Auftragsbekanntmachung (2025-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: High Performance Cluster
Reference number: BAITZ-2024-10
Kurze Beschreibung:
“High Performance Cluster”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Supercomputer📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird ein High Performance Cluster, welcher den wissenschaftlichen Rechenbedarf der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in den...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird ein High Performance Cluster, welcher den wissenschaftlichen Rechenbedarf der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in den kommenden 5 Jahren abdecken muss.
Neben der Lieferung von Hard- und Software, ist der Einbau, die Verkabelung und die Konfiguration der Hardware, die Installation und Einrichtung der angefragten Software sowie der Nachweis der Betriebsbereitschaft in Form einer Endabnahme anzubieten.
Weiterhin sind die Dokumentation aller Strukturen, Parameter und Abläufe im HPC Cluster, Beratungs-leistungen sowie Schulungen anzubieten.
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Zusätzliche Informationen:
“Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für...”
Zusätzliche Informationen
Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist, gilt entsprechend:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenentgelt das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 1 Nr 1 TVergG derzeit 15,67 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive
Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
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Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 9 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-24 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-25 07:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 Tariftreue- und Vergabegesetz LSA
- Erklärung zum...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 Tariftreue- und Vergabegesetz LSA
- Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§14 des Tariftreue- und Vergabegesetzes LSA)
- Erklärung zu den ILO-Kernarbeitsnormen (§13 des Tariftreue-- und Vergabegesetzes LSA)
- Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli
2022 (Eigenerklärung Sanktionen Russland)
- Ergänzende Vertragsbedingungen nach §§ 11, 12, 13, 14, 17, 18 TVergG LSA
- Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 112-381886 (2025-06-12)