Bei den auszuschreibenden Leistungen handelt es sich um folgende für eine Baudurchführung erforderliche zu beauftragende Leistungen: - Bauoberleitung - örtliche Bauüberwachung - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HWS Herzberg: Bauoberleitung/örtliche Bauüberwachung/SiGe-Koordination/Dokumentation
Referenznummer: VB-25-299
Kurze Beschreibung:
“Bei den auszuschreibenden Leistungen handelt es sich um folgende für eine Baudurchführung erforderliche zu beauftragende Leistungen:
- Bauoberleitung
-...”
Kurze Beschreibung
Bei den auszuschreibenden Leistungen handelt es sich um folgende für eine Baudurchführung erforderliche zu beauftragende Leistungen:
- Bauoberleitung
- örtliche Bauüberwachung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 160 500 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es werden folgende HOAI-Leistungen angefragt:
Leistungsphase 8 HOAI - Bauoberleitung (BOL)
Ziel der Bauoberleitung ist das Entstehenlassen eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Es werden folgende HOAI-Leistungen angefragt:
Leistungsphase 8 HOAI - Bauoberleitung (BOL)
Ziel der Bauoberleitung ist das Entstehenlassen eines abnahmereifen Bauwerkes.
Leistungsphase 9 HOAI - Objektbetreuung und Dokumentation
Ziel der Objektbetreuung und Dokumentation ist, den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, etwaige Gewährleistungsansprüche gegen ausführende
Unternehmen zu verfolgen.
Örtliche Bauüberwachung (öBÜ)
Ziel der Örtlichen Bauüberwachung ist das Entstehenlassen eines abnahmereifen Bauwerkes unter Beachtung der, technischen, quantitativen und
qualitativen Vorgaben.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Projektaufsicht und Dokumentation📦
Ort der Leistung: Elbe-Elster🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-15 📅
Datum des Endes: 2031-09-29 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-04 08:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Qualifikation des Firmeninhabers/Betriebsleiters (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist der Nachweis des Hochschul- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Qualifikation des Firmeninhabers/Betriebsleiters (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es ist der Nachweis des Hochschul- oder Fachhochschulabschluss - Diplom oder Master - einer für die Aufgabe passenden Fachrichtung (z.B.
Bauingenieurwesen) für den Leiter oder Inhaber des Ingenieurbüros zu erbringen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Unternehmensreferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind Erfahrungen des Bieters über bereits erfolgte Leistungen für BOL und öBÜ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Unternehmensreferenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Es sind Erfahrungen des Bieters über bereits erfolgte Leistungen für BOL und öBÜ in den
LB 211-01 (Erdbau)
LB 214-03 (Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten)
LB 411-03 (Oberbauschichten aus Asphalt)
nachzuweisen.
Die Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach
§ 43 HOAI, Lph. 8 in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI für den Neubau, den Umbau oder den Ausbau einer Hochwasserschutzanlage isst in Form von Referenzprojekten der letzten 10 Jahre zu belegen. Voraussetzung: VOB-Abnahme des LB liegt vor.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Qualifikation des Firmeninhabers/Betriebsleiters - Es ist der Nachweis des Hochschul- oder Fachhochschulabschluss - Diplom oder Master - einer für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Qualifikation des Firmeninhabers/Betriebsleiters - Es ist der Nachweis des Hochschul- oder Fachhochschulabschluss - Diplom oder Master - einer für die Aufgabe passenden Fachrichtung (z.B.
Bauingenieurwesen) für den Leiter oder Inhaber des Ingenieurbüros zu erbringen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis Unternehmensreferenzen - Es sind Erfahrungen des Bieters über bereits erfolgte Leistungen für BOL und öBÜ in den
LB 211-01 (Erdbau)
LB 214-03...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Unternehmensreferenzen - Es sind Erfahrungen des Bieters über bereits erfolgte Leistungen für BOL und öBÜ in den
LB 211-01 (Erdbau)
LB 214-03 (Ramm-, Rüttel- und Pressarbeiten)
LB 411-03 (Oberbauschichten aus Asphalt)
nachzuweisen.
Die Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach
§ 43 HOAI, Lph. 8 in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI für den Neubau, den Umbau oder den Ausbau einer Hochwasserschutzanlage isst in Form von Referenzprojekten der letzten 10 Jahre zu belegen. Voraussetzung: VOB-Abnahme des LB liegt vor.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 8 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 8 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (AVB-ING).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus den §§ 232 - 240 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus den §§ 232 - 240 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 8 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft (AVB-ING).
“#Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTNYF5MXN#
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf...”
#Bekanntmachungs-ID: CXVXYYDYTNYF5MXN#
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular CSX 30) bzw. eines Angebotes (Formular CSX 32) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.
VII.
Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV)
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318667237
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: haivan.nguyen@mleuv.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7060 📠
URL: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 190-650386 (2025-10-02)