Auftragsbekanntmachung (2025-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutz Bremen-Blumenthal, Brem. Deichverband
Reference number: V0467/2024
Kurze Beschreibung:
“Hochwasserschutz Bremen-Blumenthal zwischen Westpier und Bahrsplate
Wegebau - Promenade und Deichverteidigungsweg Bahrsplate bis Schöpfwerk”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wesentliche Tätigkeiten:
Technische Bearbeitung (u.a. Statik, Schal- und Bewehrungspläne für Streifenfundamente der Geländer)
Leitungsarbeiten rund 350 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Wesentliche Tätigkeiten:
Technische Bearbeitung (u.a. Statik, Schal- und Bewehrungspläne für Streifenfundamente der Geländer)
Leitungsarbeiten rund 350 m einschließlich Anschlüsse und Schachtbauwerke DN 1000
Asphaltarbeiten ca. 4.600 m², Pflasterbau ca. 10.000m²
Tief- und Hochborde ca. 2.000 m
Schlosserarbeiten Geländer, fünf zweiflügelige Tore, Wegeschranke, Zaunbau
Stahlbetonarbeiten Streifenfundamente ca. 1.100 m
Landschaftsarbeiten ca. 800 m²
Wiederaufbau Stabgitterzaun ca. 230 m
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Ort der Leistung: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-11 📅
Datum des Endes: 2026-03-03 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen,
Theodor-Heuss-Allee 14, 28215 Bremen
Standort EVZ: Langenstraße 10-12
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB /A 2019 dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten am Öffnungstermin teilnehmen.
Bei europaweiten Verfahren sind gem....”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB /A 2019 dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten am Öffnungstermin teilnehmen.
Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB /A 2019 keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A 2019)
2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A 2019)
2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A 2019 vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A 2019.
3. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose Eigenerklärung mitzuteilen.
4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
5. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4 vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.
6. Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
7. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise) über
a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A 2019)
Mindeststandard: Mindestumsatz 8.000.000,- netto EUR in jedem Geschäftsjahr
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A 2019)
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärungen (und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärungen (und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle: Nachweise) über:
a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Geforderter Mindeststandart:
- mindestens 2 Referenzen für die Ausführung des Wegebaus in Pflasterbauweise, Projektgröße über 1.000 m² und
- mindestens 2 Referenzen für die Ausführung des Wegebaus in Asphaltbauweise, Projektgröße über 1.000 m²
b) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:
- Angaben nach § 6e EU VOB/A 2019 und ggf. zu § 6f EU VOB/A 2019
- Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.
Hierzu geforderter Mindeststandard: siehe oben, Punkt a)
Die fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss des Angebots führen.
Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff. III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2 (dort zu b)) vorzulegen.
Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A 2019
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A 2019.
“1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder...”
1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angaben
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +49 42136159796📞
Fax: +49 42149632311 📠
URL: https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +49 42136159796📞
Fax: +49 42149632311 📠
URL: https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 004-007708 (2025-01-06)