Auftragsbekanntmachung (2025-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gymnasium Lernwelten Böhlen, Verbau- und Erdarbeiten
Referenznummer: 018_L001
Kurze Beschreibung:
“Gymnasium Lernwelten Böhlen, Verbau- und Erdarbeiten”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦 Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau Schulerweiterungsbau als 3-geschossigen Holzbau als Anbau an Bestandsgebäude , Neubau Sporthalle mit Mensa in Massiv- und Holzbauweise, alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau Schulerweiterungsbau als 3-geschossigen Holzbau als Anbau an Bestandsgebäude , Neubau Sporthalle mit Mensa in Massiv- und Holzbauweise, alle Maßnahmen bei laufendem Schulbetrieb
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Leipzig🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-02 📅
Datum des Endes: 2025-09-26 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-22 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-22 13:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“keine öffentliche Submission”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden mit dem Angebot gefordert: 1. Nachweis über den Eintrag im Handelsregister oder den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden mit dem Angebot gefordert: 1. Nachweis über den Eintrag im Handelsregister oder den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist. 2. Nachweis über die Gewerbeanmeldung 3. Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft durch Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen 4. Eigenerklärung, dass durch den Bewerber/ Bieter keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/ Bieter in Frage stellt. Dazu gehört die Erklärung, dass a) für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 6 e EU VOB/A vorliegen, b) der Bewerber/Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist, c) für das Unternehmen kein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 6 EU VOB/A vorliegt, d) für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gem. § 6 e Abs. 1 bis 4 EU VOB/A zwar vorliegt, aber das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 4 genannten Eigenerklärungen/ Nachweise kann wie folgt erfolgen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 1 bis 3 angegebenen Nachweise/ Bescheinigungen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 4 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei www.evergabe.de.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Es müssen entsprechende Umsätze in mind. 3 Geschäftsjahren erzielt worden sein. Sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, können auch Umsätze bezogen auf das Kalenderjahr angegeben werden, auch wenn noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Andernfalls Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftigt betätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.
3. Nachweis, dass der Bewerber/ Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, durch: a) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist. Andernfalls ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Betrieb nicht beitragspflichtig ist, b) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bzw. einer Bescheinigung in Steuersachen), soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie c) Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 3 genannten Eigenerklärungen/ Nachweise kann wie folgt erfolgen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 3 angegebenen Nachweise/ Bescheinigungen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 3 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
2. Nachweis, dass der Bewerber/ Bieter in den letzten fünf Kalenderjahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Dazu werden drei Referenznachweise aus unterschiedlichen Kalenderjahren mit folgenden obligatorischen und fakultativen Angaben gefordert.
a) obligatorischen Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
b) fakultative Angaben: stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurde.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 2 genannten Eigenerklärungen /Nachweise kann wie folgt erfolgen: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 2 angegebenen Nachweise/ Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 2 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen bei.
“Zusätzliche Informationen: 1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform www.evergabe.de zum Download...”
Zusätzliche Informationen: 1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform www.evergabe.de zum Download bereitgestellt. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen von Vergabeunterlagen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Bieteranfragen sollen möglichst bis spätestens zum 03.04.2025 um 12:00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieteranfragen können unbeantwortet bleiben. 2) Für die Teilnahme am Verfahren sind alle vollständig ausgefüllten Formulare elektronisch über www.evergabe.de einzureichen. Nicht frist- und formgerecht elektronisch eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Mitglieder von Bewerber- / Bietergemeinschaften (BG) haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben (Ausnahme: Referenzprojekte). Bei Bewerbergemeinschaften muss ersichtlich sein, welches Mitglied der Bewerbergemeinschaften die Leistungen der Referenz erbracht hat. 3) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Teilnahmeanträge/Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (BG) bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG sowie aller Bieter mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium). 4) Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49341977-3800📞
Fax: +49341 977-1040 📠
URL: https://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 059-191570 (2025-03-24)