Grundhafte Sanierung des Hallenbads Planetenring: Das Bestandsgebäude verfügt über drei oberirdische Geschosse. Der Haupteingang liegt auf der nördlichen Seite am Herouville-St.-Clair-Platz. Im Bestand befinden sich mehrere Nutzungen - ein Hallenbad, ein Restaurant, ein Jugendzentrum, Seminarräume mit Sanitäranlagen und eine Hausmeisterwohnung. Das Restaurant wird zum Baubeginn geschlossen und die zugehörigen Räumlichkeiten werden als Teil des Hallenbades neu beplant. Die Räumlichkeiten des Jugendzentrums (EG, Achse 9-15), die Seminarräume (1. OG, Achse R-T'/12-15) und die Hausmeisterwohnung (2. OG, Achse P-T'/13-15) bleiben unverändert und sind nicht Bestandteil des Umbaus. Die Kegelbahn (EG, Achse 8-9) und die Sauna (1. OG, Achse B-P/10-15) werden außer Betrieb genommen und ihre Inneneinrichtungen zurückgebaut. Die Kegelbahn wird der Nutzungseinheit Jugendzentrum zugeordnet, bleibt aber nach dem Rückbau zunächst ohne Nutzung. Im Zuge dieser Maßnahme wird die Erstellung von Außenanlagen, Podest mit Treppenanlage ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hallenbad Planetenring Grundhafte Sanierung - Außenanlagen Podest mit Treppenanlage
Referenznummer: 33.1_078-2025
Kurze Beschreibung:
Grundhafte Sanierung des Hallenbads Planetenring: Das Bestandsgebäude verfügt über drei oberirdische Geschosse. Der Haupteingang liegt auf der nördlichen Seite am Herouville-St.-Clair-Platz. Im Bestand befinden sich mehrere Nutzungen - ein Hallenbad, ein Restaurant, ein Jugendzentrum, Seminarräume mit Sanitäranlagen und eine Hausmeisterwohnung. Das Restaurant wird zum Baubeginn geschlossen und die zugehörigen Räumlichkeiten werden als Teil des Hallenbades neu beplant. Die Räumlichkeiten des Jugendzentrums (EG, Achse 9-15), die Seminarräume (1. OG, Achse R-T'/12-15) und die Hausmeisterwohnung (2. OG, Achse P-T'/13-15) bleiben unverändert und sind nicht Bestandteil des Umbaus. Die Kegelbahn (EG, Achse 8-9) und die Sauna (1. OG, Achse B-P/10-15) werden außer Betrieb genommen und ihre Inneneinrichtungen zurückgebaut. Die Kegelbahn wird der Nutzungseinheit Jugendzentrum zugeordnet, bleibt aber nach dem Rückbau zunächst ohne Nutzung.
Im Zuge dieser Maßnahme wird die Erstellung von Außenanlagen, Podest mit Treppenanlage ausgeschrieben.
Grundhafte Sanierung des Hallenbads Planetenring: Das Bestandsgebäude verfügt über drei oberirdische Geschosse. Der Haupteingang liegt auf der nördlichen Seite am Herouville-St.-Clair-Platz. Im Bestand befinden sich mehrere Nutzungen - ein Hallenbad, ein Restaurant, ein Jugendzentrum, Seminarräume mit Sanitäranlagen und eine Hausmeisterwohnung. Das Restaurant wird zum Baubeginn geschlossen und die zugehörigen Räumlichkeiten werden als Teil des Hallenbades neu beplant. Die Räumlichkeiten des Jugendzentrums (EG, Achse 9-15), die Seminarräume (1. OG, Achse R-T'/12-15) und die Hausmeisterwohnung (2. OG, Achse P-T'/13-15) bleiben unverändert und sind nicht Bestandteil des Umbaus. Die Kegelbahn (EG, Achse 8-9) und die Sauna (1. OG, Achse B-P/10-15) werden außer Betrieb genommen und ihre Inneneinrichtungen zurückgebaut. Die Kegelbahn wird der Nutzungseinheit Jugendzentrum zugeordnet, bleibt aber nach dem Rückbau zunächst ohne Nutzung.
Im Zuge dieser Maßnahme wird die Erstellung von Außenanlagen, Podest mit Treppenanlage ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 33.1_078-2025
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Keine weiteren Angaben.
Postanschrift: Planetenring 38
Postleitzahl: 30823
Stadt: Garbsen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-15 📅
Datum des Endes: 2026-02-14 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-18 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-18 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-18 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-10 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderungen können durch ein von der Stadt Garbsen beauftragtes, externes Architektur- oder Ingenieurbüro gestellt werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Beschaffung unterliegt den Verpflichtungen aus der Verordnung 2022/2560 über drittstaatliche Subventionen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Falls vorliegend, reichen Sie uns bitte einen aktuellen, gütigen Nachweis Ihrer Freistellungsbescheinigung Ihres Finanzamtes ein.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
- Betriebshaftpflichtversicherung ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Bitte reichen Sie uns einen aktuellen NACHWEIS über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit dem Angebot ein.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Analog zu den Dokumenten "EE_123,124 GWB" und
"124/LD Eigenerklärung zur Eignung" in den Vergabeunterlagen.
#Bekanntmachungs-ID: CXVHY6TYTKQH7EC1#
Keine sonstigen Informationen für Bieter/ Bewerber.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21399
Postort: Lüneburg
Region: Region Hannover
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153306📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß §160 Abs. 3 S.1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag UNZULÄSSIG soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§168 Abs. 2 S. 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach §135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß §160 Abs. 3 S.1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag UNZULÄSSIG soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§168 Abs. 2 S. 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach §135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 201-687747 (2025-10-17)