Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
- er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
- er/sie als Inklusionsbetrieb und Werkstatt für behinderte
Menschen gem. § 118 GWB zugelassen ist
- er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
- er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet,
- er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen
bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage
stellen,
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser
Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB
aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.
Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) führt nur zum Ausschluss iSv § 124 Abs. 2 GWB i.V.m.
§ 22 LkSG, sofern das Unternehmen selbst in den
Anwendungsbereich des vorgenannten Gesetzes fällt.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der
Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-
Sanktionen der EU bzw. zur
Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung
(EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben.
Außerdem ist eine Eigenerklärung zur Kenntnisnahme der
Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der
Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen abzugeben.
Die Vordrucke liegen den Vergabeunterlagen bei.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen
und
Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft
einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende
Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben
des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare
Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält
sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten
Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter
gefordert werden.