Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 35.000 Stück (Mindestmenge) der 100-Euro-Goldmünzronden für das Ausgabejahr 2026 (zzgl. 700 Ronden und 500 Musterronden je Prägestätte) vergeben. Für das Ausgabejahr 2026 können vom Auftraggeber einseitig Optionsmengen von bis zu 20.000 Goldronden (zzgl. einer Mehrmenge von 700 Stück je Prägestätte) gezogen werden. Für die Ausgabejahre 2027 und 2028 können vom Auftraggeber einseitig Optionsmengen von bis zu 195.000 Goldronden (zzgl. einer Mehrmenge von 700 Stück je Münzstätte und Ausgabejahr) gezogen werden. Die Mindestmenge für das Ausgabejahr 2026 ist gleichmäßig an die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) zu liefern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung und Lieferung von Goldronden für die 100-Euro-Goldmünzausgaben der Ausgabejahre 2026-2028
Referenznummer: Z I 5- X -347/25
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 35.000 Stück (Mindestmenge) der...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 35.000 Stück (Mindestmenge) der 100-Euro-Goldmünzronden für das Ausgabejahr 2026 (zzgl. 700 Ronden und 500 Musterronden je Prägestätte) vergeben.
Für das Ausgabejahr 2026 können vom Auftraggeber einseitig Optionsmengen von bis zu 20.000 Goldronden (zzgl. einer Mehrmenge von 700 Stück je Prägestätte) gezogen werden.
Für die Ausgabejahre 2027 und 2028 können vom Auftraggeber einseitig Optionsmengen von bis zu 195.000 Goldronden (zzgl. einer Mehrmenge von 700 Stück je Münzstätte und Ausgabejahr) gezogen werden.
Die Mindestmenge für das Ausgabejahr 2026 ist gleichmäßig an die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) zu liefern.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Münzronden📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 35.000 Stück (Mindestmenge) der...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 35.000 Stück (Mindestmenge) der 100-Euro-Goldmünzronden für das Ausgabejahr 2026 (zzgl. 700 Ronden und 500 Musterronden je Prägestätte) vergeben.
Für das Ausgabejahr 2026 können vom Auftraggeber einseitig Optionsmengen von bis zu 20.000 Goldronden (zzgl. einer Mehrmenge von 700 Stück je Prägestätte) gezogen werden.
Für die Ausgabejahre 2027 und 2028 können vom Auftraggeber einseitig Optionsmengen von bis zu 195.000 Goldronden (zzgl. einer Mehrmenge von 700 Stück je Münzstätte und Ausgabejahr) gezogen werden.
Die Mindestmenge für das Ausgabejahr 2026 ist gleichmäßig an die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) zu liefern.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#
,”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Mindestmenge für das Ausgabejahr 2026 ist gleichmäßig an die fünf Münzstätten (Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg) zu liefern.”
Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-15 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für das Ausgabejahr 2026 können vom Auftraggeber einseitig Optionsmengen von bis zu 20.000 Goldronden (zzgl. einer Mehrmenge von 700 Stück je Prägestätte)...”
Beschreibung der Optionen
Für das Ausgabejahr 2026 können vom Auftraggeber einseitig Optionsmengen von bis zu 20.000 Goldronden (zzgl. einer Mehrmenge von 700 Stück je Prägestätte) gezogen werden.
Für die Ausgabejahre 2027 und 2028 können vom Auftraggeber einseitig Optionsmengen von bis zu 195.000 Goldronden (zzgl. einer Mehrmenge von 700 Stück je Münzstätte und Ausgabejahr) gezogen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine
Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
2. Aktuelle Bankauskunft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Lieferung von Goldmünzronden.
2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Goldmünzronden
4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
5. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen
Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder die Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 0204 - 49228-94990
Postanschrift: Bundesklanzlerplatz 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rügefrist, die 10 Kalendertage ab Kenntnis eines Verstoßes beträgt. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rügefrist, die 10 Kalendertage ab Kenntnis eines Verstoßes beträgt. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abzuhelfen, bei der Vergabekammer eingereicht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 146-505904 (2025-07-31)