Die Lieferung von Gleisbaustoffmaterialien für die Maßnahme „Neuordnung und Kapazitätserweiterung Bahnhof Käfertal und Betriebshof“ sind in mehreren getrennten Abschnitten abhängig von der Bauablauf geteilt. Die erforderlichen Schienenteilungs- und Konstruktionspläne sind ebenfalls Teil dieser Ausschreibung. Die Ausschreibung ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1 – Herstellung und Lieferung von Gleiskonstruktionen für beiden Strecken (9400 und 9403) Los 2 – Herstellung und Lieferung von Gleismaterial beider Strecken (9400 und 9403) Los 3 – Herstellung und Lieferung von Bauweiche Mannheimer Straße und Gleismaterial für den Bahnhof Bensheimer Straße Los 4 – Herstellung und Lieferung von Gleiskonstruktionen und Gleismaterial für den Teil Betriebshof.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung und Lieferung von Gleismaterial für den Bahnhof Käfertal und die Betriebswerkstatt Käfertal
Referenznummer: 244-25-EK2
Kurze Beschreibung:
Die Lieferung von Gleisbaustoffmaterialien für die Maßnahme „Neuordnung und Kapazitätserweiterung Bahnhof Käfertal und Betriebshof“ sind in mehreren getrennten Abschnitten abhängig von der Bauablauf geteilt.
Die erforderlichen Schienenteilungs- und Konstruktionspläne sind ebenfalls Teil dieser Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1 – Herstellung und Lieferung von Gleiskonstruktionen für beiden Strecken (9400 und 9403)
Los 2 – Herstellung und Lieferung von Gleismaterial beider Strecken (9400 und 9403)
Los 3 – Herstellung und Lieferung von Bauweiche Mannheimer Straße und Gleismaterial für den
Bahnhof Bensheimer Straße
Los 4 – Herstellung und Lieferung von Gleiskonstruktionen und Gleismaterial für den Teil Betriebshof.
Die Lieferung von Gleisbaustoffmaterialien für die Maßnahme „Neuordnung und Kapazitätserweiterung Bahnhof Käfertal und Betriebshof“ sind in mehreren getrennten Abschnitten abhängig von der Bauablauf geteilt.
Die erforderlichen Schienenteilungs- und Konstruktionspläne sind ebenfalls Teil dieser Ausschreibung.
Die Ausschreibung ist in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1 – Herstellung und Lieferung von Gleiskonstruktionen für beiden Strecken (9400 und 9403)
Los 2 – Herstellung und Lieferung von Gleismaterial beider Strecken (9400 und 9403)
Los 3 – Herstellung und Lieferung von Bauweiche Mannheimer Straße und Gleismaterial für den
Bahnhof Bensheimer Straße
Los 4 – Herstellung und Lieferung von Gleiskonstruktionen und Gleismaterial für den Teil Betriebshof.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schienen und Zubehör📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: 88e1b167-6729-4970-87f4-8e72f392df3c
Titel: Los 1 Gleiskonstruktionen Strecken 9400 und 9403
Beschreibung der Beschaffung: Gleiskonstruktionen Strecken 9400 und 9403
Zusätzliche Informationen:
Es gilt deutsches Recht. Jegliche Kommunikation mit dem AG oder dessen Vertreter hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Weichen📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abladeort ist im Rhein-Neckar-Gebiet (Mannheim, Ludwigshafen oder Heidelberg)
Die genaue Abladestelle wird rechtzeitig vor der Auslieferung bekanntgegeben.
Postleitzahl: 68309
Stadt: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: a94cda4c-425e-4c91-ae7f-307316d344da
Titel: Los 2 Herstellung und Lieferung von Gleismaterial beider Strecken (9400 und 9403)
Beschreibung der Beschaffung: Herstellung und Lieferung von Gleismaterial beider Strecken (9400 und 9403)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: c729ec66-9e1b-4d63-8435-f81946d387f4
Titel: Los 3 Herstellung und Lieferung von Bauweiche Mannheimer Straße und Gleismaterial für den Bahnhof Bensheimer Straße
Beschreibung der Beschaffung:
Herstellung und Lieferung von Bauweiche Mannheimer Straße und Gleismaterial für den Bahnhof Bensheimer Straße
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: 94ffab3e-0e25-49e0-a67f-2cf140c02a10
Titel: Los 4 Herstellung und Lieferung von Gleiskonstruktionen und Gleismaterial für den Teil Betriebshof
Beschreibung der Beschaffung:
Herstellung und Lieferung von Gleiskonstruktionen und Gleismaterial für den Teil Betriebshof.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-24 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO.
Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/c7ae32db-3c79-4de7-ab87-750ee68104d8/suitabilitycriteria
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
1.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
2.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
3.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
4.Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
1.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
2.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
3.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
4.Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen.
1.) Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
- für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. pauschal, 2-fach maximiert p.a.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen.
1.) Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
- für Personen- und Sachschäden: Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. pauschal, 2-fach maximiert p.a.
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter einen entsprechende Nachweis oder eine Bereitschaftserklärung des Versicherers ab.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch Eigenerklärung zu belegen. Der Auftraggeber behält sich vor ggf. Referenzen nachzufordern.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Leistungen aus dem Vertrag ist in Höhe von 5% der Auftragssumme (exkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit kann ausschließlich durch Bürgschaft geleistet werden. Diese Bürgschaft ist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss der rnv vorzulegen. Der Auftragnehmer trägt die alleinigen Kosten für die Bürgschaftserstellung.
Ist der Auftraggeber mit Abschluss des Vertrages zu einer Vorauszahlung verpflichtet, leistet er diese Zug um Zug gegen Übergabe einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der EU in Höhe der vereinbarten Vorauszahlung.
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Leistungen aus dem Vertrag ist in Höhe von 5% der Auftragssumme (exkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit kann ausschließlich durch Bürgschaft geleistet werden. Diese Bürgschaft ist innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss der rnv vorzulegen. Der Auftragnehmer trägt die alleinigen Kosten für die Bürgschaftserstellung.
Ist der Auftraggeber mit Abschluss des Vertrages zu einer Vorauszahlung verpflichtet, leistet er diese Zug um Zug gegen Übergabe einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstaat der EU in Höhe der vereinbarten Vorauszahlung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Rechnungsstellung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto, Zahlung leistet die rnv binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Überschreitet der Auftragnehmer schuldhaft den vereinbarten Liefertermin, so kann der Auftraggeber die Zahlung eines Schadenersatzes fordern, der 0,15 % des jeweiligen Vertragspreises des verspäteten Lieferanteils pro vollendetem verspäteten Werktag beträgt. Der Schadenersatz ist auf einen Höchstbetrag von 5 % des Vertragspreises des jeweils verspäteten Lieferanteils beschränkt.
Überschreitet der Auftragnehmer schuldhaft den vereinbarten Liefertermin, so kann der Auftraggeber die Zahlung eines Schadenersatzes fordern, der 0,15 % des jeweiligen Vertragspreises des verspäteten Lieferanteils pro vollendetem verspäteten Werktag beträgt. Der Schadenersatz ist auf einen Höchstbetrag von 5 % des Vertragspreises des jeweils verspäteten Lieferanteils beschränkt.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder 3 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, §21 AEntG, § 19 MiLoG oder 3 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Das Fristende zur Stellung von Bieterfragen wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de. Das Fristende zur Stellung von Bieterfragen wird in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 212-727886 (2025-11-03)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-19) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-07 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-19 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-19+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Verfahrensfristen wurden verlängert. Dies betrifft unter anderem die Angebotsfrist als auch die Bindefrist. Die genauen Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 451eaca6-03af-444e-88f2-1fd2b24faacd-01
Quelle: OJS 2025/S 224-770615 (2025-11-19)