Holzernte Stehendentnahme

Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Neudorf

Holzernte Stehendentnahme 2025 - Forstbezirk Neudorf

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Holzernte Stehendentnahme
Referenznummer: 2025FB13-13300-050a
Kurze Beschreibung: Holzernte Stehendentnahme 2025 - Forstbezirk Neudorf
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Grumbach
Beschreibung der Beschaffung: ca. 8.000 fm Stehendentnahme
Postanschrift: Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk Neudorf
Postleitzahl: 08340
Stadt: Schwarzenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Rahmenvertrag mit möglicher 3maliger Verlängerungsoption
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Rahmenvertrag mit Verlängerungsoption
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Gelenau
Postanschrift: Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Neudorf
Weitere Informationen zur Verlängerung: Rahmenvertrag mit möglicher Verlängerungsoption
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-29 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-30 06:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-30 06:00:00 📅
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe Aufforderung
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Technikanforderungen Los 1 ● Kranreichweite mind. 15 m ● Nettohubkraft 90 Grad zur Seite mind. 5 t auf 15 m Auslage ● Walzenöffnung des Harvesteraggregates mindestens 80 cm ● Kettenlaufwerk mind. 800 mm breite Platten ● Forwarder max. 14 t Zuladung ● Moorbänder mind. 1000 mm Breite ohne Spikes einsetzen Besondere Technikanforderung Los 2 ● Kranreichweite mind. 17 m ● Nettohubkraft 90 Grad zur Seite mind. 3 t auf 17 m Auslage ● Walzenöffnung des Harvesteraggregates mindestens 80 cm ● Kettenlaufwerk mind. 700 mm breite Platten ● Forwarder max. 14 t Zuladung ● Moorbänder mind. 1000 mm Breite ohne Spikes einsetzen
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Neudorf
Nationale Registrierungsnummer: nicht
Postanschrift: Straße der Einheit 5
Postleitzahl: 08340
Postort: Schwarzenberg
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe.neudorf@smekul.sachsen.de 📧
Telefon: +49 37748989810 📞
URL: https://www.sbs.sachsen.de/neudorf-17325.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197631163dd-6ef07e177993c93c 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 112-384632 (2025-06-12)