Der betrachtete 2,9 km lange Deichabschnitt beginnt (0,0+00) an der Landstraße L2 (nahe der B189), an der Straßenbrücke über den Alandumflutkanal und endet unterhalb der Ortslage Voßhof, bei Deich- km 2,9+30. Die Deichsanierung erfolgt in der vorhandenen Deichtrasse mit Herstellung eines 5,00 m breiten Deichschutzstreifens beidseitig. In einigen Bereichen ist eine geringfügige Verlagerung der Deichtrasse zum Erhalt einzelner Bäume geplant. Der DVW wird auf einer 5,00 m breiten Berme geführt und auf 3,00 m Breite mit einem Betonsystempflaster befestigt. Abschnittsweise wird eine mineralischen Dichtungsschürze (Aueton) hergestellt. In den meisten Deichabschnitten erfolgt lediglich eine Profilierung des Deichkörpers mit bindigem Boden. Die Deichkronenbreite beträgt 3,00 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1: 3. Rampen erhalten eine Neigung von 1: 20 und Überfahrten erhalten eine Neigung von 8 % bzw. 10 %. Auf der landseitigen Berme werden die Fahrbahnbankette mit einer Breite von 1,00 m angelegt. Die Deichoberfläche wieder mit einer Grasansaat versehen. Auf der Landseite wird der zuvor abgetragene Oberboden mit Sand, in einem Verhältnis von 30% Oberboden und 70% Sand gemischt und 0,30 m dick angedeckt. Abschnittsweise wird eine wasserseitige Unterhaltungsberme 3,00 m breit errichtet. Die Sanierung erfolgt nach 7 Regelprofilen. Bei Bau-Stat. 1+237 befindet sich das Siel Voßhof im Deich, es wird durch ein neues Siel bei Bau-Stat. 1+230 ersetzt. Der Neubau der Anlage erfolgt in trockener Baugrube. Die Baugrube wird mittels offener Wasserhaltung entwässert. Das anfallende Wasser wird in den Alandaltarm gepumpt. Die Baugrubenwände sind durch Verbau zu sichern. Nach dem kompletten Abriss des vorhandenen Sieles ist das neue Siel bei Stat. 1+230 zu errichten. Es besteht aus einem 20,90 m langen Stahlrohr DN 600 sowie einer Spundwand im Oberwasser. Zur Aufnahme des Notverschlusses (Dammbalken) und des Verschlusses wird ein Stahlbetonbauwerk angeordnet. Die Wände, 0,50 m dick, nehmen die Nischen des Verschlusses auf. Die lichte Weite zwischen den Wänden beträgt 1,60 m. Die Dammbalken liegen auf einer Stahlbetonsohle (d = 40 cm) auf. Vor dem Notverschluss wird ein Lattenpegel angebracht. Die sichtbaren Bereiche der Spundwände werden bis 50 cm unter Geländeoberkante beschichtet. Als Abschlussvorrichtung wird ein Spindelschieber DN 600 montiert. Zur Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer 1,10 m vorgesehen. Ein- und auslaufseitig werden die Grabensohle und Grabenböschungen auf 4,0 bzw. 2,0 m mit einem in Beton verlegten Granitpflaster befestigt. Die Grabenbreite beträgt 2,6 m (Alandseite) bzw. 1,0 m (Landseite). Die Böschungen haben eine Neigung von 1:1,5. Die neue Bauwerkslänge beträgt somit 28,10 m. Der landseitige Auslaufbereich erhält kein separates Bauwerk. - Fremdüberwachung Vermessung, Kontrollvermessungen, Massenermittlungskontrolle, Absteckung Hauptachse, Festpunkte
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HWSB linker Alanddeich Seehausen - Voßhof , Deich-km 0,0 - 2,9
Vermessung
Referenznummer: 25/N/0019/OB
Kurze Beschreibung:
“Der betrachtete 2,9 km lange Deichabschnitt beginnt (0,0+00) an der Landstraße L2 (nahe der B189), an der Straßenbrücke über den Alandumflutkanal und endet...”
Kurze Beschreibung
Der betrachtete 2,9 km lange Deichabschnitt beginnt (0,0+00) an der Landstraße L2 (nahe der B189), an der Straßenbrücke über den Alandumflutkanal und endet unterhalb der Ortslage Voßhof, bei Deich- km 2,9+30.
Die Deichsanierung erfolgt in der vorhandenen Deichtrasse mit Herstellung eines 5,00 m breiten Deichschutzstreifens beidseitig. In einigen Bereichen ist eine geringfügige Verlagerung der Deichtrasse zum Erhalt einzelner Bäume geplant. Der DVW wird auf einer 5,00 m breiten Berme geführt und auf 3,00 m Breite mit einem Betonsystempflaster befestigt. Abschnittsweise wird eine mineralischen Dichtungsschürze (Aueton) hergestellt. In den meisten Deichabschnitten erfolgt lediglich eine Profilierung des Deichkörpers mit bindigem Boden. Die Deichkronenbreite beträgt 3,00 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1: 3. Rampen erhalten eine Neigung von 1: 20 und Überfahrten erhalten eine Neigung von 8 % bzw. 10 %. Auf der landseitigen Berme werden die Fahrbahnbankette mit einer Breite von 1,00 m angelegt. Die Deichoberfläche wieder mit einer Grasansaat versehen. Auf der Landseite wird der zuvor abgetragene Oberboden mit Sand, in einem Verhältnis von 30% Oberboden und 70% Sand gemischt und 0,30 m dick angedeckt. Abschnittsweise wird eine wasserseitige Unterhaltungsberme 3,00 m breit errichtet. Die Sanierung erfolgt nach 7 Regelprofilen.
Bei Bau-Stat. 1+237 befindet sich das Siel Voßhof im Deich, es wird durch ein neues Siel bei Bau-Stat. 1+230 ersetzt. Der Neubau der Anlage erfolgt in trockener Baugrube. Die Baugrube wird mittels offener Wasserhaltung entwässert. Das anfallende Wasser wird in den Alandaltarm gepumpt. Die Baugrubenwände sind durch Verbau zu sichern. Nach dem kompletten Abriss des vorhandenen Sieles ist das neue Siel bei Stat. 1+230 zu errichten. Es besteht aus einem 20,90 m langen Stahlrohr DN 600 sowie einer Spundwand im Oberwasser. Zur Aufnahme des Notverschlusses (Dammbalken) und des Verschlusses wird ein Stahlbetonbauwerk angeordnet. Die Wände, 0,50 m dick, nehmen die Nischen des Verschlusses auf. Die lichte Weite zwischen den Wänden beträgt 1,60 m. Die Dammbalken liegen auf einer Stahlbetonsohle (d = 40 cm) auf. Vor dem Notverschluss wird ein Lattenpegel angebracht.
Die sichtbaren Bereiche der Spundwände werden bis 50 cm unter Geländeoberkante beschichtet. Als Abschlussvorrichtung wird ein Spindelschieber DN 600 montiert. Zur Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer 1,10 m vorgesehen. Ein- und auslaufseitig werden die Grabensohle und Grabenböschungen auf 4,0 bzw. 2,0 m mit einem in Beton verlegten Granitpflaster befestigt. Die Grabenbreite beträgt 2,6 m (Alandseite) bzw. 1,0 m (Landseite). Die Böschungen haben eine Neigung von 1:1,5. Die neue Bauwerkslänge beträgt somit 28,10 m. Der landseitige Auslaufbereich erhält kein separates Bauwerk.
- Fremdüberwachung Vermessung, Kontrollvermessungen, Massenermittlungskontrolle, Absteckung Hauptachse, Festpunkte
Der betrachtete 2,9 km lange Deichabschnitt beginnt (0,0+00) an der Landstraße L2 (nahe der B189), an der Straßenbrücke über den Alandumflutkanal und endet unterhalb der Ortslage Voßhof, bei Deich- km 2,9+30.
Die Deichsanierung erfolgt in der vorhandenen Deichtrasse mit Herstellung eines 5,00 m breiten Deichschutzstreifens beidseitig. In einigen Bereichen ist eine geringfügige Verlagerung der Deichtrasse zum Erhalt einzelner Bäume geplant. Der DVW wird auf einer 5,00 m breiten Berme geführt und auf 3,00 m Breite mit einem Betonsystempflaster befestigt. Abschnittsweise wird eine mineralischen Dichtungsschürze (Aueton) hergestellt. In den meisten Deichabschnitten erfolgt lediglich eine Profilierung des Deichkörpers mit bindigem Boden. Die Deichkronenbreite beträgt 3,00 m. Die Böschungen erhalten durchgehend eine Neigung von 1: 3. Rampen erhalten eine Neigung von 1: 20 und Überfahrten erhalten eine Neigung von 8 % bzw. 10 %. Auf der landseitigen Berme werden die Fahrbahnbankette mit einer Breite von 1,00 m angelegt. Die Deichoberfläche wieder mit einer Grasansaat versehen. Auf der Landseite wird der zuvor abgetragene Oberboden mit Sand, in einem Verhältnis von 30% Oberboden und 70% Sand gemischt und 0,30 m dick angedeckt. Abschnittsweise wird eine wasserseitige Unterhaltungsberme 3,00 m breit errichtet. Die Sanierung erfolgt nach 7 Regelprofilen.
Bei Bau-Stat. 1+237 befindet sich das Siel Voßhof im Deich, es wird durch ein neues Siel bei Bau-Stat. 1+230 ersetzt. Der Neubau der Anlage erfolgt in trockener Baugrube. Die Baugrube wird mittels offener Wasserhaltung entwässert. Das anfallende Wasser wird in den Alandaltarm gepumpt. Die Baugrubenwände sind durch Verbau zu sichern. Nach dem kompletten Abriss des vorhandenen Sieles ist das neue Siel bei Stat. 1+230 zu errichten. Es besteht aus einem 20,90 m langen Stahlrohr DN 600 sowie einer Spundwand im Oberwasser. Zur Aufnahme des Notverschlusses (Dammbalken) und des Verschlusses wird ein Stahlbetonbauwerk angeordnet. Die Wände, 0,50 m dick, nehmen die Nischen des Verschlusses auf. Die lichte Weite zwischen den Wänden beträgt 1,60 m. Die Dammbalken liegen auf einer Stahlbetonsohle (d = 40 cm) auf. Vor dem Notverschluss wird ein Lattenpegel angebracht.
Die sichtbaren Bereiche der Spundwände werden bis 50 cm unter Geländeoberkante beschichtet. Als Abschlussvorrichtung wird ein Spindelschieber DN 600 montiert. Zur Absturzsicherung wird ein Füllstabgeländer 1,10 m vorgesehen. Ein- und auslaufseitig werden die Grabensohle und Grabenböschungen auf 4,0 bzw. 2,0 m mit einem in Beton verlegten Granitpflaster befestigt. Die Grabenbreite beträgt 2,6 m (Alandseite) bzw. 1,0 m (Landseite). Die Böschungen haben eine Neigung von 1:1,5. Die neue Bauwerkslänge beträgt somit 28,10 m. Der landseitige Auslaufbereich erhält kein separates Bauwerk.
Diese Vergabe betrifft die Fremdüberwachung Vermessung, Kontrollvermessungen, Massenermittlungskontrolle, Absteckung Hauptachse, Festpunkte.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vermessungsdienste📦
Ort der Leistung: Stendal🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium:
“Preis” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-26 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-26 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben zur Eintragung in das Berufsregister (IHK, Handwerkskammer): Nachweise auf gesondertes Verlangen gem. Eigenerklärung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“+ Umsatz des Unternehmens
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
+ Berufsgenossenschaft: + Umsatzangabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
+ Umsatz des Unternehmens
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
+ Berufsgenossenschaft: + Umsatzangabe (Umsatzangaben in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Fb124))
+ Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
+ Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Nachweise:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist);
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG des zuständigen (Unfall) Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“+ Referenzen
+ Angabe zu Arbeitskräften: + Vorzulegen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise für DREI Referenzen aus den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
+ Referenzen
+ Angabe zu Arbeitskräften: + Vorzulegen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise für DREI Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren mit folgenden Angaben in Anlehnung an das Formblatt 124 :
- Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum (Baubeginn, Fertigstellung);
- Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
- Vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
- Bei Einzelleistung: Mit eigenem Personal ausgeführter maßgeblicher Leistungsumfang einschl. Mengen, bzw. bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme;
- Bei Einzelleistung: Anzahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, bzw. bei Komplettleistung: Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
- Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen u. gerätespezifischen Anforderungen, bzw. bei Komplettleistung: Eventuelle Besonderheiten der Ausführung;
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung + Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
+ extra ausgewiesenes technisches Leitungspersonal
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind und sonstige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind und sonstige Nachweise: + Nachweise zur Eignung (Qualifikation und Referenzen):
1 Referenz Bauvermessung für ein Deichbauvorhaben, für den Projektleiter, Bausumme > 2,0 Mio € netto, abgeschlossen in den letzten 3 Jahren
Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter)
“1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU),...”
1) Informationen zum Verfahren können auf der eVergabe- Plattform abgerufen werden (Angebots-, Vergabeunterlagen https://www.evergabe-online.de (VGU), usw.).
2) Es wird darauf hingewiesen, dass Interessenten und Bewerber sich unmittelbar über die Richtigkeit der Angebots- und Vergabeunterlagen zu vergewissern haben. Bestehen in den Angebots- und Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder Fehler, sind zusätzliche Informationen rechtzeitig anzufordern um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten. Eine Verlängerung der Angebotsfrist (gemäß §10a Abs. 6 VOB/A EU bzw. § 20 Abs. 3 Satz 3 VgV) ist nicht möglich, wenn die Information oder Änderung der Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots unerheblich ist oder die Information nicht rechtzeitig angefordert wurde. Bei einer Anforderung von Informationen, die spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgt, ist von einer rechtzeitigen Anforderung auszugehen.
3) Sämtliche Kommunikation erfolgt in der eVergabe-Plattform über die bei der Erstanmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse. Es ist eine dauerhafte Erreichbarkeit für die Dauer des gesamten Verfahrens durch den Interessenten/ Bewerber/ Bieter sicherzustellen. Insofern sich ein Interessent für das Vergabeverfahren registriert hat, erhält er über die registrierte EMail-Adresse automatisch Informationen zu sämtlichen Veröffentlichungen der Vergabestelle zum Vergabeverfahren. Interessierte, welche sich nicht registrieren,werden nicht automatisch informiert. Daher ist zu beachten, dass diese sich regelmäßig über den oben benannten Link eigenständig (Holpflicht) zu informieren haben;
4) Infokatalog: Anfragen werden vom AG anonymisiert und die Antwort allen Interessierten per Fragen-Anworten-Informationen-Katalog über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Der Infokatalog wird fortgeschrieben. Dieser beinhaltet je nach Stand des Verfahrens Fragen von Interessierten/ Bewerbern/Bietern, Antworten des AG sowie neue Informationen zum Verfahren (z. B. Aktualisierung von Unterlagen). Die Inhalte des Infokatalogs sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bei Erteilung des Zuschlages auf ein Angebot werden diese Vertragsbestandteil.
5) Nachforderungen: Gem. § 56 VgV hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob er Unterlagen nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab. Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, Unterlagen nachzureichen.
6) Die Arbeitssprache ist deutsch. Während der Auftragserfüllung sind durch den AN sämtliche Unterlagen in deutscher Sprache an den AG zu liefern.
7) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
8) Für Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden Interessenten/ Bewerbern
/Bietern keine Kosten erstattet.
9) Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
10) Über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihren hierzu bestehenden Rechten erhalten Sie Informationen unter
https://lhw.sachsen-anhalt.de/datenschutzerklaerung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141529
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 035-110696 (2025-02-17)