Auftragsbekanntmachung (2025-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellen und liefern von 4 Wartehallen Südheimer Platz
Reference number: 060-2025-0010
Kurze Beschreibung:
“Herstellen, liefern und aufstellen von 4 Wartehallen”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellen, Liefern und Aufbauen von 4 Wartehallen für die Stadtbahnhaltestelle "Südheimer Platz"”
Zusätzliche Informationen:
“Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht den Zuschlag zu erteilen, wenn die Angebote der...”
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht den Zuschlag zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-24 📅
Datum des Endes: 2025-12-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgarter Straßenbahnen AG
Schockenriedstr. 50
70565 Stuttgart
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Eine öffentliche Submission findet nicht statt.
Ein Submissionsergebnist wird nicht bekannt gegeben.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 71
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlung gem. § 16 VOB/B” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen”
“Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de heruntergeladen werden.
Wir...”
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de heruntergeladen werden.
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Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zuerfolgen.
Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscherSprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform, per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 127-438695 (2025-07-04)