Beschreibung der Beschaffung
Überwachung der Bauleistung gemäß Aufgabenstellung
-> Leistungsumfang Mitwirkungs- + Koordinierungsleistungen:
• Mitwirken beim Einweisen des AN in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
• Veranlassen von Kontrollprüfungen (Hinweis: vermessungstechn. + geotechn. Fremdüberwachung der Bauausführung erfolgt durch gesonderten AN des LHW)
• Mitwirkung beim Antrag auf behördliche Abnahmen, zB im Zuge der Freigabe der archäol. Dokumentation von Bodendenkmalen + Teilnahme daran
• Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen, Leistungen + Lieferungen unter Mitwirkung anderer an der Planung + Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
• Prüfung der Bestandspläne auf Übereinstimmung mit der Ist-Bauausführung (inkl. 2-maliger Korrektur)
• Zusammenstellen + Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen + der Wartungsvorschriften
• Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
-> Leistungsumfang Überwachung der Bauleistung:
Der vom AG mit der Überwachung der Bauleistung Beauftragte hat gemäß AHO Heft Nr. 2 (2014) folgende Leistungen zu erbringen, die durch weitere Angaben präzisiert sind:
• Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten inkl. detaillierter Planung von Schnittstellen (Struktur- und Fließdiagramm) sowie von Bauphasen
• Teilnahme und Leitung der Bauberatungen (bei Bautätigkeit wöchentlich) + Bauprotokollversandt via E-Mail binnen 24 Std. an den AG sowie Verteiler
• Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, den Plänen, dem Bauvertrag + den Vorgaben des AG + deren Freigabe (Hinweis: Bestandteil des Bauvertrages sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen Vorschriften)
• Fotodokumentation der Bauausführung, (Hinweis: durch Führen eines digitalen Baudossier mit Fotodokumentation; die Fotos sind mit Datum als Dateiname „Y-M-D“ abzulegen), Übergabe nach Bauende an den AG in digitaler Form
• Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen + soweit vorhanden seinen NUN + Prüfen der Aufmaße sowie Mengenermittlungen (Hinweis: für digitale Mengenermittlungen erstellt die vermessungstechnische Bauüberwachung die Prüfgrundlage mit Ausweisung von Soll/ Ist -> Defizite) bei der Rechnungslegung
• Feststellen und Dokumentieren der Mängel + Führen einer Mangelliste (Feststelldatum, Mangelbeschreibung, Frist für Mangelbeseitigung)
• Veranlassen, Verfassen und Mitwirken bei Mangel- und Verzugsanzeigen auf Weisung des AG während der Bauausführung
• Überwachung der Beseitigung von vor der VOB- Abnahme festgestellten + angezeigten Mängeln
-> Leistungsumfang Überwachung bauvertraglicher Regelungen:
• Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen, Kostenfeststellung, Vergleich der Ergebnisse mit der Auftragssumme, Aufzeigen von Mehr- und Mindermengen, Endsummenprognosen, Kostenkontrolle
• Prüfung von Nachtragsforderungen des AN anhand einer Sachstandsprüfung, Prüfung dem Grunde nach
• Prüfung der Höhe nach dem Muster des LHW (Anlage 4) sowie Vorbereitung, Leitung + Dokumentation der Nachtragsverhandlungen + –Ergebnisse
• Sachliche- + rechnerische Prüfung der NT-Positionen
a) wie vor, jedoch für Anforderungen nach VOB/B § 2 (3)
b) wie vor, jedoch für Anforderungen nach VOB/B § 2 (5)
c) wie vor, jedoch für Anforderungen nach VOB/B § 2 (6)
d) wie vor, jedoch für Anforderung nach VOB/B § 2 (7)
e) wie vor, jedoch für Anforderung nach VOB/B § 2 (8)
• Aufstellen des NT-Prüfvermerkes gemäß Vorgabe / Muster des LHW
• Plausibil.prüfung des vom AN des Bauvertrags vorgelegten Soll-Bauzeitenplans, vollständige Doku. des Ist-Bauzeitenplans durch regelm. (mind. monatliche) Fortschreibung des Soll-Bauzeitenplans