Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 11.220.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 52.800.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 1) sowie von 5.780.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 27.200.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 2) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben. Für die Kursmünzenserie sind davon im Los 1 insgesamt 56.100 Stück (Mindestmenge für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 198.000 Stück sowie im Los 2 insgesamt 28.900 Stück (Mindestmenge für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 102.000 Stück der 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern. Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 1 sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern. Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 2 sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung und Lieferung von 50-Eurocent-Münzplättchen in 2 Losen
Referenznummer: Z I 5- X -137/25
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 11.220.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 11.220.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 52.800.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 1) sowie von 5.780.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 27.200.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 2) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben.
Für die Kursmünzenserie sind davon im Los 1 insgesamt 56.100 Stück (Mindestmenge für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 198.000 Stück sowie im Los 2 insgesamt 28.900 Stück (Mindestmenge für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 102.000 Stück der 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.
Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 1 sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.
Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 2 sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Münzronden📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“IIm Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 11.220.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die...”
Beschreibung der Beschaffung
IIm Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 11.220.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 52.800.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 1) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben.
Für die Kursmünzenserie sind davon im Los 1 insgesamt 56.100 Stück (Mindestmenge für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 198.000 Stück der 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.
Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 1 sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#
,”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Mindestmengen der Münzronden in Stempel- und Spiegelglanzqualität sind an die Münzstätte Hamburg zu liefern.
Die Optionsmengen sind gleichmäßig auf die...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Mindestmengen der Münzronden in Stempel- und Spiegelglanzqualität sind an die Münzstätte Hamburg zu liefern.
Die Optionsmengen sind gleichmäßig auf die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) aufzuteilen und zu liefern.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von einer Optionsmenge von bis zu 52.800.000 Stück...”
Beschreibung der Optionen
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von einer Optionsmenge von bis zu 52.800.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 1) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben.
Für die Kursmünzenserie sind davon im Los 1 Optionsmengen für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 198.000 Stück 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.
Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 1 sind an die Prägestätten in München, Stuttgart und Hamburg zu liefern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 5.780.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 5.780.000 Stück (Mindestmenge gesamt für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 27.200.000 Stück (gesamt für die Jahre 2025 bis 2028) (Los 2) von 50-Eurocent-Münzplättchen vergeben.
Für die Kursmünzenserie sind davon im Los 2 insgesamt 28.900 Stück (Mindestmenge für die Jahre 2025 und 2026) zuzüglich einer Optionsmenge für die Jahre 2025 bis 2028 von bis zu 102.000 Stück der 50-Eurocent-Münzplättchen gesondert zu verpacken und an die jeweiligen Münzstätten auszuliefern.
Die Mengen der 50-Eurocent–Münzplättchen für das Los 2 sind an die Prägestätten in Berlin und Karlsruhe zu liefern.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-25 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine
Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
2. Aktuelle Bankauskunft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Lieferung von Silbermünzronden.
2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Silbermünzronden
4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
5. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen
Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder die Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 0204 - 49228-94990
Postanschrift: Bundesklanzlerplatz 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügefrist, die 10 Kalendertage ab Kenntnis eines Verstoßes beträgt. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügefrist, die 10 Kalendertage ab Kenntnis eines Verstoßes beträgt. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, bei der Vergabekammer eingereicht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 100-336674 (2025-05-23)