Werktägliche Beförderung behinderter Kinder zu den Kindertagesstätten "Arche" und "Noah" des Diakonischen Werks Recklinghausen Erziehung und Förderung gGmbH.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HPK Fahrdienst Kita Arche und Noah in Marl
Referenznummer: RVE-040-37-25
Kurze Beschreibung:
“Werktägliche Beförderung behinderter Kinder zu den Kindertagesstätten "Arche" und "Noah" des Diakonischen Werks Recklinghausen Erziehung und Förderung gGmbH.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Werktägliche Beförderung von ca. 13 Kindern mit Handicap zu den Kindertageseinrichtungen "Arche" und "Noah" in Marl des Diakonischen Werks im Kirchenkreis...”
Beschreibung der Beschaffung
Werktägliche Beförderung von ca. 13 Kindern mit Handicap zu den Kindertageseinrichtungen "Arche" und "Noah" in Marl des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Recklinghausen Erziehung und Förderung gGmbH .
Die Beauftragung umfasst die Durchführung der Beförderung
der in der Beförderungsregion wohnenden vom Auftraggeber
benannten Kinder, Begleitpersonen und Hilfsmittel, die
Fahrdienstorganisation, sowie das Änderungs- und
Beschwerdemanagement.
Beförderungsregion:
Marl, Haltern, Dorsten
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Auftraggeber ist das Diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Erziehung und Förderung gGmbH.
Der LWL schreibt lediglich im Namen und Auftrag für den...”
Zusätzliche Informationen
Auftraggeber ist das Diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen Erziehung und Förderung gGmbH.
Der LWL schreibt lediglich im Namen und Auftrag für den Auftraggeber aus.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2028-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einem der Vertragspartner 6 Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.01.2031.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-07 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
Es sind...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß den
Vergabeunterlagen beigefügtem Vertrag und die Besonderen
Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz
NRW einzuhalten.
Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-
Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli
2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen
bei.
Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D
bzw. D1 besitzen. Auf die genannte Fahrerlaubnis kann
verzichtet werden, sofern das Fahrpersonal im Besitz der
Führerscheinklasse D oder D1 ist.
“Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im
Namen und im Auftrag des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Recklinghausen
Erziehung und...”
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im
Namen und im Auftrag des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Recklinghausen
Erziehung und Förderung gGmbH als Träger der o.g. Einrichtungen durch.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei "A.2_Kalkulationsgrundlagen_G" verschlüsselt und mit einem Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur
Verfügung gestellt wird. Der Zugangscode ist mit dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vordruck per E-Mail oder über das Bietercockpit bei der Vergabestelle anzufordern. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung (Erklärung über die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen) wird der Zugangscode für diese Datei zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister von der
Vergabestelle vor der Auftragsvergabe eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe sind in elektronischer Form bis zum 31.10.2025 zu stellen.
Aufgrund eines technisches Fehlers werden die Auftragsausführungsbedingungen nicht unter BT-70 ausgewiesen, daher werden diese an dieser Stelle aufgeführt:
Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D bzw. D1 besitzen. Auf die genannte Fahrerlaubnis kann verzichtet werden, sofern das Fahrpersonal im Besitz der Führerscheinklasse D oder D1 ist.
Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß dem den Vergabeunterlagen beigefügtem Vertrag und die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland- Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48128
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251 411 0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 191-653818 (2025-10-02)