Herstellung und Lieferung der Gleisbaustoffe R037 in Maxdorf und R038 in Oggersheim
Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Herstellung und Lieferung der Gleisbaustoffe R037 in Maxdorf und R038 in Oggersheim
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-05.
Wer? Wie?- • Eisenbahnmaterial › Gleisbaumaterial und -teile
- • Schienen und Zubehör › Schienengleise
- • Schienen und Zubehör › Straßenbahnschienen
- • Schienen und Zubehör › Weichen
- • Karlsruhe › Karlsruhe, Stadtkreis
- • Karlsruhe › Mannheim, Stadtkreis
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Rheinhessen-Pfalz › Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-08-05 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung und Lieferung der Gleisbaustoffe R037 in Maxdorf und R038 in Oggersheim
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbaumaterial und -teile 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 811 175 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 67065
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-05 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-26 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: keine.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
Postanschrift: Möhlstr.27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 6214651730 📞
Fax: +49 6214653111 📠
URL: https://www.rnv-online.de 🌏
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/15648405-515f-4f30-917e-855931702692 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/15648405-515f-4f30-917e-855931702692 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 149-515756 (2025-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung und Lieferung der Gleisbaustoffe R037 in Maxdorf und R038 in Oggersheim
Referenznummer:
177-25-E11
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung der Gleisbaustoffe R037 in Maxdorf und R038 in Oggersheim
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbaumaterial und -teile 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 811 175 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung:
8395dde2-b56f-4d08-8c91-07522c05c5ea
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 67065
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-05 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-26 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und
Nachweise sind vom Bieter und
den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert
vorzulegen.
Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie
zuständigen Behörde/Institution
ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen. Der
Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen
Bieter von
diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem
Angebot ist einzureichen:
Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter bestätigt, dass er über eine bestehende und gültige
Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt. Bitte legen Sie einen Nachweis über die bestehende Versicherung
bei. Die
Versicherung muss folgende Deckungssummen beinhalten: • € 3.000.000 für
Sach-, Personenund
Vermögensschäden Nachzuweisen ist dies durch eine gültige
Versicherungspolice, die
die entsprechenden Deckungssummen für den Auftragsfall bestätigt. Bitte
beachten Sie:
Ein Hinweis auf der Versicherungspolice, dass sich die Versicherung
automatisch verlängert,
wird nicht akzeptiert. Es muss eine aktuelle Fassung der Versicherungspolice
vorgelegt
werden. Ist die Versicherungspolice zum Nachweis der zur
Versicherungspflicht als
Anlage beigefügt? Fehlerhafte Nachweise führen zum Ausschluss.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Hiermit bestätige ich, dass die nachfolgend beschriebene
Referenz inklusive der genannten
Mindestanforderungen erfüllt werden.
Haben Sie bereits vergleichbare Leistungen im Bereich der Vignolschienen
erfolgreich
durchgeführt, die dem Los entsprechen, auf
das Sie sich bewerben?
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen mit folgenden
Umfang nachzufordern:
- Welches Unternehmen (Mitglied der Bietergemeinschaft/ Unternehmen
dessen Eignung
geliehen werden soll) hat den in der
Referenz benannten Auftrag ausgeführt?
Geben Sie Namen und Anschrift des Unternehmens an.
Bitte nennen Sie uns hier den Auftraggeber des Projektes, dass Sie als
Referenz angeben
möchten.
Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Name des Auftraggebers
- Anschrift
- Ansprechpartner
- Geben Sie hier den Leistungszeitraum des durchgeführten Projektes
(bereits abgeschlossen)
an.
Dieser muss innerhalb der letzten 5 Jahre liegen
- Angabe des Nettoauftragsvolumens des Projektes in Euro.
- Geben Sie hier den Projekttitel sowie eine Inhaltlich aussagekräftige
Kurzbeschreibung
zum Projekt an.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Referenzen einschließlich der
genannten
Angaben nachzufordern.
Eine Nichtbeantwortung der Frage oder die Vorlage fehlerhafter Unterlagen
im Falle
einer Nachforderung kann zum Ausschluss
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein
vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt worden ist. (keine Weiterführung der Geschäfte durch
Insolvenzverwalter -
§ 22 InsO). Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur
Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken-,
Rentenund Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind. Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine
wissentliche falsche
Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von
weiteren Auftragserteilungen
zur Folge hat. : Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in
der
Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene
Verpflichtung
einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
vertraulichen Informationen,
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere
nicht an
Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu
verwerten. Insbesondere
bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen,
Dritten solche
Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Dies gilt
nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa
gegenüber Stellen
der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es
sei denn,
solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen
Sicherheitsbehörden.
In Zweifelsfällen werde(n) ich/wir die Vergabestelle auf die gesetzliche(n)
Offenlegungspflicht(en)
im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen. Ich/wir
werden die Vergabestelle
- nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn
sich hierzu
eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für mich/uns eine
Notwendigkeit
oder Verpflichtung entsteht oder ich/wir eine solche hätte(n) erkennen
können, die
mich/uns an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern
könnte. Vertrauliche
Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als
schützenswert ansehen
würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche
Informationen
sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt
werden. Vertrauliche
Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der
Verpflichtungen aus
dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt
nicht für
Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des
Vertrages ohne
Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Erklärung gem. §123 Abs. 1
GWB Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des
Bewerbers/des Mitglieds
der Bewerbergemeinschaft zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
wurde gegen
das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung
krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen)
oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel
in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit
sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - §
264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag
verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung
von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des
Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem
Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs
(Menschenhandel)
oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Einer
Verurteilung
nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichbaren
Vorschriften
anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person
ist
einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung
oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Erklärung
gem. §123 Abs. 4 GWB Ist das Unternehmen seiner Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern,
Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und
wurde dies durch
eine rechtskräftige Gerichtsoder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt
oder kann dies durch den öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete
Weise nachgewiesen
werden? Erklärung gem. §124 Abs. 1 GWB Befindet sich das Unternehmen
in einer der
folgenden Situationen? - Das Unternehmen hat bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen
verstoßen, - das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des
Unternehmens
ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet
worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse
abgelehnt worden,
das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine
Tätigkeit
eingestellt, - das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage
gestellt wird; das Verhalten einer Person ist dem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört
auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung
von Kontrollbefugnissen
in leitender Stellung, - es bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass
das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung
oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - es besteht
ein Interessenkonflikt
bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen als
einen Ausschluss nicht wirksam beseitigt werden kann, - eine
Wettbewerbsverzerrung
resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung kann nicht durch andere,
weniger einschneidende
Maßnahmen als einen Ausschluss beseitigt werden, - das Unternehmen hat
eine wesentliche
Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer
vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt, - das
Unternehmen
hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die
erforderlichen
Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen hat versucht, die
Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder
hat versucht,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile
beim Vergabeverfahren
erlangen könnte, oder das Unternehmen hat fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende
Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu
übermitteln.
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Zu §19 MiLoG (Mindestlohngesetz) Liegt ein
Ausschlussgrund nach § 19 MiLoG vor? Zu
§98c AuftenthG (Aufenthaltsgesetz) Liegt ein Ausschlussgrund nach § 98c
AuftenthG
vor? Zu §21 AEntG (Arbeitnehmer-Entsendegesetz) Liegt ein
Ausschlussgrund nach §21
AEntG vor? Zu § 21 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfung ) Liegt ein
Ausschlussgrund
nach § 21 SchwarzArbG vor? Hat das Unternehmen sowie die jeweiligen
geschäftsführenden
Personen in Bezug auf das vorliegende Verfahren keine unzulässige,
wettbewerbsbeschränkende
Abrede getroffen oder in sonstiger Weise nicht wettbewerbswidrig oder
unlauter gehandelt?
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens
(Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss
er den Namen
dieses anderen Unternehmens (qualifizierter Nachunternehmer) benennen
und angeben,
wofür er die Kapazitäten des qualifizierten Nachunternehmers in Anspruch
nehmen will.
Entsprechende Nachweise sind für den qualifizierten Nachunternehmer in
dem Umfang
vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss
der Bewerber
durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses qualifizierten
Nachunternehmers
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich
zur Verfügung
gestellt werden. Nachunternehmer, die der Bewerber für die
Auftragsausführung einsetzen
will, deren Kapazitäten er zum Nachweis seiner Eignung aber nicht in
Anspruch nehmen
will, müssen in diesem Verfahrensstadium noch nicht benannt werden.
Hierzu werden
entsprechende Formblätter zur Verfügung gestellt. Der Bieter/die
Bietergemeinschaft
erklärt, dass er über die erforderlichen finanziellen und wirtschaftlichen
Kapazitäten
verfügt, um seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen (auch) aus diesem
Auftrag
ordnungsgemäß nachzukommen. Bitte geben Sie Ihre Unternehmensgröße
an. Die Einordnung
bezieht sich auf die Definition des Statistischen Bundesamt. Es gelten
folgende Grenzen:
Kleinstunternehmen bis 9 tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz
Kleines Unternehmen
bis 49 tätige Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz Mittleres
Unternehmen bis
249 tätige Personen und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz Großunternehmen
über 249 tätige
Personen oder über 50 Mio. EUR Jahresumsatz (Bietergemeinschaften
gelten nur dann
als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n)
der Bietergemeinschaft
erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.)
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Bitte geben Sie Ihre Unternehmensgröße an. Die Einordnung
bezieht sich auf die Definition
des Statistischen Bundesamt. Es gelten folgende Grenzen:
Kleinstunternehmen bis 9
tätige Personen und bis 2 Mio. EUR Jahresumsatz Kleines Unternehmen bis
49 tätige
Personen und bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz Mittleres Unternehmen bis 249
tätige Personen
und bis 50 Mio. EUR Jahresumsatz Großunternehmen über 249 tätige
Personen oder über
50 Mio. EUR Jahresumsatz (Bietergemeinschaften gelten nur dann als
KMU, wenn der überwiegende
Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemeinschaft erbracht
wird, der/die
als KMU einzustufen ist/sind.)
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Gemäß dem
rheinlandpfälzischen Landestariftreuegesetz (LTTG) haben die Bieter sowie
deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei
Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. 2.
Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß
Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576. 3. Berufshaftpflichtversicherung (Personen- und
Sachschäden mind. 3 Mio. EUR) 4. Im Falle der Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaftserklärung 5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter
Nachunternehmer
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
2fc34120-26f7-4d02-ab0d-daf834df2c20
Abteilung: Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
Postanschrift: Möhlstr.27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 6214651730 📞
Fax: +49 6214653111 📠
URL: https://www.rnv-online.de 🌏
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/15648405-515f-4f30-917e-855931702692 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/15648405-515f-4f30-917e-855931702692 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 149-515756 (2025-08-05)
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