Bei der Maßnahme " Sanierung 70er Jahre Anbau im Zuge der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums in Bad Wimpfen" handelt es sich um ein Bestandsgebäude aus den 70er Jahren mit einer Aula, Klassenräumen und einer angebauten Mensa. Der im Bestand vorhandene Anbau entstand ca. 1977 als Erweiterung des ehemaligen Klostergebäudes. Im Jahr 2005 wurde dieser durch den Anbau einer Mensa erweitert. Das Gebäude besteht aus 3 Geschossen (1. OG - UG) im südwestlichen und 2 oberirdischen Geschossen im östlichen Bereich. Das Gebäude entspricht der Gebäudeklasse 5. Es handelt sich um einen ungeregelten Sonderbau. Das Gebäude besitzt eine unregelmäßige Grundrissgestalt und ist im EG über die Aula direkt an das Klostergebäude angebunden. Im Eingangsbereich befindet sich eine unterkellerte eingeschossige Aula, die als Bindeglied den östlichen Bereich zwischen EG und OG halbgeschossig versetzte Geschosse anbindet, im südwestlichen Bereich die im Erdgeschoss befindliche Mensa und die im 1.OG liegenden Klassenräume. Das Gebäude bleibt weitgehend in der Kubatur und Nutzung erhalten. Es erfolgt ein Abriss der außenliegenden Sanitäreinheit und der Rückbau / Austausch der Fenster- und Dachflächen. Die Stahlkonstruktion der Mensa wird umgebaut. Im Innenbereich erfolgen Räumungen, Rückbauten, Demontage- und Abbrucharbeiten im Zuge der Sanierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hohenstaufen-Gymnasium Bad Wimpfen, Bauabschnitt 2 – Sanierung 1970er-Anbau
Kurze Beschreibung:
Bei der Maßnahme " Sanierung 70er Jahre Anbau im Zuge der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums in Bad Wimpfen" handelt es sich um ein Bestandsgebäude aus den 70er Jahren mit einer Aula, Klassenräumen und einer angebauten Mensa. Der im Bestand vorhandene Anbau entstand ca. 1977 als Erweiterung des ehemaligen Klostergebäudes. Im Jahr 2005 wurde dieser durch den Anbau einer Mensa erweitert. Das Gebäude besteht aus 3 Geschossen (1. OG - UG) im südwestlichen und 2 oberirdischen Geschossen im östlichen Bereich. Das Gebäude entspricht der Gebäudeklasse 5. Es handelt sich um einen ungeregelten Sonderbau.
Das Gebäude besitzt eine unregelmäßige Grundrissgestalt und ist im EG über die Aula direkt an das Klostergebäude angebunden. Im Eingangsbereich befindet sich eine unterkellerte eingeschossige Aula, die als Bindeglied den östlichen Bereich zwischen EG und OG halbgeschossig versetzte Geschosse anbindet, im südwestlichen Bereich die im Erdgeschoss befindliche Mensa und die im 1.OG liegenden Klassenräume.
Das Gebäude bleibt weitgehend in der Kubatur und Nutzung erhalten. Es erfolgt ein Abriss der außenliegenden Sanitäreinheit und der Rückbau / Austausch der Fenster- und Dachflächen. Die Stahlkonstruktion der Mensa wird umgebaut.
Im Innenbereich erfolgen Räumungen, Rückbauten, Demontage- und Abbrucharbeiten im Zuge der Sanierung.
Bei der Maßnahme " Sanierung 70er Jahre Anbau im Zuge der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums in Bad Wimpfen" handelt es sich um ein Bestandsgebäude aus den 70er Jahren mit einer Aula, Klassenräumen und einer angebauten Mensa. Der im Bestand vorhandene Anbau entstand ca. 1977 als Erweiterung des ehemaligen Klostergebäudes. Im Jahr 2005 wurde dieser durch den Anbau einer Mensa erweitert. Das Gebäude besteht aus 3 Geschossen (1. OG - UG) im südwestlichen und 2 oberirdischen Geschossen im östlichen Bereich. Das Gebäude entspricht der Gebäudeklasse 5. Es handelt sich um einen ungeregelten Sonderbau.
Das Gebäude besitzt eine unregelmäßige Grundrissgestalt und ist im EG über die Aula direkt an das Klostergebäude angebunden. Im Eingangsbereich befindet sich eine unterkellerte eingeschossige Aula, die als Bindeglied den östlichen Bereich zwischen EG und OG halbgeschossig versetzte Geschosse anbindet, im südwestlichen Bereich die im Erdgeschoss befindliche Mensa und die im 1.OG liegenden Klassenräume.
Das Gebäude bleibt weitgehend in der Kubatur und Nutzung erhalten. Es erfolgt ein Abriss der außenliegenden Sanitäreinheit und der Rückbau / Austausch der Fenster- und Dachflächen. Die Stahlkonstruktion der Mensa wird umgebaut.
Im Innenbereich erfolgen Räumungen, Rückbauten, Demontage- und Abbrucharbeiten im Zuge der Sanierung.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Betonreparaturarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 231.226-320
Titel: Betonerhaltung / Betoninstandsetzung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Grobmassen:
- Reinigung der gesamten Betonfassade ca. 830m²,
- Untersuchung und Betonerhaltungsmaßnahmen der Betonoberflächen.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betonarbeiten📦
Stadt: Bad Wimpfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-20 📅
Datum des Endes: 2026-07-17 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-01-16 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden nachgefordert.
Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
E) 6 a EU Nr. 1 VOB/A: Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs oder Handelsregister.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
F) § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
F) § 6 a EU Nr. 2 c) VOB/A: Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
G) § 6 a EU Nr. 3 a) VOB/A: Eigenerklärung zu den Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
H) § 6 a EU Nr. 3 g) VOB/A: Eigenerklärung zu der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Anzahl der Arbeitskräfte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sicherheitsleistungen:
I) § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Summe der Auftragssumme (ab einer Auftragssumme von 250 000 EUR netto).
J) § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abrechnungssumme (ab einer Auftragssumme von 250 000 EUR netto).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Sicherheitsleistungen:
I) § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Vertragserfüllung: 5 % der Summe der Auftragssumme (ab einer Auftragssumme von 250 000 EUR netto).
J) § 9c EU VOB/A: Sicherheit für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abrechnungssumme (ab einer Auftragssumme von 250 000 EUR netto).
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
A) § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
B) § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
C) § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
D) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
A) § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
B) § 6e Abs. 4 Nr. 1 EU VOB/A: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
C) § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A: Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
D) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bauamt Bad Wimpfen
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08125007-A2912-49
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 74206
Postort: Bad Wimpfen
Region: Heilbronn, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Klotz und Partner GmbH - Frau Daniela Hesslinger-Rupp
E-Mail: hesslinger@klotzundpartner.de📧
Telefon: +49 71118744-20📞
URL: https://www.badwimpfen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E11594369🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E11594369🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 15
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49721926-3985 📠
URL: https://www.rps.bwl.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen
Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160
GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen
Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §160
GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und
Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-14+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 220-756812 (2025-11-12)