Herstellung von Einzel- und Jahressets für 20-Euro-Sammlermünzen des Jahres 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz (Münze Deutschland) inklusive Layout sowie Konfektionierung
Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung inklusive Layouts von jährlich vier Münzausgaben für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz als Einzelset vergeben. Zusätzlich wird ein Jahresset ausgegeben, das alle 20-Euro-Sammlermünzen des Jahres in der Prägequalität Spiegelglanz enthält. Die Herstellung und Lieferung der Verpackungen für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz soll als Einzelsets in Höhe von 120.000 Stück (Mindest-menge) zuzüglich einer Optionsmenge bis zu 40.000 Stück erfolgen. Von dem Jahresset für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 sind 25.000 Stück herzustellen, mit einer Option von weiteren 15.000 Stück. Die ausgeschriebene Leistung enthält des Weiteren die Gestaltung des Layouts, das zur Verfügung stellen der benötigten Münzkapseln (je eine Kapsel für das Einzelset, je vier Kapseln für das Jahresset) sowie die Konfektionierung zum fertigen Produkt. Über die Erteilung der Münz-Prägeaufträge wird der Auftragnehmer (AN) entsprechend informiert. Der Auftragnehmer stellt den Prägestätten für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in München, Stuttgart, Berlin und Karlsruhe sowie Hamburg hierzu 220.000 Kapseln zuzüglich einer Optionsmenge bis 100.000 Kapseln zur Verfügung. Die Sammlermünzen werden vom Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG) durch einen Werttransport angeliefert. Die fertig konfektionierten Sammlermünzsets (Einzel- und Jahressets) sind zur Abholung durch die DP AG bereitzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-26.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Herstellung von Einzel- und Jahressets für 20-Euro-Sammlermünzen des Jahres 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz (Münze Deutschland) inklusive Layout sowie Konfektionierung
Referenznummer: Z I 5- X - 25/25
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung inklusive Layouts von jährlich vier Münzausgaben für die...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung inklusive Layouts von jährlich vier Münzausgaben für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz als Einzelset vergeben.
Zusätzlich wird ein Jahresset ausgegeben, das alle 20-Euro-Sammlermünzen des Jahres in der Prägequalität Spiegelglanz enthält.
Die Herstellung und Lieferung der Verpackungen für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz soll als Einzelsets in Höhe von 120.000 Stück (Mindest-menge) zuzüglich einer Optionsmenge bis zu 40.000 Stück erfolgen.
Von dem Jahresset für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 sind 25.000 Stück herzustellen, mit einer Option von weiteren 15.000 Stück.
Die ausgeschriebene Leistung enthält des Weiteren die Gestaltung des Layouts, das zur Verfügung stellen der benötigten Münzkapseln (je eine Kapsel für das Einzelset, je vier Kapseln für das Jahresset) sowie die Konfektionierung zum fertigen Produkt.
Über die Erteilung der Münz-Prägeaufträge wird der Auftragnehmer (AN) entsprechend informiert.
Der Auftragnehmer stellt den Prägestätten für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in München, Stuttgart, Berlin und Karlsruhe sowie Hamburg hierzu 220.000 Kapseln zuzüglich einer Optionsmenge bis 100.000 Kapseln zur Verfügung.
Die Sammlermünzen werden vom Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG) durch einen Werttransport angeliefert. Die fertig konfektionierten Sammlermünzsets (Einzel- und Jahressets) sind zur Abholung durch die DP AG bereitzustellen.
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Produkte/Dienstleistungen: Münzen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung inklusive Layouts von jährlich vier Münzausgaben für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens wird ein Auftrag zur Herstellung und Konfektionierung inklusive Layouts von jährlich vier Münzausgaben für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz als Einzelset vergeben.
Zusätzlich wird ein Jahresset ausgegeben, das alle 20-Euro-Sammlermünzen des Jahres in der Prägequalität Spiegelglanz enthält.
Die Herstellung und Lieferung der Verpackungen für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz soll als Einzelsets in Höhe von 120.000 Stück (Mindestmenge) zuzüglich einer Optionsmenge bis zu 40.000 Stück erfolgen.
Von dem Jahresset für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 sind 25.000 Stück herzustellen, mit einer Option von weiteren 15.000 Stück.
Die ausgeschriebene Leistung enthält des Weiteren die Gestaltung des Layouts, das zur Verfügung stellen der benötigten Münzkapseln (je eine Kapsel für das Einzelset, je vier Kapseln für das Jahresset) sowie die Konfektionierung zum fertigen Produkt.
Über die Erteilung der Münz-Prägeaufträge wird der Auftragnehmer (AN) entsprechend informiert.
Der Auftragnehmer stellt den Prägestätten für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in München, Stuttgart, Berlin und Karlsruhe sowie Hamburg hierzu 220.000 Kapseln zuzüglich einer Optionsmenge bis 100.000 Kapseln zur Verfügung.
Die Sammlermünzen werden vom Dienstleister Deutsche Post AG (DL DP AG) durch einen Werttransport angeliefert. Die fertig konfektionierten Sammlermünzsets (Einzel- und Jahressets) sind zur Abholung durch die DP AG bereitzustellen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-04 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Herstellung und Lieferung der Verpackungen für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz soll als Einzelsets mit einer...”
Beschreibung der Optionen
Die Herstellung und Lieferung der Verpackungen für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 in der Prägequalität Spiegelglanz soll als Einzelsets mit einer Optionsmenge bis zu 40.000 Stück erfolgen.
Von dem Jahresset für die 20-Euro-Sammlermünzen 2026 sind bis zu 15.000 Stück herzustellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Vorlage einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzern verbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben.
2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB entsprechend Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen. Die Erklärung kann hier aus technischen Gründen nicht vollständig wiedergegeben werden, ist jedoch über o. g. Link online einsehbar (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) und ist damit selbst Inhalt dieser Bekanntmachung. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber ferner vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten.
3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als 6 Monate); sofern keine
Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gesamtumsatz und Bankauskunft: 1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gesamtumsatz und Bankauskunft: 1. Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
2. Aktuelle Bankauskunft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen, Quailitätsmanagement,Ausrüstung: 1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen, Quailitätsmanagement,Ausrüstung: 1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Verpackungen und Konfektionierungen.
2. Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2025) in Kopie oder Beschreibung, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden
3. Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen und Konfektionierung
4. Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener klärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kernarbeitsnorm, Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionen Russland: 1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kernarbeitsnorm, Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionen Russland: 1. Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung
2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen Russland)
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.