HWK Ahrtalbahn: Umbau Bf Bad Neuenahr
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Umbau Bf Bad Neuenahr: Erneuerung 2 Bahnsteige, Anpassung Reisendenüberweg, GE Gl.2, WE W4, W6, W9
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-25.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Mit dem Transportwesen verbundene Gebäude › Bauarbeiten für Gebäude in Verbindung mit dem Eisenbahngüterverkehr › Bau von Bahnhöfen
- • Darmstadt › Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
- • Koblenz › Ahrweiler
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-01-25 | Auftragsbekanntmachung |
| 2026-05-11 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-05-13 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-05-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-05-22 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-05-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-06-05 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-06-15 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-06-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-06-17 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-06-19 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-06-22 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-06-24 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
| 2026-06-23 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2025-01-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: HWK Ahrtalbahn: Umbau Bf Bad Neuenahr
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bahnhöfen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Zusätzliche Informationen:
Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-05 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Ort der Leistung: Ahrweiler 🏙️
Postleitzahl: 53474
Stadt: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-25 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-13 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Pkt. 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fs.ei-m-b
E-Mail: stefan.woelfelschneider@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926523660 📞
Fax: +49 6926520071 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/62289a37-14b3-466d-9be8-5d685e0d96cf 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/62289a37-14b3-466d-9be8-5d685e0d96cf 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 019-058945 (2025-01-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: HWK Ahrtalbahn: Umbau Bf Bad Neuenahr
Referenznummer:
25FEI79044
Kurze Beschreibung:
Umbau Bf Bad Neuenahr: Erneuerung 2 Bahnsteige, Anpassung Reisendenüberweg, GE Gl.2, WE W4, W6, W9
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bahnhöfen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
351c7b76-32eb-4af9-98b6-44aa2492004d
Zusätzliche Informationen:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur
Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den
Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der
Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das
Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ VOB
oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen
erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu
den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben)
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüros Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte Ingenieurbüros:
1. DB Engineering & Consulting
2. Scheidt & Bachmann GmbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
- Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Zwei Vertragserfüllungsbürgschaften (Anteilig BuKr 11 und Anteilig BuKr 16)
in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme.
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Zwei Bürgschaften für Mängelansprüche (Anteilig BuKr 11 und Anteilig BuKr 16)
in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme.
Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen:
Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
Oberbau konventionell–Schotter: Weichen; Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
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Datum des Beginns: 2025-05-05 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Ahrweiler 🏙️
Postleitzahl: 53474
Stadt: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Bedingungen für den Erhalt des Auftrags:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben)
- Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes
- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
- Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird
- Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften
- Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
- Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-25 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-13 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird
durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die
Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen
der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6
Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangender Vergabestelle ist ein Nachweis
über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu
beachten, dass nach 5.1.6 Allgemeine Informationen) zwingend eine Präqualifikation der
Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine
dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf
zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind
nicht erwünscht. -Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter
ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die
Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. - Erklärung über
die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und
Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen
gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. - Erklärung über Verfehlungen, die
die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Erklärung zur
Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. - Erklärung, dass bei der
Ausführung eines früheren Auftrags beider Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§
15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder
fortdauernd mangelhafterfüllt hat. - Erklärung über mögliche Eintragungen im
Gewerbezentralregister. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem
Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise
zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies
versucht hat. - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. - Erklärung,
dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.
deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-
1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bmecompliance-
initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen
vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Der Nachweis über die im
folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer
Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder
vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im
letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den
einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes
Verlangender Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB
innerhalb von6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach Allgemeine
Informationen 5.1.6) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein
kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im
Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. - Erklärungen zur
Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung),sowie Verpflichtungen z. B. gem. den
in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §98c Aufenthaltsgesetz, § 19
Mindestlohngesetz oder § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. -
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - Erklärung,
dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder
Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine
Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte
Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das
Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ VOB
oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen
erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu
den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes
Verlangender Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB
innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6) zwingend
eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort
ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem
Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem
Teilnahmeantragabzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. - Erklärung über
die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Erklärung über die ihm für die
Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Pkt. 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer:
fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fs.ei-m-b
E-Mail: stefan.woelfelschneider@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926523660 📞
Fax: +49 6926520071 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/62289a37-14b3-466d-9be8-5d685e0d96cf 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/62289a37-14b3-466d-9be8-5d685e0d96cf 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 019-058945 (2025-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
Vertragsnummer:
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Strabag ag
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Siegburger Straße 241
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-11+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 092-326739 (2026-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Vertragsnummer:
CON-0001 - STRABAG AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots:
20251029502
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen:
LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Strabag ag
Nationale Registrierungsnummer:
5857f1fb-aac6-412b-811b-983cfc0ceff9
Postanschrift: Siegburger Straße 241
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer:
0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-11+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
002
Die mit MKA 002 angezeigten Mehraufwendungen beruhen auf Änderungen der Bauteile/Materialisierung gemäß den vom AG übersandten Detailplänen / E-Mail vom 22.05.2025, die vom ursprünglich kalkulierten LV- /Ausführungsstand abweichen. Dadurch entstehen zusätzliche Dispositions- und Ausführungsaufwände bzw. Leistungsänderungen. Auch ohne formelle Anordnung ist der Sachverhalt dem Grunde nach als Leistungsänderung gemäß VOB/B § 2 Abs. 5 einzuordnen; eine gesonderte Vergütung wird daher dem Grunde nach empfohlen.
004
Grundlage der Mehrkosten sind Änderungen an den Wetterschutzhäuschen (WSH), die vom AG per E-Mail (16.05.2025 / 27.05.2025) kommuniziert wurden. Betroffen sind insbesondere Verglasung, Ausrichtung der Vitrinen (u. a. „Vanda A0 quer“) sowie eine zusätzliche
Beleuchtung. Dadurch entstehen geänderte bzw. zusätzliche Leistungen gegenüber dem ursprünglich vertraglich vorgesehenen Bau-Soll.
MKA 007
Auf der (BE) waren Fremdmaterialien/Gegenstände gelagert, sodass die Fläche nicht wie vorgesehen nutzbar war; in Abstimmung mit dem AG wurde der AN per E-Mail vom 15.05.2025 und BB-Protokoll vom 21.05.2025 zur Beräumung/Umlagerung aufgefordert (Liste der BÜW vom 05.06.2025). Die Beräumung/Umlagerung ist im LV nicht enthalten und verursacht zusätzliche Personal-/Geräteaufwände und Verzögerungen bei der Baustelleneinrichtung.
011
Auf Grundlage der AG-E-Mail vom 22.05.2025 ist die Herstellung, Lieferung, Montage sowie spätere Demontage eines zusätzlichen Orientierungszeichens für Bahnsteig 1 ( verkürzte Bahnsteiglänge 79 m) erforderlich. Diese Leistung ist im Hauptauftrag nicht vorgesehen und
stellt damit eine zusätzliche/geänderte Leistung dar, die dem Grunde nach als Leistungsänderung einzuordnen und gesondert zu vergüten ist.
014
Gemäß der bereitgestellten/freigegebenen Ausführungsplanung ist in Teilbereichen eine zusätzliche Auffüllung der Randbereiche in Gleisnähe zur regelkonformen Herstellung des Bau-Solls erforderlich. Für diese zusätzliche Auffüllung ist im Haupt-LV keine entsprechende
Abrechnungsposition enthalten bzw. die vorhandenen Positionen decken den Mehraufwand nicht ab. Damit ist der Sachverhalt als nicht vorgesehene zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6 einzuordnen und gesondert zu vergüten.
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Neuer Wert
Text:
002
Mehrkosten aufgrund erheblicher Änderungen der Bauteile/Materialien gemäß Detailplänen.
004
Mehrkosten aufgrund Änderung Ausführung WSH.
007
Mehrkosten aufgrund Beräumung BE von Materialien und sonstigen Gegenständen Dritter.
011
Mehrkosten für Lieferung, Montage und Demontage Orientierungszeichen.
014
Mehrkosten aufgrund Auffüllung in Randbereichen.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-13+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 093-333407 (2026-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-13+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
012
Im LV ist für den Bahnsteigkorpus nur eine Hinterfüllung mit Boden vorgesehen; nach Regelzeichnung IseB BSK 7600 ist jedoch eine kegelförmige Betonhinterfüllung (C8/10) der Bahnsteigkantenfertigteile erforderlich. Damit handelt es sich um eine nicht vorgesehene
zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6.
013
Der AN schuldet unter dem Bahnsteigpflaster lediglich die Bettung und die STS. Die Auffüllung des darunterliegenden Bereichs mit Boden ist kein Vertragsbestandteil. Die Leistung ist aber für die Vertragserfüllung notwendig.
016
Aufgrund der dargestellten vertraglichen Regelungen ist der Sachverhalt dem Grunde nach als Leistungsänderung gemäß VOB/B § 2 Abs. 5 einzuordnen, da im Zuge der AP-Freigabe Plan-/Materialisierungsänderungen vorgenommen wurden. Die daraus resultierenden
Mehraufwendungen für die Materialisierung sind daher gesondert zu vergüten.
021
Im Zuge der Ausführung waren Umfahrungen von Hindernissen erforderlich, da ein geradliniger Trassenverlauf vor Ort nicht möglich war.
Diese Umfahrungen sind vertraglich nicht beschrieben oder bepreist. Der AN durfte daher von einem geradlinigen Verlauf ausgehen. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Richtungswechsel und Mehrmengen stellen einen zusätzlichen Leistungsumfang dar und sind gemäß VOB/B § 2 Abs. 6 gesondert zu vergüten.
022
Die Beräumung von Materialien Dritter ist nicht vertraglich umfasst und war nicht vorhersehbar. Der Umfang ist im Nachtrag zu belegen; zudem ist eine Kostenumlage auf Dritte zu prüfen.
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Neuer Wert
Text:
012
Mehrkosten für Hinterfüllung der Bahnsteigkanntenfertigteile mit Beton
013
Mehrkosten für Hinterfüllung der Mehrkosten aufgrund Fehlende Abrechnungspositionen für die Auffüllung des Bahnsteigkorpus mit Beton.
016
Mehrkosten für Materialisierung aufgrund erneuter Planänderungen und unvollständiger Planangaben.
021
Mehrkosten aufgrund Anpassungen und Anschlüsse an Bestand des Kabeltiefbaus und örtliche Anpassungsarbeiten.
022
Mehrkosten aufgrund Zusätzliche Baufeldberäumung
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 095-340726 (2026-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
025
Durch die Tieferausführung ergeben sich Änderungen bei Material/Abmessungen und Mengen sowie ein zusätzlicher Dispositions- und Abstimmungsaufwand. Der Sachverhalt ist dem Grunde nach als Änderung des Bauentwurfs gemäß VOB/B § 2 Abs. 5 einzuordnen und daher gesondert zu vergüten.
026
Ein Vergütungsanspruch nach VOB/B §2 Abs.5 ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die MKA 026 wird daher bedingt anerkannt, sofern der zusätzliche Leistungsumfang prüffähig und eindeutig vom vertraglichen Soll abgegrenzt wird.
027
Die Umstellung von einer oberirdischen auf eine unterirdische Entwässerung DN 75 eine abweichende Planvorgabe und damit eine geänderte Ausführungsrandbedingung darstellt.
036
Die Anpassung der Bestandskabelschächte ergibt sich aus der vom AG veranlassten Änderung der Bahnsteighöhe sowie der geänderten Lageführung. Dadurch konnten vorhandene Schachtbauteile nicht weiterverwendet werden, sodass neue Komponenten erforderlich wurden. Die Maßnahme ist technisch zwingend und nachvollziehbar.
037
Im Kabeltiefbau waren zusätzliche Formstücke (u. a. Bögen und Übergangsmuffen) erforderlich und wurden bereits fachgerecht eingebaut. Diese waren in den Vertragsunterlagen nicht ersichtlich, jedoch technisch erforderlich. Daher ist der Sachverhalt als zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6 einzuordnen.
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Neuer Wert
Text:
025
Mehrkosten durch Tieferausführung der Entwässerungsschächte, -Abweichung von LV-Position.
026
Mehrkosten durch Verlegung von Abwasserleitungen DN 75, Anschluss WSH an Sammelleitung.
027
Mehrkosten durch Unterirdische Entwässerung WSH über Anschlussleitung DN 75 (Fallrohr in der Stütze integriert).
036
Mehrkosten aufgrund Anpassung Kabelschächte im Bestand.
037
Mehrkosten aufgrund zusätzliche Formstücke Kabeltiefbau EW-1-03.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-22+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 099-356099 (2026-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-22+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 039
Die größere Tiefe des KAS Gr. VII, erforderlicher Verbau, geänderte Trassenführung sowie zusätzliche Profil-/Fundamentanpassungen und ergänzende Leistungen ergeben sich aus örtlichen Gegebenheiten und der aktualisierten Planung, waren vertraglich so nicht umfasst und führen zu nachvollziehbaren Mehraufwendungen.
MKA 041
Für die Anschlüsse der Beleuchtungsmasten sind gemäß freigegebener Ausführungsplanung zusätzliche Leerrohre DN 50 (teilweise als Leerrohrpakete) herzustellen und zu verlegen. Im Hauptauftrag ist im Wesentlichen nur die Verlegung einfacher Leerrohre DN 50 vorgesehen. Die darüber hinausgehenden Leerrohre stellen daher eine Abweichung vom Bauentwurf und eine zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6 dar.
MKA 042
Für die Sauberkeitsschicht unter den Betonfertigteilfundamenten ist in der Ausführungsplanung eine 30 cm starke Sauberkeitsschicht vorgesehen, während im LV zunächst 10 cm beschrieben sind. Die Ausführung der 30 cm stellt damit eine geänderte Leistung gegenüber dem ursprünglich kalkulierten Ansatz dar und ist als Leistungsänderung gemäß VOB/B § 2 Abs. 6 einzuordnen.
MKA 045
Die erforderlichen Transport- und Entsorgungsleistungen für zusätzlich auszubauende Stoffe (Haufwerk R7 / AVV 170107, Zuordnung >RC-3 / DKII) sind durch die im LV vorgesehenen Entsorgungspositionen nicht vollständig abgedeckt. Damit liegt eine nicht vorgesehene zusätzliche Leistung gemäß VOB/B § 2 Abs. 6 vor, sodass ein gesonderter Vergütungsanspruch besteht.
MKA 049
Gemäß Baubesprechung vom 25.06.2025 sind zusätzliche Leerrohre für Erdungsleitungen (u. a. OLA-/Lichtmasten) unter dem BSK bzw. neben dem Gleis herzustellen. Diese Leerrohre sind in der Ausschreibungsplanung nicht dargestellt; ein Ausführungsplan liegt nicht vor, die Trasse wird örtlich in Abstimmung mit der BÜW festgelegt. Damit liegt eine nicht vorgesehene zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6 vor, die gesondert zu vergüten ist.
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Neuer Wert
Text:
MKA 039
Mehrkosten aufgrund Herstellung Reisendenüberweg.
MKA 041
Mehrkosten aufgrund zusätzliche Leerrohre für Anschluss Beleuchtungsmaste.
MKA 042
Mehrkosten aufgrund Ausbildung Beton unter Betonfertigteilfundamenten.
MKA 045
Mehrkosten aufgrund Transport und Entsorgung von Haufwerk R7 (AVV 170107, >RC-3, DKII)
MKA 049
Mehrkosten aufgrund zusätzliche Leerrohre für Erdungsleitungen nach örtlicher Festlegung.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-30+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 104-376469 (2026-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-30+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 050
Die geltend gemachten Mehraufwendungen beruhen auf der erforderlichen Umstellung des Bauablaufs infolge fortlaufender Planänderungen und der damit verbundenen verzögerten Materialisierung, wodurch eine parallele Herstellung von PSS und Entwässerung
nicht wie vorgesehen möglich ist. Der Sachverhalt ist insoweit teilweise als Leistungsänderung nach VOB/B § 2 Abs. 5 einzuordnen und bedingt anerkennungsfähig.
MKA 051
Aufgrund der vom Auftraggeber veranlassten Änderung der Gleisentwässerung mit notwendiger Anpassung bereits freigegebener Entwässerungsschächte kam es zu einer Unterbrechung der Materialisierung und zu bauablaufbedingten Mehrkosten, die gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B vergütungsfähig sind.
MKA 052
Infolge mehrerer Planänderungen kam es zu Verzögerungen in der Materialisierung, die den vorgesehenen Bauablauf erheblich beeinflussten. Eine parallele Leistungserbringung war unter diesen Umständen technisch nicht mehr möglich. Die hieraus entstandenen
Mehraufwendungen sind bedingt anerkennungsfähig nach § 2 Abs. 5 VOB/B.
MKA 053
Gemäß Baubesprechungsprotokoll Nr. 09 vom 02.07.2025 sowie der örtlichen Begehung am 02.07.2025 sind ca. 10 Bestands-Iso-Stöße zurückzubauen; hierfür ist jeweils ein Passschienenwechsel mit einer Länge von ca. 10–15 m auszuführen. Diese Leistungen waren im ursprünglichen Vertrags-/LV-Umfang nicht vorgesehen und sind daher als nicht vorgesehene zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6 einzuordnen und gesondert zu vergüten.
MKA 055
Der AN hat im Zuge der Bauausführung Stoffe entsorgt, die über den vertraglich beauftragten Entsorgungsumfang hinausgehen (nicht beauftragte Stoffe). Damit ist ein gesonderter Vergütungsanspruch als nicht vorgesehene Leistung gemäß VOB/B § 2 Abs. 6 ableitbar.
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Neuer Wert
Text:
MKA 050
Mehrkosten aufgrund Umstellung Bauablauf wegen langer Lieferzeiten durch ständige Planänderungen.
MKA 051
Mehrkosten aufgrund Erneuter Anpassung Gleisentwässerung.
MKA 052
Mehrkosten aufgrund nachträglicher Einbau der Gleisentwässerung.
MKA 053
Mehrkosten durch Passschienenwechsel
MKA 055
Mehrkosten aufgrund Transport und Entsorgung von Haufwerk G4, Gleisschotter (AVV 170508, DK 1)
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-05+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 108-389775 (2026-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-05+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
056
Zwischen Leistungsverzeichnis (LV) und Rückbauplan besteht eine Diskrepanz hinsichtlich der Entwässerungsschächte: Im LV sind zwei Schächte unter Bahnsteig 1 aufgeführt, im Rückbauplan ist dort jedoch nur ein Schacht dargestellt. Für einen Schacht an Bahnsteig 2 liegen weder im LV noch im Rückbauplan belastbare Angaben vor. Zur Umsetzung ist daher eine zusätzliche Abrechnungsposition zu bilden.
MKA 059
Die Schächte und Verbindungsleitungen resultieren aus der vom AG überarbeiteten Entwässerungsplanung und sind vertraglich nicht vorgesehen. Damit liegt ein erweiterter, technisch notwendiger Leistungsumfang vor.
MKA 060
Der doppelte Stauraumkanal und die zusätzlichen Leitungsanbindungen ergeben sich aus der vom AG übermittelten angepassten Entwässerungsplanung und stellen einen erweiterten, vertraglich nicht vorgesehenen Leistungsumfang dar. Hierdurch entstehen zusätzliche Tiefbau-, Material- und Abstimmungsaufwände sowie Eingriffe im Bereich der Bushaltestelle.
MKA 061
Der Anschluss an die öffentliche Kanalisation war weder im LV noch in der Baubeschreibung vorgesehen. Die nun erforderlichen zusätzlichen Tiefbau- und Anpassungsleistungen teils außerhalb des ursprünglich definierten Baufeldes ergeben sich erst aus der geänderten Entwässerungssituation bzw. der Anforderung des Anschlusses an das städtische Netz. Die Mehrleistungen sind vertraglich nicht abgebildet und nachvollziehbar.
MKA 062
Die Dimensionierung auf DN 900 beruht unmittelbar auf der vom AG überarbeiteten Entwässerungsplanung und stellt eine Planänderung dar. Im Vertrag sind hierfür weder technische Vorgaben noch LV-Positionen enthalten; das LV bildet lediglich Dränleitungen und Schachtbauwerke ab und erfasst den nun geforderten Stauraumkanal/Leitungsquerschnitt nicht.
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Neuer Wert
Text:
056
Mehrkosten aufgrund Rückbau Entwässerungsschacht Bahnsteig 2.
MKA 059
Mehrkosten aufgrund Lieferung und Einbau zusätzliche Entwässerungsschächte EW-SRK-1.1, EW-SRK-1.2, EW-SRK-2.1, EW-SRK-2.2 mit Verbindungsleitungen.
MKA 060
Mehrkosten aufgrund Doppelter Stauraumkanal DN 1000 für Gleisentwässerung.
MKA 061
Mehrkosten aufgrund Anschlüssen Gleisentwässerung am städtischen Kanal.
MKA 062
Mehrkosten aufgrund Bahnsteigentwässerung Änderung Stauraumkanal in DN 900.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 114-410163 (2026-06-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-15+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
MKA 063
Die zusätzlichen Schächte resultieren unmittelbar aus der vom AG überarbeiteten Entwässerungsplanung. Schächte dieser Dimension sowie entsprechende LV-Positionen für Lieferung/Einbau sind vertraglich nicht vorgesehen. Damit liegt ein erweiterter, technisch
notwendiger Leistungsumfang vor, der durch die Vertragsunterlagen nicht abgedeckt ist. Die Leistung ist als Planänderung zu bewerten.
MKA 069
Der erforderliche Bodenaustausch inkl. Verlegung eines Geovlieses als Trennlage (Pilgerschrittverfahren) war im Hauptauftrag nicht geschuldet, jedoch zur Herstellung der erforderlichen Tragfähigkeit und damit zur Vertragserfüllung notwendig.
MKA 070
Die Entfernung der Abdecksteine ist nicht hauptvertraglich geschuldet und stellt eine zusätzliche Leistung dar; die hieraus resultierenden Mehraufwendungen sind gesondert zu vergüten. Störungen im Bauablauf sind hiervon ausgenommen und als Behinderungen gesondert zu behandeln.
MKA 072
Der AN schuldet den Rückbau der Bahnsteigkante einschließlich Fundamente; eine Holzummantelung ist vertraglich nicht beschrieben.
Die hieraus resultierenden Mehraufwendungen sind daher gesondert zu vergüten.
MKA 073
Zur Herstellung der erforderlichen Tragfähigkeit in Gleis 2 wurde in Abstimmung ein Probefeld (ca. 20 m) für den Bodenaustausch angelegt. Diese Leistungen sind im vertraglichen Bau-Soll/LV so nicht beauftragt. Da die Maßnahmen jedoch zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich waren, ist ein Vergütungsanspruch nach VOB/B § 2 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 ableitbar.
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Neuer Wert
Text:
MKA 063
Mehrkosten durch Lieferung und Einbau zusätzliche Schächte EW-SRK-3.1 und EW-SRK-3.2 in DN 1500.
MKA 069
Mehrkosten aufgrund Bodenaustausch aufgrund nicht tragfähigen Bodens inkl. Verlegung Geovlies als Trennlage, im Pilgerschrittverfahren.
MKA 070
Mehrkosten aufgrund Bestandskabel mit Abdecksteinen geschützt im Baufeld Gleis 2.
MKA 072
Mehrkosten aufgrund BSK-Fundamente Bahnsteig 2 im Bestand mit Holzschalung ummantelt.
MKA 973
Mehrkosten aufgrund Herstellung Probefeld für Bodenaustausch Gleis 2.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-16+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-16+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
244_Auf Basis der vertraglichen Regelungen ist ein gesonderter Vergütungsanspruch nach § 2 Abs. 5 VOB/B dem Grunde nach ableitbar,
sodass eine bedingte Anerkennung der Mehrkosten aus der Vertragsabweichung (MKA 244) empfohlen wird. Der zusätzliche Aufwand durch
die nachträgliche Herstellung des Zuwegs und den Eingriff in bestehende Gewerke ist grundsätzlich nachvollziehbar. Eine abschließende
Bewertung setzt jedoch den Nachweis voraus, warum die Leistungen nicht im ursprünglichen Bauablauf ausgeführt wurden.
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Neuer Wert
Text:
244_Mehrkosten aufgrund Nachträgliche Herstellung Kabeltiefbau und Anpassungsarbeiten im Bereich
Quelle: OJS 2026/S 115-414535 (2026-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-17)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-17+02:00 📅
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Quelle: OJS 2026/S 116-417870 (2026-06-17)
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MKA 074
Die freigelegten Betonreste/Fremdmaterialien weichen von den im LV zugrunde gelegten Regelannahmen ab, waren weder ausgeschrieben noch kalkulatorisch vorhersehbar und sind vertraglich nicht zur Beseitigung geschuldet. Die Arbeiten stellen damit eine nicht
vorgesehene Leistung dar.
MKA 075
Im Zuge des nicht tragfähigen Bodens und des anschließend erforderlichen Bodenaustauschs in Gleis 2 wurden zusätzliche dynamische Lastplattendruckversuche notwendig, um den Erfolg der Maßnahme nachzuweisen. Diese zusätzlichen Prüfleistungen sind im vertraglichen
LV nicht enthalten. Da die Leistungen jedoch für die Vertragserfüllung erforderlich waren, ist ein Vergütungsanspruch nach VOB/B § 2 Abs. 8 Nr. 2 S. 2 ableitbar.
MKA 077
Der AN führt mehrere Einzelleistungen an, von denen ein wesentlicher Teil bereits hauptvertraglich vereinbart ist und über das LV abzurechnen ist; hierfür besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch. Soweit darüber hinaus nicht vertraglich geschuldete Leistungen erbracht wurden, sind diese vom AN als Nachtrag anzubieten und detailliert darzustellen.
MKA 078
Die querenden Kabeltrassen waren vertraglich nicht bekannt. Die hierfür erforderlichen Zusatzleistungen sind nicht vollständig im LV abgedeckt und daher gesondert zu vergüten. Stillstandskosten sind ausgenommen und als Behinderung gesondert zu behandeln.
MKA 080
Beim Rückbau/Entkernung des Stellwerksgebäudes wurden zusätzliche, im LV nicht berücksichtigte Materialarten und Entsorgungsaufwände festgestellt. Sowie ein insgesamt erhöhter Rückbauaufwand gegenüber der LV-Position. Daher ist der Sachverhalt als
nicht vorgesehene zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6 einzuordnen und damit gesondert vergütungsfähig.
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Text:
MKA 074
Mehrkosten aufgrund Massive Betonfundamente in Gleisachse und zusätzliche Entsorgungskosten.
MKA 075
Mehrkosten aufgrund zusätzlicher Lastplattendruckversuche im Zuge des Bodenaustauschs.
MKA 077
Mehrkosten durch Rückbau erdverlegter Kabelkanal mit innenliegenden Kabeln im Baufeld Gleis 2.
MKA 078
Mehrkosten durch Kreuzende Kabeltrassen im Baufeld Gleis 2.
MKA 080
Mehrkosten aufgrund Mehraufwand Rückbau Stellwerksgebäude und erhöhte Entsorgungskosten.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-19)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Quelle: OJS 2026/S 118-424943 (2026-06-19)
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MKA 084
Aus den vorliegenden Unterlagen ergibt sich keine vertragliche Verpflichtung zum Rückbau; in den verfügbaren Plänen ist der Rückbau nicht ausgewiesen. Der vom AN benannte Ausführungsplan lag hier nicht zur Prüfung vor. Damit ist der Rückbau als zusätzliche Leistung zu bewerten.
MKA 089
Der Rückbau ist nicht ausgeschrieben und damit grundsätzlich nachtragsfähig.
MKA 090
Ein Großteil der vom AN angezeigten Einzelleistungen ist hauptvertraglich vereinbart und über das LV abzurechnen; hierfür besteht kein gesonderter Anspruch. Etwaige nicht vertraglich geschuldete Leistungen sind vom AN als Nachtrag anzubieten und detailliert darzustellen.
MKA 091
Ein Großteil der vom AN angezeigten Einzelleistungen ist hauptvertraglich vereinbart und über das LV abzurechnen; hierfür besteht kein gesonderter Anspruch. Etwaige nicht vertraglich geschuldete Leistungen sind vom AN als Nachtrag anzubieten und detailliert darzustellen.
MKA 092
Der Bildnachweis belegt eine Wasserhaltung per Pumpe; ein konstruktiv ausgebildeter Pumpensumpf ist daraus nicht erkennbar und der örtlichen BÜW nicht bekannt. Der AN hat die tatsächlich ausgeführten Leistungen konkret nachzuweisen.
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MKA 084
Mehrkosten durch Rückbau Fahnenmast am Zuweg Gleis 1.
MKA 089
Ruckbau Fahrradunterstand auf Bahnsteig 1.
MKA 090
Mehrkosten durch Rückbau Bestandsquerung und Kabelschacht mit innenliegenden Kabeln im Bereich BSH bei km 10,163.
MKA 091
Mehrkosten aufgrund Rückbau Bestandsquerungen Stahrohre Gleis 2/Bahnsteig 2 mit innenliegenden Kabeln.
MKA 092
Mehrkosten aufgrund Pumpensumpf zur Herstellung KAS Gr. VII am BSH.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-22)
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
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Quelle: OJS 2026/S 119-431156 (2026-06-22)
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MKA 095
Die tatsächlich angetroffenen Boden-/Abfallmassen weichen von den in den Vertragsunterlagen vorgesehenen Stoffgruppen ab; Baubeschreibung und VLV decken lediglich die üblichen, definierten Proben/Module ab. Zusätzliche Analytik und daraus folgende Entsorgungswege stellen daher einen erweiterten Leistungsumfang dar.
MKA 097
Die Tiefbau- und Leitungsarbeiten für den Anschluss der bestehenden ZAS waren vertraglich nicht vorgesehen; Baubeschreibung und LV umfassen nur den Neubau der Kabeltrassen. Da der Anschluss außerhalb der geplanten Infrastruktur liegt, handelt es sich um eine
zusätzliche, nachtragsrelevante Leistung.
MKA 099
Der Rückbau der alten Seilzugtechnik ist im VLV nicht abgebildet; vorhandene Positionen betreffen nur Schutz/Sicherung, nicht den vollständigen Rückbau.
MKA 100
Die Betonwand/Streifenfundament war vertraglich nicht beschrieben und in Bestands-/Rückbauunterlagen nicht dargestellt; sie behinderte den Einbau der neuen Entwässerung sowie die Kabelquerung. Der Rückbau war technisch zwingend erforderlich und stellt damit eine zusätzliche Leistung dar.
MKA 102
Vertraglich vorgesehen ist lediglich das Trennen/Aufbrechen des Asphaltoberbaus; Hinweise auf eine darunterliegende Pflasterlage ergeben sich weder aus LV noch Baubeschreibung. Das unerwartet angetroffene Kopfsteinpflaster erfordert zusätzliche Arbeitsgänge, die
nicht enthalten waren und kalkulatorisch nicht vorhersehbar sind. Damit liegt eine zusätzliche Leistung vor.
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Text:
MKA 095
Mehrkosten durch Zusätzliche Probenahmen und Deklarationsanalysen.
MKA 097
Mehrkosten durch zusätzliche Tiefbauarbeiten für Stadtwerke VNB-Anschluss alte ZAS Bahnsteig 1.
MKA 099
Mehrkosten aufgrund Mehraufwand Rückbau Seilzugtechnik am ReSi.
MKA 100
Mehrkosten aufgrund Abbruch Betonwand im Bereich Resi in der Lage neue Gleisentwässerung.
MKA 102
Mehrkosten durch Rückbau Kopfsteinpflaster unter Asphaltdecke im Bereich BSH, Zugang Bstg 1.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
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Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-24+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 120-432996 (2026-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-24+02:00 📅
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MKA 133
Aufgrund der im Zuge der Ausführungsplanung beigestellten Detailplanung für WSW Gleis 4 haben sich einzelne Bauteile gegenüber der ursprünglichen Planung geändert. Die durch den Auftraggeber beigestellte Ausführungsplanung ist als Anordnung zu werten, sofern sich
daraus geänderte oder zusätzliche Leistungen ergeben, die im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten waren.
MKA 141
infolge der Planänderung im Bereich der Zuwegung zur ReSi wurden zusätzliche und geänderte Leistungen erforderlich. Der vorhandene Stauraumkanal erforderte eine Anpassung der Ausführung der Zuwegung.
MKA 146
Die vermessungstechnische Aufnahme der Entwässerungsschächte im Bestand ist vertraglich nicht geschuldet. Die Leistung wurde durch den Auftraggeber aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen Planunterlagen und Örtlichkeit gefordert.
MKA 147
Die Anpassungen der Beschilderung und der Mastbelegung waren vertraglich nicht vorgesehen und auf abgestimmten Änderungen beruhen. Die daraus resultierenden Leistungen sind im Nachtrag eindeutig abzugrenzen und nachvollziehbar nachzuweisen.
MKA 152
Im Bereich der Tiefenentwässerung Gleis 2 wurden nicht vorgesehene Bestandsreste der OLA sowie weitere Hindernisse angetroffen. Die erforderliche Anpassung der Trassenführung und die Beseitigung der Hindernisse stellen zusätzliche Leistungen dar, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten waren und gesondert zu vergüten sind.
MKA 158
Die Umplanung im Bereich ReSi führt zu Mehraufwendungen, die als Vergütungsanspruch anerkannt werden können. Der Kabelaufbauschacht ist bereits anderweitig abgerechnet; die Verbindung zwischen den Schächten mit zwei Leerrohren ist nur handschriftlich
dokumentiert. Somit liegt eine Änderung gegenüber der vertraglichen Ausführung vor.
MKA 160
Die provisorische Entwässerung von Bahnsteig 2 wurde notwendig, da das Regenwasser mangels Vorflut und noch fehlendem Stauraumkanal nicht abgeleitet werden konnte, während Bahnsteig 1 bereits in Betrieb war.
MKA 173
Die BÜW sieht aufgrund der vertraglichen Regelungen einen zusätzlichen Vergütungsanspruch nach VOB/B § 2 Abs. 5 als gegeben an. Empfohlen wird, die Mehrkosten aus der Vertragsabweichung MKA 173 für Änderungen und Zusatzleistungen an Bahnsteigausstattung und Beschilderung grundsätzlich anzuerkennen, da diese auf Planänderungen gegenüber dem vertraglich vereinbarten Bau-Soll beruhen.
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Text:
MKA 133
Mehrkosten gemäß Detailplan WSW Gleis 4
MKA 141
Mehrkosten durch Mehraufwendungen aufgrund Änderung Bereich Zuwegung ReSi durch hindernden Stauraumkanal.
MKA 146
Mehrkosten durch Aufmaß Entwässerungsschächte im Bestand.
MKA 147
Mehrkosten durch Anpassung der Bahnsteigausstattung.
MKA 152
Mehrkosten durch Änderung Gradienten, Höhen und Oberfläche an den Bahnsteigzuwegungen.
MKA 158
Mehrkosten aufgrund Umplanung Bereich ReSi.
MKA 160
Mehrkosten aufgrund Herstellung provisorische Bahnsteigentwässerung im Bauzwischenzustand.
MKA 173
Mehrkosten aufgrund Diverse Änderungen und Zusatzleistungen bei der Bahnsteigausstattung und Beschilderung.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-23+02:00 📅
Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Quelle: OJS 2026/S 120-436214 (2026-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-23+02:00 📅
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MKA 104
Vertraglich sind nur die Rohrzugtrassen/Schutzrohrsysteme gemäß Baubeschreibung und LV geschuldet; zusätzliche Leerrohrpakete sind nicht enthalten. Ein Anspruch besteht nur, wenn tatsächlich zusätzliche Anbindungen/Rohrstränge bzw. geänderte Leitungswege über die
Ausschreibungsplanung hinaus ausgeführt wurden.
MKA 110
Die Leistungen wurden ausgeführt, ein eigenständiger Vergütungsanspruch ist jedoch mangels Nachweis eines zusätzlichen Leistungsumfangs derzeit offen. Die bedingte Anerkennung dient nur der Klärung, ob der Schotterfang funktionsbedingt zusätzliche Arbeiten erforderlich machte.
MKA 112
Die Entsorgung des ausgebauten Schotters sowie der Umgang mit zusätzlich angetroffenen mineralischen und bituminosen Abfällen sind nicht vom vertraglich geschuldeten Leistungsumfang umfasst.
MKA 115
Die Ultraschallprüfung ist nicht vertraglich geschuldet und als zusätzliche Leistung einzuordnen. Voraussetzung für eine Vergütung ist jedoch, dass der AN prüffähig nachweist,dass der geplante Gleisumbau ohne diese Maßnahme tatsächlich nicht möglich war und die Prüfung unvermeidbar wurde.
MKA 122
Gemäß Bauvertrag war die Fertigstellung des Bahnsteigs 2 bis zum Ende der TSP vorgesehen, sodass Betonarbeiten grundsätzlich im Tagesbetrieb möglich gewesen wären. Aufgrund von Bauablaufstörungen verschob sich die Ausführung in die Bauphase 3 nach der TSP, in der Arbeiten unter ZW nur nachts möglich waren. Der Einbau des Betons, u. a. unter den WSW sowie des Magerbetons unter den BSK, erfolgte daher in der Nachtschicht.
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Text:
MKA 104
Mehrkosten aufgrund Verlegung von zusätzlichen Leerohren für Erdungen und Kabel.
MKA 110
Mehrkosten aufgrund Gleisbereich nachschottern und Stopfen per Hand.
MKA 112
Mehrkosten durch höhere Entsorgungskosten wegen zusätzlichen belasteten Entsorgungsmaterialien.
MKA 115
Mehrkosten durch zusätzliche Schienenprüfung an alter Gleisüberfahrt.
MKA 122
Mehrkosten durch Lieferung und Einbau Beton für Herstellung Bahnsteig 2 nach der TSP in der Nachtschicht.
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