Der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Bärenfels, schreibt die Durchführung von Holzerntekomplettleistungen im Revier Hetzdorf für das Kalenderjahr 2026 (mit Verlängerungsoption bis 2029) aus. Die Leistung umfasst die Durchführung von Durchforstungs- und Erntemaßnahmen einschließlich Harvester- und Forwardereinsatz, motormanueller Fällung außerhalb der Kranreichweite, Vorliefern mit geeigneter Technik, Aufarbeitung, Rückung, Polterung, Vermessung und Anschlag des Stammholzes sowie erforderlicher Neben- und besonderer Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung. Die Abarbeitung erfolgt flächen- und witterungsabhängig in mehreren Einzelaufträgen, inklusive Verpflichtung zur Bereitstellung einer ganzjährigen Einsatzkapazität, Einhaltung enger Prozess- und Rückeabstände, sowie Vorhaltung geeigneter Technik für boden- und bestandsschonende Arbeitsverfahren (u.a. Moor-/Kombibänder, max. Forwarder-Einsatzgewicht, permanente Vorliefereinheiten). Ein Teil der Flächen liegt in Schutzgebieten (u. a. FFH), es bestehen waldschutzseitige Anforderungen einschließlich der Möglichkeit von Sanitärholzeinsätzen gemäß EVB.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Holzernte komplett mit 3maliger Verlängerungsoption im Revier Hetzdorf
Referenznummer: 2025-VG-FB09-0079
Kurze Beschreibung:
Der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Bärenfels, schreibt die Durchführung von Holzerntekomplettleistungen im Revier Hetzdorf für das Kalenderjahr 2026 (mit Verlängerungsoption bis 2029) aus. Die Leistung umfasst die Durchführung von Durchforstungs- und Erntemaßnahmen einschließlich Harvester- und Forwardereinsatz, motormanueller Fällung außerhalb der Kranreichweite, Vorliefern mit geeigneter Technik, Aufarbeitung, Rückung, Polterung, Vermessung und Anschlag des Stammholzes sowie erforderlicher Neben- und besonderer Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Abarbeitung erfolgt flächen- und witterungsabhängig in mehreren Einzelaufträgen, inklusive Verpflichtung zur Bereitstellung einer ganzjährigen Einsatzkapazität, Einhaltung enger Prozess- und Rückeabstände, sowie Vorhaltung geeigneter Technik für boden- und bestandsschonende Arbeitsverfahren (u.a. Moor-/Kombibänder, max. Forwarder-Einsatzgewicht, permanente Vorliefereinheiten).
Ein Teil der Flächen liegt in Schutzgebieten (u. a. FFH), es bestehen waldschutzseitige Anforderungen einschließlich der Möglichkeit von Sanitärholzeinsätzen gemäß EVB.
Der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Bärenfels, schreibt die Durchführung von Holzerntekomplettleistungen im Revier Hetzdorf für das Kalenderjahr 2026 (mit Verlängerungsoption bis 2029) aus. Die Leistung umfasst die Durchführung von Durchforstungs- und Erntemaßnahmen einschließlich Harvester- und Forwardereinsatz, motormanueller Fällung außerhalb der Kranreichweite, Vorliefern mit geeigneter Technik, Aufarbeitung, Rückung, Polterung, Vermessung und Anschlag des Stammholzes sowie erforderlicher Neben- und besonderer Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Abarbeitung erfolgt flächen- und witterungsabhängig in mehreren Einzelaufträgen, inklusive Verpflichtung zur Bereitstellung einer ganzjährigen Einsatzkapazität, Einhaltung enger Prozess- und Rückeabstände, sowie Vorhaltung geeigneter Technik für boden- und bestandsschonende Arbeitsverfahren (u.a. Moor-/Kombibänder, max. Forwarder-Einsatzgewicht, permanente Vorliefereinheiten).
Ein Teil der Flächen liegt in Schutzgebieten (u. a. FFH), es bestehen waldschutzseitige Anforderungen einschließlich der Möglichkeit von Sanitärholzeinsätzen gemäß EVB.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Holzgewinnung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gesamtmenge für 2026 beträgt mind. 8.120 Fm (max. 15.000 fm) auf rund 178 ha, bei mittleren Rückeentfernungen von ca. 300 m und hoher Verjüngungspräsenz. Die Leistung beinhaltet die Einhaltung aller relevanten Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Bodenschutz und Artenschutz sowie die Berücksichtigung von vertraglich festgelegten Einsatz- und Vorhaltezeiten.
zusätzl. Sanitärholz nach EVB 6.1: ca. 2.000 fm
Die Gesamtmenge für 2026 beträgt mind. 8.120 Fm (max. 15.000 fm) auf rund 178 ha, bei mittleren Rückeentfernungen von ca. 300 m und hoher Verjüngungspräsenz. Die Leistung beinhaltet die Einhaltung aller relevanten Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Bodenschutz und Artenschutz sowie die Berücksichtigung von vertraglich festgelegten Einsatz- und Vorhaltezeiten.
zusätzl. Sanitärholz nach EVB 6.1: ca. 2.000 fm
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-12 📅
Datum des Endes: 2026-12-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorliefereinheit auf Raupenfahrwerk / Rückepferd
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Seilskidder mit Rückekran und Seilwinde
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 90.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Postanschrift: Alte Böhmische Straße 2
Postleitzahl: 01773
Stadt: Altenberg OT Bärenfels
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-10 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-10 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-10 08:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Wir bitten, alle Unterlagen mit dem Angebot abzugeben.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 122 GWB i. V. mit §§ 44-46 VgV
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 215-738143 (2025-11-05)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-10) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Die Gesamtmenge für 2026 beträgt mind. 8.120 Fm (max. 15.000 fm) auf rund 178 ha. Die Leistung beinhaltet die Einhaltung aller relevanten Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Bodenschutz und Artenschutz sowie die Berücksichtigung von vertraglich festgelegten Einsatz- und Vorhaltezeiten.
zusätzl. Sanitärholz nach EVB 6.1: ca. 2.000 fm
Die Gesamtmenge für 2026 beträgt mind. 8.120 Fm (max. 15.000 fm) auf rund 178 ha. Die Leistung beinhaltet die Einhaltung aller relevanten Vorschriften zu Arbeitssicherheit, Bodenschutz und Artenschutz sowie die Berücksichtigung von vertraglich festgelegten Einsatz- und Vorhaltezeiten.
zusätzl. Sanitärholz nach EVB 6.1: ca. 2.000 fm
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-10+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Es wurden falsche Markierungen bzw. Eingaben vorgenommen, die Aufklärung erfolgte aber posterior
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6f420d37-fc8d-412b-9ee7-b5cbe0b2f60e-01
Quelle: OJS 2025/S 217-748038 (2025-11-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-20) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-03 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-05 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-05 08:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-01-05 08:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-20+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Es wurden falsche Markierungen bzw. Eingaben vorgenommen, die Aufklärung erfolgte aber posterior
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 10d24fd3-dbd4-47f3-9add-422195f0f024-01
Quelle: OJS 2025/S 225-772412 (2025-11-20)