Am 01.07.2018 hat das Welterbekomitee die Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO-Welterbe beschlossen. Infolge haben die Vereinigten Domstifter entsprechend der touristischen Ziele, im Einvernehmen mit allen Beteiligten, beschlossen, ein Welterbeempfangs- und Informationszentrum in Domplatz 1 zu etablieren. Dafür soll der gesamte Gebäudekomplex mit hofseitiger Gartenanlage umfassend saniert und ausgebaut werden. Dies beinhaltet u.a. umfangreiche statische Ertüchtigungen, Umgestaltung der Innenräume für Informationsangebote und Ausstellungen, Dachneueindeckung und Fassadensanierung. Der Zwischenbau Domkirchner wird, unter Erhalt der Westfassade, komplett neu errichtet und an der östlichen Hofseite soll ein Lapidarium installiert werden. Bei der Bischofskurie Domplatz 1 handelt es sich um hochwertige Denkmalsubstanz in der Kernzone des Welterbes. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Ausgeschrieben wird das folgende Los: Los 17 Metallbau
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herrichtung eines Informationszentrum für das UNESCO Welterbe Naumburger Dom
Referenznummer: B19N02j
Kurze Beschreibung:
“Am 01.07.2018 hat das Welterbekomitee die Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO-Welterbe beschlossen. Infolge haben die Vereinigten Domstifter...”
Kurze Beschreibung
Am 01.07.2018 hat das Welterbekomitee die Aufnahme des Naumburger Doms in das UNESCO-Welterbe beschlossen. Infolge haben die Vereinigten Domstifter entsprechend der touristischen Ziele, im Einvernehmen mit allen Beteiligten, beschlossen, ein Welterbeempfangs- und Informationszentrum in Domplatz 1 zu etablieren. Dafür soll der gesamte Gebäudekomplex mit hofseitiger Gartenanlage umfassend saniert und ausgebaut werden. Dies beinhaltet u.a. umfangreiche statische Ertüchtigungen, Umgestaltung der Innenräume für Informationsangebote und Ausstellungen, Dachneueindeckung und Fassadensanierung. Der Zwischenbau Domkirchner wird, unter Erhalt der Westfassade, komplett neu errichtet und an der östlichen Hofseite soll ein Lapidarium installiert werden. Bei der Bischofskurie Domplatz 1 handelt es sich um hochwertige Denkmalsubstanz in der Kernzone des Welterbes. Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Ausgeschrieben wird das folgende Los: Los 17 Metallbau
Los 17 Metallbau Ausführung von Metallbauarbeiten mit Stahl und Baubronze einschl. Werkplanung -Hauptzugangstür, 2-flg in Baubronze mit Laibungsbekleidung -Beleuchteter Handlauf innen 15m -2 Absturzsicherungen am Treppenloch -Stahlrahmen unter Bohlenwand
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Burgenlandkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-19 📅
Datum des Endes: 2026-02-06 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-24 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen: - Abgabe von mind. 3 Referenzen - Arbeiten im Denkmal - Zeitraum: Ausführung innerhalb der letzten 10 Jahren - Angabe Bauvorhaben, Bauherr und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen: - Abgabe von mind. 3 Referenzen - Arbeiten im Denkmal - Zeitraum: Ausführung innerhalb der letzten 10 Jahren - Angabe Bauvorhaben, Bauherr und Kontaktperson - Davon mind. 1 Referenz für die Ausführung von Türanlagen in Baubronze, erbrachte Leistungen vergleichbar mit den im LV beschriebenen Leistungen; - Davon mind. 2 Referenzen für die Ausführung von Metall-Sonderkonstruktionen für Türanlagen, erbrachte Leistungen vergleichbar mit den im LV beschriebenen Leistungen;
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen- Anhalt (TVergG LSA): Der Auftrag...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einhaltung Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen- Anhalt (TVergG LSA): Der Auftrag wird nur an ein Unternehmen vergeben, dass sich schriftlich verpflichtet ihren Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung die Arbeitsbedingungen ein-schließlich des Mindeststundenentgelts entsprechend § 11 des TVerG LSA zu gewähren. Ab dem 01.04.2025 gilt folgender tariflicher Mindestlohn für das Bauhauptgewerk: Mindestlohn 1 : 15,27 Euro. Die Vergabestelle wird den Bestbieter vor Zuschlagerteilung, entsprechend § 8 des TVergG LSA, auffordern, die notwendigen Erklärungen und Nachweise innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Einhaltung § 13 ILO Kernarbeitsnormen: Das beauftragte Unternehmen wird auf die Einhaltung des § 13 des TVergG LSA hingewiesen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YK159V8” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03456141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle/ Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@vwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49345516-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 [beachten!] Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2025/S 058-188036 (2025-03-20)