Herstellung, Lieferung und Montage von 4 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus

Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH - APM GmbH

Herstellung, Lieferung und Montage von 4 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-18 Auftragsbekanntmachung
2026-01-19 Auftragsbekanntmachung
2026-01-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung, Lieferung und Montage von 4 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus
Referenznummer: VS 02-2025
Kurze Beschreibung:
Herstellung, Lieferung und Montage von 4 Abfallsammelfahrzeugen mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Beschreibung der Beschaffung:
Die APM beabsichtigt, für die Erbringung von Entsorgungsleistungen vier neue Abfallsammelfahrzeuge mit Pressplattenverdichtungssystem auf dreiachsigen Fahrgestellen mit Niederflurfahrerhaus zu beschaffen. Vor diesem Hintergrund schreibt sie in dem vorliegenden Verfahren die Herstellung, Lieferung und Montage dieser Fahrzeuge nebst Begleitleistungen aus. Neben der Herstellung der Fahrzeuge hat der Auftragnehmer Wartungs- und Schulungsleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung zu erbringen. Nähere Spezifikationen enthalten das beigefügte Leistungsverzeichnis, die Leistungsbeschreibung, der dazugehörige Vertrag, sowie die weiteren Unterlagen dieser Ausschreibung. Für die besonderen Mindestanforderungen an die Leistungserbringung siehe Ziff. G der Bewerbungsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung. Die Bieter müssen sich verpflichten u.a., den Auftrag nur mit Produkten auszuführen, die unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt wurden. Hierfür sollen die Bieter mit Angebotsabgabe die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung abgeben (Formular 12). Für den Fall, dass die Lieferung oder Leistung des Bieters Produkte nach Nr. 3 des Formulars enthält, hat der Bieter auf Anforderung der Auftraggeberin ein Siegel, Zertifikat oder einen gleichwertigen Nachweis der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen vorzulegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, diejenigen Bieter, die nach der Angebotsauswertung in die engere Wahl kommen, aufzufordern, ein Muster der gebotenen Fahrzeuge (Fahrgestell inkl. Aufbau) vorzuführen (s. Ziff. H der Bewerbungsbedingungen).
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die zu beschaffenden Fahrzeuge müssen für den Betrieb mit dem Kraftstoff HVO100 geeignet sein sowie die EURO VI Norm erfüllen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postleitzahl: 14823
Stadt: Potsdam-Mittelmark
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Es findet ein europaweites offenes Verfahren gem. § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) statt.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-21 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-21 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 99 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-21 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Für die Nachforderung fehlender Unterlagen und den Ausschluss unvollständiger Angebote gilt § 56 VgV. Der Auftraggeber behält sich insoweit eine Nachforderung vor.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls dafür bereits Daten und Zahlen vorliegen. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular 4).
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Umsätze hinsichtlich solcher Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind (Herstellung von Abfallsammelfahrzeugen), jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls dafür bereits Daten und Zahlen vorliegen. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters (Formular 4).
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzangaben zu Liefer- bzw. Herstellungsaufträgen der letzten drei Jahre, die mit dem zu erbringenden Liefer- bzw. Herstellungsauftrag vergleichbar sind (Herstellung von Abfallsammelfahrzeugen), nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeber Bestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss: a) Bezeichnung der durchgeführten Leistung, b) Bestell- und Lieferdatum, c) Bezeichnung des Auftraggebers und ggf. der Anschrift, d) Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber, e) Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Ansprechpartners. Außerdem ist zu erklären, dass sich die Auftraggeberin hinsichtlich der Referenzangaben an die benannten Auftraggeber/Ansprechpartner wenden darf (Formular 5). Ergänzend wird auch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach § 47 Abs. 1 VgV und den Vergabeunterlagen die Möglichkeit besteht, sich im Wege der Eignungsleihe auch für Referenzen auf Drittunternehmen zu beziehen. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen (Formular 9).
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht (Formular 6). Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über a) mind. 1,5 Mio. € für Personen-/Sachschäden und b) mind. 500 T. € für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Abschluss der Versicherung ist innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert durch Vorlage einer Bestätigung des Versicherungsgebers nachzuweisen.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Sofern der Eignungsnachweis über eine Präqualifizierung erfolgen soll: Angabe der Zertifikatsnummer des Bieters sowie des dazugehörigen Zugangscodes beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) im Angebotsschreiben.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) 2016/7 vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 06.01.2016, S. 16 als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen).
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Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt (im Angebotsschreiben enthalten).
Eignungskriterium: Informationssicherheit
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters, dass er zur Einhaltung des Liefer- bzw. Überlassungstermins (spätestens 02.11.2026, oder früherer angebotener bzw. vereinbarter Termin, vgl. Kap. 02 Leistungsverzeichnis) in der Lage ist (im Angebotsschreiben enthalten).
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
1. § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
10. den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
Die Vergabestelle schließt ein Unternehmen darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren aus, wenn nach § 123 Abs. 4 Nr. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2 der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
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Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr.
1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
1 das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
3 das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 4 der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
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Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr.
5 ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
6 eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
7 das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).
8 das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder Nr. 9 das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 7 und 8 sowie 10 (Eigenerklärung zu den Verbotstatbeständen nach Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH - APM GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 0
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Postleitzahl: 14823
Postort: Niemegk
Region: Potsdam-Mittelmark 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frau Diana Grund (Geschäftsführung)
E-Mail: diana.grund@apm-niemegk.de 📧
Telefon: 3384330628 📞
Fax: 3384330690 📠
URL: https://www.apm-niemegk.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019a6e4d-41ad-4a23-b097-1fa71c8bdca4/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019a6e4d-41ad-4a23-b097-1fa71c8bdca4/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: 3318661719 📞
URL: https://mwaek.brandenburg.de/ de/vergabekammer-nachpr %C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 245-847172 (2025-12-18)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-19)
Verfahren
Administrative Informationen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-30 12:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-01-30 12:01:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-19+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 019a6e4d-da93-4157-9394-b74c18261d1e-01
Quelle: OJS 2026/S 014-043999 (2026-01-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-21)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-30 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90 Tage

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-21+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 019bd713-468c-453a-993d-7c38eafa98be-01
Quelle: OJS 2026/S 015-048657 (2026-01-21)