Auftragsbekanntmachung (2025-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochdynamische Prüfeinrichtung für Strukturbauteile aus Recyclingmaterial mit zugehöriger Schnellmesstechnologie
Referenznummer: 3.5-052/25
Kurze Beschreibung:
“Hochdynamische Prüfeinrichtung für Strukturbauteile aus Recyclingmaterial mit zugehöriger Schnellmesstechnologie”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen des Vorhabens soll eine hochdynamische Prüfeinrichtung zur mechanischen Prüfung von Probekörpern auf Bauteil- und Baugruppenebene realisiert...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Vorhabens soll eine hochdynamische Prüfeinrichtung zur mechanischen Prüfung von Probekörpern auf Bauteil- und Baugruppenebene realisiert werden. Dabei wird ein definierter Prüfschlitten beschleunigt und gezielt auf eine Prüfprobe abgeworfen, um die resultierende Kontaktreaktion zu untersuchen. Mit der Forschungsanlage sollen in Prüfszenarien kinematische relevante Messgrößen (Kraft, Weg und Beschleunigung) zeitabhängig ermittelt, sowie zur optischen Analyse Deformations- und Bruchbilder erfasst werden. Die Forschungsanlage ist zur Prüfung großvolumiger Strukturbauteile unter crashrelevanten Geschwindigkeiten und Massen für Impactenergien bis 26 kJ konzipiert. Gegenüber herkömmlicher Fallprüfständen bietet sie einen entsprechenden Platzbedarf für voluminöse Prüfkörper.
Die gewonnenen Messdaten sollen wertvolle Erkenntnisse zur Energieaufnahme, Strukturfestigkeit und Schadensentwicklung von Materialien und Bauteilen liefern. Sie dienen der Validierung von Simulationen, der Optimierung von Konstruktionen und der Qualitätssicherung in der Produktentwicklung
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Ort der Leistung: Bautzen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-18 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-11 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-11 14:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3 GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen vom 24.06.2003 nachkommt;
2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
“Gem. § 53 VgV erfolgt die komplette Vergabedurchführung für den Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronisch. Dies beinhaltet das komplette...”
Gem. § 53 VgV erfolgt die komplette Vergabedurchführung für den Oberschwellenbereich grundsätzlich elektronisch. Dies beinhaltet das komplette Vergabeverfahren inklusive Angebotsabgabe, jegliche Art der Bieterkommunikation und Antragsvorgänge. Die Technische Universität Chemnitz nutzt hierzu ausschließlich die Vergabeplattform eVergabe.de. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Vergabeplattform eVergabe.de sind zu beachten. Insbesondere ist regelmäßig (bei laufenden Verfahren ggf. täglich) das Postfach unter www.eVergabe.de auf neue Nachrichten zu prüfen, da Informationen grundsätzlich nur elektronisch auf eVergabe.de bereitgestellt werden.
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Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 341-977-3800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 196-671853 (2025-10-10)