HWSB_SWI_M1-10_V022-3 - Freianlagenplanung

Gemeinde Swisttal

Die Gemeinde Swisttal hat während der Starkrege- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massi-ve Schäden an städtebaulicher Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wieder-herstellungsmaßnahmen. Die Gemeinde plant einen Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses der Ortsfeuerwehr Heimerz-heim am bestehenden Standort, der Schützenstraße 28. Durch die Katastrophe wurden die bereits sanierungsbedürftige Fahrzeughalle sowie der angrenzende Sozialtrakt stark beschädigt. Die Gebäu-de wurden bis in eine Höhe von etwa zwei Metern überflutet. Für den geplanten Ersatzneubau werden Leistungen der Freianlagenplanung erforderlich. Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den Anlagen 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundes-republik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und pri-vater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-03-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: HWSB_SWI_M1-10_V022-3 - Freianlagenplanung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Swisttal hat während der Starkrege- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 massi-ve Schäden an städtebaulicher Infrastruktur erlitten. Im Rahmen der Soforthilfe wurden einige Schäden provisorisch instandgesetzt. Dennoch benötigt das Gemeindegebiet großflächige Wieder-herstellungsmaßnahmen. Die Gemeinde plant einen Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses der Ortsfeuerwehr Heimerz-heim am bestehenden Standort, der Schützenstraße 28. Durch die Katastrophe wurden die bereits sanierungsbedürftige Fahrzeughalle sowie der angrenzende Sozialtrakt stark beschädigt. Die Gebäu-de wurden bis in eine Höhe von etwa zwei Metern überflutet. Für den geplanten Ersatzneubau werden Leistungen der Freianlagenplanung erforderlich. Die Einzelheiten zur Leistungsbeschreibung finden sich in den Anlagen 3-VgV-Informationsunterlage sowie 5-VgV-Leistungsbeschreibung. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundes-republik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und pri-vater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: HWSB_SWI_M1-10_V022-3
Titel: Objektplanung Freianlagen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Pers. Referenzen des Projektleiters, Gewichtungsfaktor 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 12:05:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-23 12:05:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise werden gemäß § 56 VgV nachgefordert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Allgemeine Angaben zur Eignung: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieterr für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen.Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/die Bietergemeinschaft, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: • Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig), • Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV • Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB • Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) • Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation (sog. "Russlanderklärung") • Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium • Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren netto • Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen • Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderem Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen. Die Qualifikation des Auftragnehmer ist eine Mindestanforderung
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung betreffend eine Berufshaftpflichtversicherung: Erforderlich ist, dass der Bieter eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es handelt sich um eine Mindestanforderung.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht: Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z.B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen). Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Als Mindestanforderung gilt, dass min. drei technische Fachkräfte oder technische Stellen gewährleistet werden müssen. Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Geeignete Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft: Mit dem Kriterium „geeignete Referenzen des Bieters“ wird die technische Leistungsfähigkeit des Bieters geprüft. Losübergreifend gilt, dass taugliche Referenzleistungen nur solche Leistungen sind, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Das gilt nicht, soweit hinsichtlich der BIM Referenzen zugelassen ist, dass noch laufende Referenzen die Anforderungen erfüllen. Maßgeblich ist also, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in den angegebenen Zeitraum fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Zeitraumes ist der Tag des Ablaufs der Abgabefrist der Angebote. Bei jeder eingereichten Referenz hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf dem Musterformular für Referenzen im Angebotsschreiben (Anlage 11-VgV) anzukreuzen, auf welches Unterkriterium sich die Referenz bezieht. Eine Kumulierung der Unterkriteriumsbezüge (Mehrfachankreuzung) ist möglich. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Im Übrigen hat der Bieter für jede Referenz ein Referenzdeckblatt sowie eine aussagekräftige Referenzbeschreibung einzureichen. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Die Referenzbeschreibung sollte sich insbesondere auf die mit dem Deckblatt getätigten Ankreuzungen beziehen und diesbezügliche Inhalte aufweisen (z.B. Angabe der jeweils erbrachten Projektstufe, konkreter Leistungsinhalt, der zeitliche Abschluss der Leistung, etc.). Es wird darum gebeten, die Referenzbeschreibung auf maximal drei Seiten DIN A4 zu beschränken. Bei diesem Kriterium werden zur Konkretisierung zwei Unterkriterien gebildet. Als Mindestanforderung an die Eignung gilt jeweils Folgendes: Nachweis von mindestens drei Referenzleistungen Freianlagenplanung o Freianlagenplanung gemäß § 38 ff iVm. Anlage 11 HOAI , o mit der Honorarzone II, o Leistungsphasen 2 bis 8, o Bauvolumen Kostengruppe 500 min. 200.000 € netto, o Abschluss der Leistungsphase 8 innerhalb der letzten acht Jahre sowie Nachweis von mindestens eine Referenzleistungen BIM o Freianlagenplanung gemäß § 38 ff iVm. Anlage 11 HOAI, o Leistungsphasen 2 bis 5, o Bauvolumen Kostengruppe 500 min. 500.000 € netto, o BIM Level 1, o mindestens seit einem Jahren laufend. Die Mindestanforderungen müssen nicht durch unterschiedliche Referenzenerfüllt werden, sondern können auch durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden.
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Angabe, welche Teile des Auftrages der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen.
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage durch die Bietergemeinschaft als solche einzureichen
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Bildung krimineller Vereinigungen)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB (Betrug oder Subventionsbetrug)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB (Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs.
1 Nr. 10 GWB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung)
4 S. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach §
123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen)
124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen)
124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Insolvenz)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Schwere Verfehlung)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Einstellung der beruflichen Tätigkeit)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (Interessenkonflikt)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB (Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes
nach§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Zahlungsunfähigkeit)
nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) (Rein nationale Ausschlussgründe)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Swisttal
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005061
Postanschrift: Rathausstr. 115
Postleitzahl: 53913
Postort: Swisttal
Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: gemeinde.swisttal@swisttal.de 📧
Telefon: 0 22 5530 90 📞
URL: https://www.swisttal.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E22946739 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E22946739 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: De812110859
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: 02211472889 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 055-177892 (2025-03-17)