Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zu geeigneten Referenzleistungen über früher ausgeführte Lieferung und Dienstleistungen die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geben [Eigenerklärung zu geeigneten
Referenzen]. Zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Angaben gemacht werden: — Kurzbezeichnung der Referenz, — vollständiger Name einschließlich Postadresse und Kontaktdaten des Auftraggebers (=Referenzauftraggeber), — Auftragswert, — öffentlicher
oder privater Auftraggeber, — Leistungszeitraum (Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt), — termingerechter Projektabschluss, — Beschreibung des Leistungsanteils des Ausführenden
am Referenzprojekt in Prozent, — Stellung des Ausführenden im Referenzprojekt (Alleinunternehmer, Generalunternehmer, Ressourcengeber, Mitglied einer Bietergemeinschaft, — Anzahl der für den Bewerber im Rahmen des Projektes tätigen Personen. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen
der Bewerber, was Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts sind hierbei nicht
ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/ Durchführungsverantwortlichen zugeordnet werden können, der sie zum
Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot vorlegt. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung im Rahmen der Eignungsprüfung erfahren. Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die unter Beachtung der
Ausfüllhinweise zu verwenden sind. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt
den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Mindestanforderungen: Gefordert sind drei (3) Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren.
Mindestanforderungen:
Los 1:
Der Bieter hat geeignete Referenzen nachzuweisen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Es ist nachzuweisen, dass in den vergangenen drei (3) Jahren mindestens ein Projekt als Generalunternehmer durchgeführt wurde, bei dem der Anbieter mindestens sieben verschiedene, im Rahmen dieser Ausschreibung angebotenen, Sensortypen und eine zentrale Datenplattform zum Einsatz gebracht hat und bei dem ein Auftragsvolumen von über 1.000.000 € netto bestand.
• Es ist nachzuweisen, dass in den vergangenen drei (3) Jahren mindestens zwei Projekte als Generalunternehmer durchgeführt wurden, bei denen der Anbieter jeweils mindestens vier verschiedene im Rahmen dieser Ausschreibung angebotenen Sensortypen und eine zentrale Datenplattform zum Einsatz gebracht hat und ein jeweiliges Auftragsvolumen von über 250.000 € netto bestand.
• Nachweis der drei Referenzprojekte, jeweils mit folgenden Angaben:
o Projektgegenstand und Zielsetzung
o Umfang der erbrachten Leistungen (z. B. Anzahl eingesetzter Sensoren, Anbindung an Datenplattformen)
o Projektlaufzeit sowie Zeitraum der Umsetzung
o Eingesetzte Technologien, Kommunikationsstandards und Schnittstellen
o Angabe eines Kundenansprechpartners (inkl. Kontaktdaten) zur Verifizierung
• Darüber hinaus ist durch eine Eigenerklärung nachzuweisen, dass für mindestens 15 verschiedene im Rahmen dieser Ausschreibung angebotene Sensortechnologien jeweils mindestens ein Projekt erfolgreich umgesetzt wurde.
• Nachweis durch Eigenerklärung über den erfolgreichen Betrieb von Sensoriksystemen an Lichtmasten ohne Dauerspannung, einschließlich der gewählten Lösung zur Überbrückung stromloser Tageszeiten (z. B. Akku- oder Solarbetrieb).
Los 2:
Der Bieter sollte über nachweisbare Erfahrung in der Umsetzung von Projekten in allen drei Anwendungsbereichen Starkregen, Hochwasser und Überflutung verfügen.
Erwartet werden:
• Mindestens acht umgesetzte Referenzprojekte, die jeweils mindestens eine der drei genannten Komponenten abdecken. In der Beschreibung ist dabei zwischen Projekten im urbanen und im ländlichen Raum zu unterscheiden.
• Der Projektgegenstand muss erfolgreich umgesetzte Projekte an kleinen Gewässern, Nebengewässern oder innerstädtischen Fließgewässern beinhalten. Diese Projekte sind gesondert hervorzuheben und detailliert darzustellen.
Folgende Angaben sind pro Referenzprojekt zu machen:
• Projektname, Umsetzungsjahr, Auftraggeber
• Beschreibung der eingesetzten Komponenten
• Grad der Integration (z. B. in bestehende Systeme oder Plattformen)
• Besondere Merkmale oder Herausforderungen (z. B. Datenlage, hydrologische Komplexität)
Nachweispflicht:
Der Bieter muss anhand von mindestens drei Projekten belegen, dass er qualitativ erhobene lokale Niederschlagsdaten erfolgreich in regionale KI-Modelle integriert hat.
Los 3:
Der Bieter sollte über nachweisbare Erfahrung in der Umsetzung von Projekten in allen drei Anwendungsbereichen Temperaturdaten, gefühlte Temperatur und Windsimulation verfügen - unter Einbezug von Gebäudesimulationen (z. B. auf Basis von 3D-Stadtmodellen wie LoD2).
Erwartet werden:
• Mindestens sechs umgesetzte Referenzprojekte, die jeweils mindestens eine der drei genannten Komponenten abdecken
Folgende Angaben sind pro Referenzprojekt zu machen:
• Projektname, Umsetzungsjahr, Auftraggeber
• Beschreibung der eingesetzten Komponenten
• Grad der Integration (z. B. in bestehende Systeme oder Plattformen)