Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die 10-Euro Sammlermünze (Prägequalität Spiegelglanz) der Ausgabe 2026 (Münze Deutschland)
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung der Einzelsets „10-Euro-Sammlermünze-Rettungsdienste“ 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz (Münze Deutschland) vergeben. Die herzustellende und zu konfektionierende Mindestmenge in der Prägequalität Spiegelglanz beträgt 50.000 Stück und die Optionsmenge bis zu 30.000 Stück. Der Ausgabetag der „10-Euro-Sammlermünze Rettungsdienste“ ist nach derzeitigem Stand im April 2026. Die 10-Euro Sammlermünzen werden von den fünf deutschen Prägestätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) hergestellt und an den Auftragnehmer geliefert. Nach der Fertigstellung (Konfektionierung) sind die Einzelsets der 10-Euro-Sammlermünze durch den Auftragnehmer zur Abholung durch den beauftragten Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG), 92637 Weiden i.d.OPf., bereitzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung und Konfektionierung von Einzelsets, einschließlich Layouterstellung, für die
10-Euro Sammlermünze (Prägequalität Spiegelglanz) der Ausgabe 2026 (Münze Deutschland)
Referenznummer: Z I 5- X - 135/25
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung der Einzelsets...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung der Einzelsets „10-Euro-Sammlermünze-Rettungsdienste“ 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz (Münze Deutschland) vergeben.
Die herzustellende und zu konfektionierende Mindestmenge in der Prägequalität Spiegelglanz beträgt 50.000 Stück und die Optionsmenge bis zu 30.000 Stück.
Der Ausgabetag der „10-Euro-Sammlermünze Rettungsdienste“ ist nach derzeitigem Stand im April 2026.
Die 10-Euro Sammlermünzen werden von den fünf deutschen Prägestätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) hergestellt und an den Auftragnehmer geliefert.
Nach der Fertigstellung (Konfektionierung) sind die Einzelsets der 10-Euro-Sammlermünze durch den Auftragnehmer zur Abholung durch den beauftragten Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG), 92637 Weiden i.d.OPf., bereitzustellen.
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Produkte/Dienstleistungen: Münzen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung der Einzelsets...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung der Einzelsets „10-Euro-Sammlermünze-Rettungsdienste“ 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz (Münze Deutschland) vergeben.
Die herzustellende und zu konfektionierende Mindestmenge in der Prägequalität Spiegelglanz beträgt 50.000 Stück und die Optionsmenge bis zu 30.000 Stück.
Der Ausgabetag der „10-Euro-Sammlermünze Rettungsdienste“ ist nach derzeitigem Stand im April 2026.
Die 10-Euro Sammlermünzen werden von den fünf deutschen Prägestätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) hergestellt und an den Auftragnehmer geliefert.
Nach der Fertigstellung (Konfektionierung) sind die Einzelsets der 10-Euro-Sammlermünze durch den Auftragnehmer zur Abholung durch den beauftragten Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG), 92637 Weiden i.d.OPf., bereitzustellen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die gekapselten Münzen werden von den fünf deutschen Prägestätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) hergestellt und an den Produktionsort...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die gekapselten Münzen werden von den fünf deutschen Prägestätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) hergestellt und an den Produktionsort des Auftragnehmers geliefert.
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Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-12 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die herzustellende und zu konfektionierende Mindestmenge in der Prägequalität Spiegelglanz beträgt 50.000 Stück und die Optionsmenge bis zu 30.000 Stück.” Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-27 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Vorlage einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine
Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gesamtumsatz und Bankauskunft: 1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gesamtumsatz und Bankauskunft: 1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
2. Aktuelle Bankauskunft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen, Quailitätsmanagement,Ausrüstung: 1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen, Quailitätsmanagement,Ausrüstung: 1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Verpackungen und Konfektionierungen.
2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen und Konfektionierung
4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kernarbeitsnorm, Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionen Russland: 1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kernarbeitsnorm, Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionen Russland: 1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 0204 - 49228-94990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 076-254460 (2025-04-16)