für die als wirtschaftlich befundenen Maßnahmen, sollen dann in einem zweiten Schritt Mittel für deren bauliche Umsetzung beantragt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation der BWB möglichst zu kappen und es stattdessen komplett vor Ort oder in angrenzenden öffentlichen Grünanlagen zu versickern oder in geeigneten Fällen für Bewässerungszwecke aufzufangen. Dadurch kann das Grundwasser angereichert werden und so zur Stärkung der Resilienz des Berliner Stadtgrüns beitragen.
Im Einzelnen sind folgende Planungsziele zu verfolgen:
• Ermittlung der planerischen Randbedingungen
• Technische Lösungsvorschläge zur Abkopplung inkl. Kostenansatz für Baumaßnahmen unter Berücksichtigung von Baugrundgutachten
• Bodenmodellierung unter Berücksichtigung geschützter Einzelbäume bzw. schützenswerter Vegetation und unter Berücksichtigung der Nutzung der Freifläche
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltplanung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Titel: Gutachten zur Entkopplung der Einleitung von
Niederschlagswasser in das Netz der Berliner Wasserbetriebe
Beschreibung der Beschaffung:
Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg (SGA) plant im Auftrag des Schul- und Sportamtes Lichtenberg, Flächen ausgewählter 24 Liegenschaften, die das Niederschlagswasser in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe (BWB) einleiten, zu entkoppeln und stattdessen das Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Damit möchte das SGA einen Beitrag zur sogenannten „Schwammstadt“ leisten, indem das anfallenden Niederschlagswasser anstatt in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe vor Ort verbleiben und dort versickern soll.
Dazu soll ein Fachgutachten über die 24 Liegenschaften des Schul- und Sportamtes mit Vor-schlägen zu konkret umsetzbaren Maßnahmen beauftragt werden. Die Liegenschaften sollen von einem Gutachter (z.B. Ingenieurbüro) zunächst mittels einer Bestandsaufnahme (u.a. Voranalyse Umweltatlas Altlasten, ggf. Bodengutachten zur Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes) auf ihre Eignung zur Versickerung oder zur Verwendung des Niederschlagswassers zu Bewässerung untersucht werden. Auf Basis dieser Untersuchung sollen konkrete Vorschläge für (bauliche) Entkopplungsmaßnahmen einschließlich einer Kostenschätzung je Liegenschaft / je Maßnahme vorgelegt und Hinweise über ggf. erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse zur Versickerung gegeben werden.
Nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen zwangsläufig über die geplante Nutzungsdauer wirtschaftlich sein (vollarmortisierend), wenngleich die jeweils wirtschaftlichste Variante der Entkopplungsmöglichkeit zu planen ist. Daher ist für jede vorgeschlagene Maßnahme eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne des § 7 LHO, hier in Form einer einfachen Amortisationsrechnung durchzuführen. Dabei soll dokumentiert werden, welche Maßnahmen sich innerhalb der Lebensdauer von 25 Jahren durch die Einsparungen des derzeit zu zahlenden Niederschlagswasserentgelts (gem. aktueller Gebühren der Berliner Wasserbetriebe) amortisieren. Für die als wirtschaftlich befundenen Maßnahmen, sollen dann in einem zweiten Schritt Mittel für deren bauliche Umsetzung beantragt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation der BWB möglichst zu kappen und es stattdessen komplett vor Ort oder in angrenzenden öffentlichen Grünanlagen zu versickern oder in geeigneten Fällen für Bewässerungszwecke aufzufangen. Dadurch kann das Grundwasser angereichert werden und so zur Stärkung der Resilienz des Berliner Stadtgrüns beitragen.
Im Einzelnen sind folgende Planungsziele zu verfolgen:
• Ermittlung der planerischen Randbedingungen
• Technische Lösungsvorschläge zur Abkopplung inkl. Kostenansatz für Baumaßnahmen unter Berücksichtigung von Baugrundgutachten
• Bodenmodellierung unter Berücksichtigung geschützter Einzelbäume bzw. schützenswerter Vegetation und unter Berücksichtigung der Nutzung der Freifläche
Das Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg (SGA) plant im Auftrag des Schul- und Sportamtes Lichtenberg, Flächen ausgewählter 24 Liegenschaften, die das Niederschlagswasser in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe (BWB) einleiten, zu entkoppeln und stattdessen das Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Damit möchte das SGA einen Beitrag zur sogenannten „Schwammstadt“ leisten, indem das anfallenden Niederschlagswasser anstatt in die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe vor Ort verbleiben und dort versickern soll.
Dazu soll ein Fachgutachten über die 24 Liegenschaften des Schul- und Sportamtes mit Vor-schlägen zu konkret umsetzbaren Maßnahmen beauftragt werden. Die Liegenschaften sollen von einem Gutachter (z.B. Ingenieurbüro) zunächst mittels einer Bestandsaufnahme (u.a. Voranalyse Umweltatlas Altlasten, ggf. Bodengutachten zur Ermittlung des Durchlässigkeitsbeiwertes) auf ihre Eignung zur Versickerung oder zur Verwendung des Niederschlagswassers zu Bewässerung untersucht werden. Auf Basis dieser Untersuchung sollen konkrete Vorschläge für (bauliche) Entkopplungsmaßnahmen einschließlich einer Kostenschätzung je Liegenschaft / je Maßnahme vorgelegt und Hinweise über ggf. erforderliche wasserrechtliche Erlaubnisse zur Versickerung gegeben werden.
Nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen müssen zwangsläufig über die geplante Nutzungsdauer wirtschaftlich sein (vollarmortisierend), wenngleich die jeweils wirtschaftlichste Variante der Entkopplungsmöglichkeit zu planen ist. Daher ist für jede vorgeschlagene Maßnahme eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne des § 7 LHO, hier in Form einer einfachen Amortisationsrechnung durchzuführen. Dabei soll dokumentiert werden, welche Maßnahmen sich innerhalb der Lebensdauer von 25 Jahren durch die Einsparungen des derzeit zu zahlenden Niederschlagswasserentgelts (gem. aktueller Gebühren der Berliner Wasserbetriebe) amortisieren. Für die als wirtschaftlich befundenen Maßnahmen, sollen dann in einem zweiten Schritt Mittel für deren bauliche Umsetzung beantragt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, die Einleitung des Niederschlagswassers in die Kanalisation der BWB möglichst zu kappen und es stattdessen komplett vor Ort oder in angrenzenden öffentlichen Grünanlagen zu versickern oder in geeigneten Fällen für Bewässerungszwecke aufzufangen. Dadurch kann das Grundwasser angereichert werden und so zur Stärkung der Resilienz des Berliner Stadtgrüns beitragen.
Im Einzelnen sind folgende Planungsziele zu verfolgen:
• Ermittlung der planerischen Randbedingungen
• Technische Lösungsvorschläge zur Abkopplung inkl. Kostenansatz für Baumaßnahmen unter Berücksichtigung von Baugrundgutachten
• Bodenmodellierung unter Berücksichtigung geschützter Einzelbäume bzw. schützenswerter Vegetation und unter Berücksichtigung der Nutzung der Freifläche
Zusätzliche Informationen:
Dieser Auftrag ist für KMU geeignet. Eine Angebotsabgabe durch KMU ist grds. erwünscht. Die Angabe der Nichteignung des Auftrags für KMU ist rein technisch bedingt und hinfällig.
alle Liegenschaften befinden sich innerhalb der geografischen Grenzen des Bezirks Lichtenberg von Berlin
Postleitzahl: 10315
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2025-12-05 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
alle Schulstandorte - zu untersuchenden Liegenschaften - befinden sich im Stadtbezirk Lichtenberg von Berlin
Postanschrift: Alt Friedrichsfelde 60
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und sind im Vergabeverfahren zu beachten:
- Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
- V 2121 Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren
Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und werden Vertragsbestandteil:
- Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
- Tarifvertrag für Architekten, Ingenieure und Planungsbüros
- Besondere Vertragsbedingungen Verhinderung von Benachteiligungen
- Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen
- Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen
- Leistungsbeschreibung
- Wirt 124.1 - Einhaltung restriktiver Maßnahmen
Folgende Unterlagen sind - soweit erforderlich - ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
- Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen Wirt 124 sowie EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder Eigenerklärung zur Eignung Wirt 124 LD
- Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV)
- Unteraufträge, Eignungsleihe, wenn zutreffend
- Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, wenn zutreffend
- Eigenerklärung hinsichtlich geeigneter Referenzen,
-- formlose Eigenerklärung über einen einschlägigen Gesamtumsatz von mind. 90.000€ netto pro Jahr,
- geforderte Angaben in der Leistungsbeschreibung zu Mindestentlohnung - Punkt 1.6
- Anlage Eigenerklärung zu § 124 GWB
- Steckbrief des Kernteams inkl. Qualifikationsnachweis
- Akkreditierung des Labors, welches die Bodenproben analysiert
- positive Bankerklärung
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
- Angaben zum Abruf des Auszuges aus dem Wettbewerbsregister und aus der Finanzsanktionsliste
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
- Angabe des Stundenverrechnungssatzes
- Einzelnachweise aus Wirt 124 LD
Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und sind im Vergabeverfahren zu beachten:
- Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
- V 2121 Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren
Folgende Unterlagen verbleiben beim Bieter und werden Vertragsbestandteil:
- Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
- Tarifvertrag für Architekten, Ingenieure und Planungsbüros
- Besondere Vertragsbedingungen Verhinderung von Benachteiligungen
- Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen
- Besondere Vertragsbedingungen über Umweltschutzanforderungen
- Leistungsbeschreibung
- Wirt 124.1 - Einhaltung restriktiver Maßnahmen
Folgende Unterlagen sind - soweit erforderlich - ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
- Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen Wirt 124 sowie EU oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder Eigenerklärung zur Eignung Wirt 124 LD
- Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV)
- Unteraufträge, Eignungsleihe, wenn zutreffend
- Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft, wenn zutreffend
- Eigenerklärung hinsichtlich geeigneter Referenzen,
-- formlose Eigenerklärung über einen einschlägigen Gesamtumsatz von mind. 90.000€ netto pro Jahr,
- geforderte Angaben in der Leistungsbeschreibung zu Mindestentlohnung - Punkt 1.6
- Anlage Eigenerklärung zu § 124 GWB
- Steckbrief des Kernteams inkl. Qualifikationsnachweis
- Akkreditierung des Labors, welches die Bodenproben analysiert
- positive Bankerklärung
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmer
- Angaben zum Abruf des Auszuges aus dem Wettbewerbsregister und aus der Finanzsanktionsliste
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
- Angabe des Stundenverrechnungssatzes
- Einzelnachweise aus Wirt 124 LD
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-03-18 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-12 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert, hiervon ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen die die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen. Gleiches gilt für Selbstreinigungsmaßnahmen in Bezug zu §§ 123 und 124 GWB. Diese müssen mit dem Angebot vorliegen. Achtung: Wenn Sie auf eine Eintragung im amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder ein vergleichbares
Präqualifikationssystem verweisen, müssen Sie unbedingt: a) sicherstellen, dass die dort hinterlegten Referenzen und weiteren Angaben den hierin genannten Anforderungen entsprechen, oder b) hiermit ergänzende, hierauf passende Referenzen, etc., angeben! Eine spätere Nachforderung von anderen als den dort hinterlegten und hiermit ergänzend eingereichten Referenzen ist aufgrund der Spruchpraxis der Vergabekammern ausgeschlossen. Entsprechen die
hinterlegten bzw. ergänzend eingereichten Referenzen nicht den hierin genannten Anforderungen, ist das Angebot ohne weiteres auszuschließen. Das gilt nicht für die Nachforderung abgelaufener Nachweise bei im Präqualifikationssystem laufend aktuell zu haltenden Informationen. Die §§ 41 UVgO bzw. 56 VgV bleibt unberührt.
Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert, hiervon ausgeschlossen sind leistungsbezogene Unterlagen die die Wirtschaftlichkeit der Angebote betreffen. Gleiches gilt für Selbstreinigungsmaßnahmen in Bezug zu §§ 123 und 124 GWB. Diese müssen mit dem Angebot vorliegen. Achtung: Wenn Sie auf eine Eintragung im amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder ein vergleichbares
Präqualifikationssystem verweisen, müssen Sie unbedingt: a) sicherstellen, dass die dort hinterlegten Referenzen und weiteren Angaben den hierin genannten Anforderungen entsprechen, oder b) hiermit ergänzende, hierauf passende Referenzen, etc., angeben! Eine spätere Nachforderung von anderen als den dort hinterlegten und hiermit ergänzend eingereichten Referenzen ist aufgrund der Spruchpraxis der Vergabekammern ausgeschlossen. Entsprechen die
hinterlegten bzw. ergänzend eingereichten Referenzen nicht den hierin genannten Anforderungen, ist das Angebot ohne weiteres auszuschließen. Das gilt nicht für die Nachforderung abgelaufener Nachweise bei im Präqualifikationssystem laufend aktuell zu haltenden Informationen. Die §§ 41 UVgO bzw. 56 VgV bleibt unberührt.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Geforderter Nachweis:
Machbarkeitsstudien mit Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung innerhalb der letzten 7 Jahre, welche größtenteils abgeschlossene Leistungen umfassen und kumulativ ein Auftragsvolumen von mind. 100.000 € netto aufweisen. Vergleichbar sind bspw. untersuchte Themengebiete mit Schwerpunkt (Regen)wasserversickerung, -rückhaltung, -nutzung etc. sowie damit verbundene bauliche Maßnahmenableitungen.
Eine der beiden Referenzen hat zwingend Regenwasserbewirtschaftungsthemen in einer stark verdichteten Stadt - mind. Großstadt (über 100.000 Einwohner) - zu umfassen.
Je Referenz sind max. 3 Seiten einzureichen mit folgendem Inhalt: Referenz gebende Stelle; Angabe von Art und Umfang der ausgeführten Arbeiten; Ergebnisdarstellung; Angaben Vertragsdauer; Auftragsvolumen; Angaben über Einhaltung der Termin- und Budgetvorgaben, Ansprechpartner*innen mit Telefonnummer und Mailadresse.
Bitte verwenden Sie für den Nachweis der Referenzen die beigefügten Formblätter (Anlage 3_Referenzen) zzgl. max. 2 weitere Seiten pro Referenz.
Achtung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die Referenz gebende Stelle ggf. zu kontaktieren. Die Erreichbarkeit des / der genannten Ansprechpartners*in ist durch das bietende Unternehmen sicherzustellen. Es finden im Prüfungsprozess keine investigativen Recherchen zur Validierung der Angaben statt. Etwaige datenschutzrechtliche Vorprüfungen in Bezug zur Referenz gebenden Stelle obliegen dem bietenden Unternehmen. Sollte sich die Referenz gebende Stelle nicht innerhalb von 10 Werktagen zurückmelden, gilt der Eignungsnachweis als nicht erbracht. Es steht dem bietenden Unternehmen frei, sich bereits während der Angebotsfrist um eine Bestätigung der Referenzangaben seitens der Referenz gebenden Stelle zu bemühen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Geforderter Nachweis:
Machbarkeitsstudien mit Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung innerhalb der letzten 7 Jahre, welche größtenteils abgeschlossene Leistungen umfassen und kumulativ ein Auftragsvolumen von mind. 100.000 € netto aufweisen. Vergleichbar sind bspw. untersuchte Themengebiete mit Schwerpunkt (Regen)wasserversickerung, -rückhaltung, -nutzung etc. sowie damit verbundene bauliche Maßnahmenableitungen.
Eine der beiden Referenzen hat zwingend Regenwasserbewirtschaftungsthemen in einer stark verdichteten Stadt - mind. Großstadt (über 100.000 Einwohner) - zu umfassen.
Je Referenz sind max. 3 Seiten einzureichen mit folgendem Inhalt: Referenz gebende Stelle; Angabe von Art und Umfang der ausgeführten Arbeiten; Ergebnisdarstellung; Angaben Vertragsdauer; Auftragsvolumen; Angaben über Einhaltung der Termin- und Budgetvorgaben, Ansprechpartner*innen mit Telefonnummer und Mailadresse.
Bitte verwenden Sie für den Nachweis der Referenzen die beigefügten Formblätter (Anlage 3_Referenzen) zzgl. max. 2 weitere Seiten pro Referenz.
Achtung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die Referenz gebende Stelle ggf. zu kontaktieren. Die Erreichbarkeit des / der genannten Ansprechpartners*in ist durch das bietende Unternehmen sicherzustellen. Es finden im Prüfungsprozess keine investigativen Recherchen zur Validierung der Angaben statt. Etwaige datenschutzrechtliche Vorprüfungen in Bezug zur Referenz gebenden Stelle obliegen dem bietenden Unternehmen. Sollte sich die Referenz gebende Stelle nicht innerhalb von 10 Werktagen zurückmelden, gilt der Eignungsnachweis als nicht erbracht. Es steht dem bietenden Unternehmen frei, sich bereits während der Angebotsfrist um eine Bestätigung der Referenzangaben seitens der Referenz gebenden Stelle zu bemühen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Grundsätzlich ist das Vorhandensein einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen für Sach- und Personenschäden nachzuweisen. Auf besonderes Verlangen kann die Vergabestelle fordern, dass bei bestehender Unterdeckung zum geforderten Versicherungsumfang, eine Zusicherung des Versicherungsgebers auf die Möglichkeit der Anpassung der Police gegeben ist.
Im Auftragsfall gilt:
Der Zuschlagsaspirant verpflichtet sich, falls nicht vorhanden, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die mindestens für
(1) Personenschäden 3.000.000 €
(2) sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1.500.000 €
je Versicherungsfall abdeckt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Versicherungssummen. Der Abschluss bzw. das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung ist spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Grundsätzlich ist das Vorhandensein einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit branchenüblichen Deckungssummen für Sach- und Personenschäden nachzuweisen. Auf besonderes Verlangen kann die Vergabestelle fordern, dass bei bestehender Unterdeckung zum geforderten Versicherungsumfang, eine Zusicherung des Versicherungsgebers auf die Möglichkeit der Anpassung der Police gegeben ist.
Im Auftragsfall gilt:
Der Zuschlagsaspirant verpflichtet sich, falls nicht vorhanden, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die mindestens für
(1) Personenschäden 3.000.000 €
(2) sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 1.500.000 €
je Versicherungsfall abdeckt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Versicherungssummen. Der Abschluss bzw. das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung ist spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss nachzuweisen.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die bietenden Unternehmen haben per formloser Eigenerklärung zuzusichern, dass, hinsichtlich der vorliegend geforderten Leistungen, ein einschlägiger Gesamtumsatz von mind. 90.000 € netto pro Jahr erreicht wurde (Durchschnitt der letzten 3 abgeschlosssenen Geschäftsjahre).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die bietenden Unternehmen haben per formloser Eigenerklärung zuzusichern, dass, hinsichtlich der vorliegend geforderten Leistungen, ein einschlägiger Gesamtumsatz von mind. 90.000 € netto pro Jahr erreicht wurde (Durchschnitt der letzten 3 abgeschlosssenen Geschäftsjahre).
Ausgefülltes Dokument Wirt 124 LD inkl. aller sich hieraus ergebenden Eigenerklärungen bzw. Nachweisen auf besonderes Verlangen.
Da vorliegend Fördermittel der EU (BENE II) verausgabt werden, muss der Nachweis über das Vorhandensein einer aktuellen positiven Bankerklärung über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (geordnete finanzielle Verhältnisse) erbracht werden. Der Nachweis ist über die Hausbank zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Da vorliegend Fördermittel der EU (BENE II) verausgabt werden, muss der Nachweis über das Vorhandensein einer aktuellen positiven Bankerklärung über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (geordnete finanzielle Verhältnisse) erbracht werden. Der Nachweis ist über die Hausbank zu erbringen.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Allgemein: Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass personelle Veränderungen von Mitarbeiter*innen des zukünftig Auftrag nehmenden Unternehmens nur mit der Zustimmung der Auftrag gebenden Stelle erfolgen können. Soweit personelle Veränderungen unvermeidbar und ohne Zutun des Bieters selbst notwendig werden, bedarf der Einsatz neuer Projektleiter und Mitarbeiter der Zustimmung.
Anforderung:
- Für das Kernteam sind die zuständige Projektleitung und den/die vorgesehenen fachlichen Mitarbeiter/in sowie sonstige Mitarbeiter/innen zu benennen – durch Einreichung der CV´s.
- Die Größe des Kernteams umfasst mind. 2 Personen.
- Es sind geeignete Vertretungsregelungen zu organisieren, sodass die geforderte Größe des Kernteams zu keiner Zeit unterschritten wird.
- Bestandteil des Projektteams ist mindestens ein/e Landschaftsarchitekt*in sowie ein/e Bodenwissenschaftler*in
Für den vorgesehenen Projektleitenden sind folgende Qualifikationsnachweise zu erbringen:
- Hochschulabschluss bzw. Fachhochschulabschluss im Bereich Siedlungs- / Wasserwirtschaft, Regenwassermanagement, Technischer Umweltschutz, Architektur, Bauingenieurwesen, Landschaftsplanung / -architektur, Hydrologie, Bodenwissenschaften, Bodenkunde, Bodenmechanik – mind. auf B.Sc. Niveau, sowie
- fundamentale Kenntnisse und Anwendungserfahrungen in der Planung, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen im Bereich Freianlagen (§ 39 HOAI), Ingeni-eurbauwerke (§ 43 HOAI) und ggf. Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI).
Deutsch in Wort und Schrift ist Voraussetzung für alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter*innen (Projektsprache ist Deutsch). Die Beweislast zur Darlegung der persönlichen Qualifizierung der einzelnen Mitarbeitenden trägt das bietende Unternehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Allgemein: Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass personelle Veränderungen von Mitarbeiter*innen des zukünftig Auftrag nehmenden Unternehmens nur mit der Zustimmung der Auftrag gebenden Stelle erfolgen können. Soweit personelle Veränderungen unvermeidbar und ohne Zutun des Bieters selbst notwendig werden, bedarf der Einsatz neuer Projektleiter und Mitarbeiter der Zustimmung.
Anforderung:
- Für das Kernteam sind die zuständige Projektleitung und den/die vorgesehenen fachlichen Mitarbeiter/in sowie sonstige Mitarbeiter/innen zu benennen – durch Einreichung der CV´s.
- Die Größe des Kernteams umfasst mind. 2 Personen.
- Es sind geeignete Vertretungsregelungen zu organisieren, sodass die geforderte Größe des Kernteams zu keiner Zeit unterschritten wird.
- Bestandteil des Projektteams ist mindestens ein/e Landschaftsarchitekt*in sowie ein/e Bodenwissenschaftler*in
Für den vorgesehenen Projektleitenden sind folgende Qualifikationsnachweise zu erbringen:
- Hochschulabschluss bzw. Fachhochschulabschluss im Bereich Siedlungs- / Wasserwirtschaft, Regenwassermanagement, Technischer Umweltschutz, Architektur, Bauingenieurwesen, Landschaftsplanung / -architektur, Hydrologie, Bodenwissenschaften, Bodenkunde, Bodenmechanik – mind. auf B.Sc. Niveau, sowie
- fundamentale Kenntnisse und Anwendungserfahrungen in der Planung, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen im Bereich Freianlagen (§ 39 HOAI), Ingeni-eurbauwerke (§ 43 HOAI) und ggf. Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI).
Deutsch in Wort und Schrift ist Voraussetzung für alle am Projekt beteiligten Mitarbeiter*innen (Projektsprache ist Deutsch). Die Beweislast zur Darlegung der persönlichen Qualifizierung der einzelnen Mitarbeitenden trägt das bietende Unternehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Wirt 238),
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Wirt 238),
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechnungsstellung über alle erbrachte Leistungen bis vorerst spätestens 05.12.2025
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist laut Vergabeunterlage.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist laut Vergabeunterlage.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1410000V03-11
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Postleitzahl: 10315
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: post.evergabe@lichtenberg.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90296-7902📞
Fax: +49 30 90296-7919 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/190655🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Weitere Einzelheiten zu den EU-Mitteln: EFRR in Verbindung mit Mitteln aus BENE II
EU-Mittel — Programm: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2021/2027)
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Die Vergabeunterlagen stehen zum kostenlosen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Download - §41 VgV- unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/190655
Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren.
Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Es wird empfohlen, die Objekte vor Ort zu besichtigen. Ein betreten der Schulstandorte ohne Anmeldung und Begleitung durch den AG ist nicht zulässig. Anfragen für Objektbesichtigungen können über die Bieterkommunikation gestellt werden.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Beschreibungen zur Vorgehensweise der elektronischen Angebotseinreichung sind abrufbar unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/ueber-die-vergabeplattform/abgeben-von-angeboten/
Es gelten besondere Vertragsbedingungen gemäß BerlAVG.
Hinweis: Regelung für den Fall des Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB:
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren.
Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Es wird empfohlen, die Objekte vor Ort zu besichtigen. Ein betreten der Schulstandorte ohne Anmeldung und Begleitung durch den AG ist nicht zulässig. Anfragen für Objektbesichtigungen können über die Bieterkommunikation gestellt werden.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Es gelten besondere Vertragsbedingungen gemäß BerlAVG.
Hinweis: Regelung für den Fall des Ausfalls des Auftragnehmers infolge der Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz durch den Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) i. V. m. § 132 Abs. 2 Nummer 1 GWB:
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90138316📞
Fax: +49 30 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1410000V03-11
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Postleitzahl: 10315
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: post.evergabe@lichtenberg.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90296-7902📞
Fax: +49 30 90296-7919 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 033-104275 (2025-02-14)