HWK Ahrtalbahn: Umbau Bf Bad Neuenahr

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)

Umbau Bf Bad Neuenahr: Erneuerung 2 Bahnsteige, Anpassung Reisendenüberweg, GE Gl.2, WE W4, W6, W9

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-01-25 Auftragsbekanntmachung
2026-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-05-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-01-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: HWK Ahrtalbahn: Umbau Bf Bad Neuenahr
Referenznummer: 25FEI79044
Kurze Beschreibung:
Umbau Bf Bad Neuenahr: Erneuerung 2 Bahnsteige, Anpassung Reisendenüberweg, GE Gl.2, WE W4, W6, W9
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Bahnhöfen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 351c7b76-32eb-4af9-98b6-44aa2492004d
Zusätzliche Informationen:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüros Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte Ingenieurbüros: 1. DB Engineering & Consulting 2. Scheidt & Bachmann GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Zwei Vertragserfüllungsbürgschaften (Anteilig BuKr 11 und Anteilig BuKr 16) in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Zwei Bürgschaften für Mängelansprüche (Anteilig BuKr 11 und Anteilig BuKr 16) in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme. Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist. Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind den Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besonderen Vertragsbedingungen zu entnehmen: Oberbau konventionell–Schotter: Gleise: Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h Oberbau konventionell–Schotter: Weichen; Strecken III; Regionalverkehr 50 - 120 km/h
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Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-05 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Ahrweiler 🏙️
Postleitzahl: 53474
Stadt: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. - Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben) - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes - Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-25 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-13 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Beschreibung: Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangender Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 Allgemeine Informationen) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. -Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben. - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. - Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention. - Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags beider Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhafterfüllt hat. - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. - Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. - Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister. - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www. deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex- 1191674 ) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www. bme.de/initiativen/compliance/bmecompliance- initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangender Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach Allgemeine Informationen 5.1.6) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. - Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung),sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), §98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. - Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. - Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangender Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantragabzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. - Erklärung über die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
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Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Pkt. 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123, 124 GWB, § 42 Abs. 1 UVgO bzw. § 16 VOB/A

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Nationale Registrierungsnummer: fb197f94-7578-4673-8a57-4642ae120532
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
Postort: Frankfurt Main
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fs.ei-m-b
E-Mail: stefan.woelfelschneider@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926523660 📞
Fax: +49 6926520071 📠
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal/ 🌏
Haupttätigkeit
Eisenbahndienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/62289a37-14b3-466d-9be8-5d685e0d96cf 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/62289a37-14b3-466d-9be8-5d685e0d96cf 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 019-058945 (2025-01-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - STRABAG AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 20251029502
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Strabag ag
Nationale Registrierungsnummer: 5857f1fb-aac6-412b-811b-983cfc0ceff9
Postanschrift: Siegburger Straße 241
Postleitzahl: 50679
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 📞

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-11+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
002 Die mit MKA 002 angezeigten Mehraufwendungen beruhen auf Änderungen der Bauteile/Materialisierung gemäß den vom AG übersandten Detailplänen / E-Mail vom 22.05.2025, die vom ursprünglich kalkulierten LV- /Ausführungsstand abweichen. Dadurch entstehen zusätzliche Dispositions- und Ausführungsaufwände bzw. Leistungsänderungen. Auch ohne formelle Anordnung ist der Sachverhalt dem Grunde nach als Leistungsänderung gemäß VOB/B § 2 Abs. 5 einzuordnen; eine gesonderte Vergütung wird daher dem Grunde nach empfohlen. 004 Grundlage der Mehrkosten sind Änderungen an den Wetterschutzhäuschen (WSH), die vom AG per E-Mail (16.05.2025 / 27.05.2025) kommuniziert wurden. Betroffen sind insbesondere Verglasung, Ausrichtung der Vitrinen (u. a. „Vanda A0 quer“) sowie eine zusätzliche Beleuchtung. Dadurch entstehen geänderte bzw. zusätzliche Leistungen gegenüber dem ursprünglich vertraglich vorgesehenen Bau-Soll. MKA 007 Auf der (BE) waren Fremdmaterialien/Gegenstände gelagert, sodass die Fläche nicht wie vorgesehen nutzbar war; in Abstimmung mit dem AG wurde der AN per E-Mail vom 15.05.2025 und BB-Protokoll vom 21.05.2025 zur Beräumung/Umlagerung aufgefordert (Liste der BÜW vom 05.06.2025). Die Beräumung/Umlagerung ist im LV nicht enthalten und verursacht zusätzliche Personal-/Geräteaufwände und Verzögerungen bei der Baustelleneinrichtung. 011 Auf Grundlage der AG-E-Mail vom 22.05.2025 ist die Herstellung, Lieferung, Montage sowie spätere Demontage eines zusätzlichen Orientierungszeichens für Bahnsteig 1 ( verkürzte Bahnsteiglänge 79 m) erforderlich. Diese Leistung ist im Hauptauftrag nicht vorgesehen und stellt damit eine zusätzliche/geänderte Leistung dar, die dem Grunde nach als Leistungsänderung einzuordnen und gesondert zu vergüten ist. 014 Gemäß der bereitgestellten/freigegebenen Ausführungsplanung ist in Teilbereichen eine zusätzliche Auffüllung der Randbereiche in Gleisnähe zur regelkonformen Herstellung des Bau-Solls erforderlich. Für diese zusätzliche Auffüllung ist im Haupt-LV keine entsprechende Abrechnungsposition enthalten bzw. die vorhandenen Positionen decken den Mehraufwand nicht ab. Damit ist der Sachverhalt als nicht vorgesehene zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6 einzuordnen und gesondert zu vergüten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
002 Mehrkosten aufgrund erheblicher Änderungen der Bauteile/Materialien gemäß Detailplänen. 004 Mehrkosten aufgrund Änderung Ausführung WSH. 007 Mehrkosten aufgrund Beräumung BE von Materialien und sonstigen Gegenständen Dritter. 011 Mehrkosten für Lieferung, Montage und Demontage Orientierungszeichen. 014 Mehrkosten aufgrund Auffüllung in Randbereichen.
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Quelle: OJS 2026/S 092-326739 (2026-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-13+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
012 Im LV ist für den Bahnsteigkorpus nur eine Hinterfüllung mit Boden vorgesehen; nach Regelzeichnung IseB BSK 7600 ist jedoch eine kegelförmige Betonhinterfüllung (C8/10) der Bahnsteigkantenfertigteile erforderlich. Damit handelt es sich um eine nicht vorgesehene zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6. 013 Der AN schuldet unter dem Bahnsteigpflaster lediglich die Bettung und die STS. Die Auffüllung des darunterliegenden Bereichs mit Boden ist kein Vertragsbestandteil. Die Leistung ist aber für die Vertragserfüllung notwendig. 016 Aufgrund der dargestellten vertraglichen Regelungen ist der Sachverhalt dem Grunde nach als Leistungsänderung gemäß VOB/B § 2 Abs. 5 einzuordnen, da im Zuge der AP-Freigabe Plan-/Materialisierungsänderungen vorgenommen wurden. Die daraus resultierenden Mehraufwendungen für die Materialisierung sind daher gesondert zu vergüten. 021 Im Zuge der Ausführung waren Umfahrungen von Hindernissen erforderlich, da ein geradliniger Trassenverlauf vor Ort nicht möglich war. Diese Umfahrungen sind vertraglich nicht beschrieben oder bepreist. Der AN durfte daher von einem geradlinigen Verlauf ausgehen. Die hierfür notwendigen zusätzlichen Richtungswechsel und Mehrmengen stellen einen zusätzlichen Leistungsumfang dar und sind gemäß VOB/B § 2 Abs. 6 gesondert zu vergüten. 022 Die Beräumung von Materialien Dritter ist nicht vertraglich umfasst und war nicht vorhersehbar. Der Umfang ist im Nachtrag zu belegen; zudem ist eine Kostenumlage auf Dritte zu prüfen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
012 Mehrkosten für Hinterfüllung der Bahnsteigkanntenfertigteile mit Beton 013 Mehrkosten für Hinterfüllung der Mehrkosten aufgrund Fehlende Abrechnungspositionen für die Auffüllung des Bahnsteigkorpus mit Beton. 016 Mehrkosten für Materialisierung aufgrund erneuter Planänderungen und unvollständiger Planangaben. 021 Mehrkosten aufgrund Anpassungen und Anschlüsse an Bestand des Kabeltiefbaus und örtliche Anpassungsarbeiten. 022 Mehrkosten aufgrund Zusätzliche Baufeldberäumung
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Quelle: OJS 2026/S 093-333407 (2026-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-15+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
025 Durch die Tieferausführung ergeben sich Änderungen bei Material/Abmessungen und Mengen sowie ein zusätzlicher Dispositions- und Abstimmungsaufwand. Der Sachverhalt ist dem Grunde nach als Änderung des Bauentwurfs gemäß VOB/B § 2 Abs. 5 einzuordnen und daher gesondert zu vergüten. 026 Ein Vergütungsanspruch nach VOB/B §2 Abs.5 ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die MKA 026 wird daher bedingt anerkannt, sofern der zusätzliche Leistungsumfang prüffähig und eindeutig vom vertraglichen Soll abgegrenzt wird. 027 Die Umstellung von einer oberirdischen auf eine unterirdische Entwässerung DN 75 eine abweichende Planvorgabe und damit eine geänderte Ausführungsrandbedingung darstellt. 036 Die Anpassung der Bestandskabelschächte ergibt sich aus der vom AG veranlassten Änderung der Bahnsteighöhe sowie der geänderten Lageführung. Dadurch konnten vorhandene Schachtbauteile nicht weiterverwendet werden, sodass neue Komponenten erforderlich wurden. Die Maßnahme ist technisch zwingend und nachvollziehbar. 037 Im Kabeltiefbau waren zusätzliche Formstücke (u. a. Bögen und Übergangsmuffen) erforderlich und wurden bereits fachgerecht eingebaut. Diese waren in den Vertragsunterlagen nicht ersichtlich, jedoch technisch erforderlich. Daher ist der Sachverhalt als zusätzliche Leistung nach VOB/B § 2 Abs. 6 einzuordnen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
025 Mehrkosten durch Tieferausführung der Entwässerungsschächte, -Abweichung von LV-Position. 026 Mehrkosten durch Verlegung von Abwasserleitungen DN 75, Anschluss WSH an Sammelleitung. 027 Mehrkosten durch Unterirdische Entwässerung WSH über Anschlussleitung DN 75 (Fallrohr in der Stütze integriert). 036 Mehrkosten aufgrund Anpassung Kabelschächte im Bestand. 037 Mehrkosten aufgrund zusätzliche Formstücke Kabeltiefbau EW-1-03.
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Quelle: OJS 2026/S 095-340726 (2026-05-15)