Die jeweils zu erbringenden Leistungen in den unterschiedlichen Leistungspunkten werden in Einzel-aufträgen detailliert spezifiziert (Tätigkeiten, Auftragsvolumen, Fristen) und werden nach Aufwand abgerechnet. Sie umfassen folgende Tätigkeitsbereiche: Pflegeleistungen und Problembehebung bei der operationellen An-wendung von HydPy und OpenDA -HydPy-Software -HydPy-Modellinstanzen -Support BfG-Mitarbeiter Aktualisierung und Dokumentation von HydPy -Aktualisierung Python-Version und externe Bibliotheken -Aktualisierung HydPy-Modellinstanzen -Aktualisierung HydPy-Software -Fortlaufende Dokumentation HydPy Überlassung neuer Programmstände -HydPy-Software -HydPy-Modellinstanzen -HydPy/OpenDA-Adapter und OpenDA -Konfiguration Datenassimilation Modellinstanzen mit HydPy und OpenDA -HydPy-DIMR-Basic Model Interfaces Weiterentwicklung Software -Weiterentwicklung hydrologische Modell-Konzepte in HydPy -Weiterentwicklung des HydPy-Frameworks um weitere Funktionalitäten -Anpassung HydPy/OpenDA-Adapter und OpenDA für den optimalen operationellen Einsatz zur Datenassimilation -Anpassung der HydPy-DIMR-Basic Model Interfaces für die zeitschrittabhängige Kopplung von HydPy mit anderen Modellen Weiterentwicklung Modellinstanzen -Überführung existierender Modellinstanzen in das HydPy-Konzept, bei Bedarf Nachkalibrierung -Erweiterung bestehender HydPy-Modelle hinsichtlich Auflösung und Prozessbeschreibung -Aktualisierung und Nachkalibrierung bestehender HydPy-Modelle -Integration weitere Datenquellen, Pegel und Gebiete in die operationelle Datenassimilation Schulung Beratungs- und Abstimmungsgespräche Leistungsrahmen Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Auftragnehmer geschlossen. Der Auftragnehmer schließt die Rahmenvereinbarung mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde ab. Die Beauftragung von Dienst-leistungen erfolgt durch Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung. Abruf berechtigt aus der Rah-menvereinbarung ist nur die Bundesanstalt für Gewässerkunde. Grundlage des Einzelabrufes ist die hier vorliegende Leistungsbeschreibung, die mit den Konkretisierungen zu den im Einzelabruf zu erbringenden Leistungen durch den Auftraggeber ergänzt wurde. Die jeweils zu erbringenden Leistun-gen in den unterschiedlichen Leistungspunkten werden in Einzelaufträgen detailliert spezifiziert (Tätig-keiten, Auftragsvolumen, Fristen) und werden nach Aufwand abgerechnet. Die Leistungserbringung erfolgt in den Diensträumen des Auftraggebers bzw. in den Diensträumen des Auftragnehmers. Der jeweilige Ort für einzelne Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelabruf. In der Regel sind die Leistungen beim Auftragnehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die dabei jeweils nötigen Voraussetzungen bzgl. Technik, Datenschutz, usw. zu erfüllen. Das Höchstvolumen (maximale Abnahmemenge) des Rahmenvertrages für die gesamte Laufzeit (2026-2029) beträgt 4200 Stunden. Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HydPy Support 2026-2029
Referenznummer: 5.02.02#00001#137_25_039M2
Kurze Beschreibung:
“Die jeweils zu erbringenden Leistungen in den unterschiedlichen Leistungspunkten werden in Einzel-aufträgen detailliert spezifiziert (Tätigkeiten,...”
Kurze Beschreibung
Die jeweils zu erbringenden Leistungen in den unterschiedlichen Leistungspunkten werden in Einzel-aufträgen detailliert spezifiziert (Tätigkeiten, Auftragsvolumen, Fristen) und werden nach Aufwand abgerechnet. Sie umfassen folgende Tätigkeitsbereiche:
Pflegeleistungen und Problembehebung bei der operationellen An-wendung von HydPy und OpenDA
-HydPy-Software
-HydPy-Modellinstanzen
-Support BfG-Mitarbeiter
Aktualisierung und Dokumentation von HydPy
-Aktualisierung Python-Version und externe Bibliotheken
-Aktualisierung HydPy-Modellinstanzen
-Aktualisierung HydPy-Software
-Fortlaufende Dokumentation HydPy
Überlassung neuer Programmstände
-HydPy-Software
-HydPy-Modellinstanzen
-HydPy/OpenDA-Adapter und OpenDA
-Konfiguration Datenassimilation Modellinstanzen mit HydPy und OpenDA
-HydPy-DIMR-Basic Model Interfaces
Weiterentwicklung Software
-Weiterentwicklung hydrologische Modell-Konzepte in HydPy
-Weiterentwicklung des HydPy-Frameworks um weitere Funktionalitäten
-Anpassung HydPy/OpenDA-Adapter und OpenDA für den optimalen operationellen Einsatz zur Datenassimilation
-Anpassung der HydPy-DIMR-Basic Model Interfaces für die zeitschrittabhängige Kopplung von HydPy mit anderen Modellen
Weiterentwicklung Modellinstanzen
-Überführung existierender Modellinstanzen in das HydPy-Konzept, bei Bedarf Nachkalibrierung
-Erweiterung bestehender HydPy-Modelle hinsichtlich Auflösung und Prozessbeschreibung
-Aktualisierung und Nachkalibrierung bestehender HydPy-Modelle
-Integration weitere Datenquellen, Pegel und Gebiete in die operationelle Datenassimilation
Schulung
Beratungs- und Abstimmungsgespräche
Leistungsrahmen
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Auftragnehmer geschlossen. Der Auftragnehmer schließt die Rahmenvereinbarung mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde ab. Die Beauftragung von Dienst-leistungen erfolgt durch Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung. Abruf berechtigt aus der Rah-menvereinbarung ist nur die Bundesanstalt für Gewässerkunde. Grundlage des Einzelabrufes ist die hier vorliegende Leistungsbeschreibung, die mit den Konkretisierungen zu den im Einzelabruf zu erbringenden Leistungen durch den Auftraggeber ergänzt wurde. Die jeweils zu erbringenden Leistun-gen in den unterschiedlichen Leistungspunkten werden in Einzelaufträgen detailliert spezifiziert (Tätig-keiten, Auftragsvolumen, Fristen) und werden nach Aufwand abgerechnet.
Die Leistungserbringung erfolgt in den Diensträumen des Auftraggebers bzw. in den Diensträumen des Auftragnehmers. Der jeweilige Ort für einzelne Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelabruf. In der Regel sind die Leistungen beim Auftragnehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die dabei jeweils nötigen Voraussetzungen bzgl. Technik, Datenschutz, usw. zu erfüllen.
Das Höchstvolumen (maximale Abnahmemenge) des Rahmenvertrages für die gesamte Laufzeit (2026-2029) beträgt 4200 Stunden.
Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Die jeweils zu erbringenden Leistungen in den unterschiedlichen Leistungspunkten werden in Einzel-aufträgen detailliert spezifiziert (Tätigkeiten, Auftragsvolumen, Fristen) und werden nach Aufwand abgerechnet. Sie umfassen folgende Tätigkeitsbereiche:
Pflegeleistungen und Problembehebung bei der operationellen An-wendung von HydPy und OpenDA
-HydPy-Software
-HydPy-Modellinstanzen
-Support BfG-Mitarbeiter
Aktualisierung und Dokumentation von HydPy
-Aktualisierung Python-Version und externe Bibliotheken
-Aktualisierung HydPy-Modellinstanzen
-Aktualisierung HydPy-Software
-Fortlaufende Dokumentation HydPy
Überlassung neuer Programmstände
-HydPy-Software
-HydPy-Modellinstanzen
-HydPy/OpenDA-Adapter und OpenDA
-Konfiguration Datenassimilation Modellinstanzen mit HydPy und OpenDA
-HydPy-DIMR-Basic Model Interfaces
Weiterentwicklung Software
-Weiterentwicklung hydrologische Modell-Konzepte in HydPy
-Weiterentwicklung des HydPy-Frameworks um weitere Funktionalitäten
-Anpassung HydPy/OpenDA-Adapter und OpenDA für den optimalen operationellen Einsatz zur Datenassimilation
-Anpassung der HydPy-DIMR-Basic Model Interfaces für die zeitschrittabhängige Kopplung von HydPy mit anderen Modellen
Weiterentwicklung Modellinstanzen
-Überführung existierender Modellinstanzen in das HydPy-Konzept, bei Bedarf Nachkalibrierung
-Erweiterung bestehender HydPy-Modelle hinsichtlich Auflösung und Prozessbeschreibung
-Aktualisierung und Nachkalibrierung bestehender HydPy-Modelle
-Integration weitere Datenquellen, Pegel und Gebiete in die operationelle Datenassimilation
Schulung
Beratungs- und Abstimmungsgespräche
Leistungsrahmen
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Auftragnehmer geschlossen. Der Auftragnehmer schließt die Rahmenvereinbarung mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde ab. Die Beauftragung von Dienst-leistungen erfolgt durch Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung. Abruf berechtigt aus der Rah-menvereinbarung ist nur die Bundesanstalt für Gewässerkunde. Grundlage des Einzelabrufes ist die hier vorliegende Leistungsbeschreibung, die mit den Konkretisierungen zu den im Einzelabruf zu erbringenden Leistungen durch den Auftraggeber ergänzt wurde. Die jeweils zu erbringenden Leistun-gen in den unterschiedlichen Leistungspunkten werden in Einzelaufträgen detailliert spezifiziert (Tätig-keiten, Auftragsvolumen, Fristen) und werden nach Aufwand abgerechnet.
Die Leistungserbringung erfolgt in den Diensträumen des Auftraggebers bzw. in den Diensträumen des Auftragnehmers. Der jeweilige Ort für einzelne Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelabruf. In der Regel sind die Leistungen beim Auftragnehmer zu erbringen. Der Auftragnehmer hat die dabei jeweils nötigen Voraussetzungen bzgl. Technik, Datenschutz, usw. zu erfüllen.
Das Höchstvolumen (maximale Abnahmemenge) des Rahmenvertrages für die gesamte Laufzeit (2026-2029) beträgt 4200 Stunden.
Die ausführliche Beschreibung der zu erbringenden Leistungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
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Zusätzliche Informationen:
“Bieterfragen, die bis zum 08.12.2025 eingehen, werden noch bis zum 09.12.2025 beantwortet, soweit Umfang und Komplexität der Fragen einer Beantwortung nicht...”
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen, die bis zum 08.12.2025 eingehen, werden noch bis zum 09.12.2025 beantwortet, soweit Umfang und Komplexität der Fragen einer Beantwortung nicht entgegenstehen.
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Ort der Leistung: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung des / der vorgesehenen Bearbeiters/in
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personelle Ausstattung des Unternehmens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ökostrom
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-15 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV, dass eine Berufshaftpflichtversicherung / eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV, dass eine Berufshaftpflichtversicherung / eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils mindestens 1.500.000,- € für Personen- und für sonstige Schäden nachgewiesen wird (siehe Nr. 6 der Eigenerklärung zur Eignung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung nach § 44 Abs. 1 VGV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister (siehe Nr. 13 der Eigenerklärung zur Eignung)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung nach § 45 Abs. 1 VGV über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den konkrenten, in der Bekanntmachung definierten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung nach § 45 Abs. 1 VGV über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den konkrenten, in der Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (siehe Nr. 7.1 und 7.2 der Eigenerklärung zur Eignung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
Mindestanforderung zur Eignung: Für das einzusetzende Personal muss ein erfolgreich abgeschlossenes Studium auf Masterniveau, in den Fachrichtungen Hydrologie, Ingenieur-, Natur-, Geowissenschaften, Mathematik, Informatik, oder in vergleichbaren Studiengängen mit mehrjähriger Berufserfahrung (min. 3 Jahre) nachgewiesen werden (durch Eigenerklärung).
Allgemeine Anforderungen:
• Erfahrung mit den Versionskontrollwerkzeugen GitLab oder Github,
• Erfahrungen im Projektmanagement,
• Erfahrungen im Bereich der Qualitätssicherung,
• Erfahrungen in der Konzeption und Durchführung von Softwaretests (manuell und automatisiert),
• Erfahrungen in der Problem- und Fehleranalyse von Softwareanwendungen.
Von dem „Softwareentwickler Python“ muss für die allgemeinen Anforderungen und die folgenden Anforderungen an die Fachkunde eine einschlägige Erfahrung von >= 3 Jahren nachgewiesen werden (durch Eigenerklärung):
• Erfahrungen in der Entwicklung Python-basierter Anwendungen,
• Erfahrungen in der objektorientierten Programmierung mit Python.
Von dem „Softwareentwickler Java“ muss für die allgemeinen Anforderungen und die folgenden Anforderungen an die Fachkunde eine einschlägige Erfahrung von >= 3 Jahren nachgewiesen werden (durch Eigenerklärung):
• Erfahrungen in der Entwicklung Java-basierter Anwendungen,
• Erfahrungen in der objektorientierten Programmierung mit Java.
Von dem „Projektingenieur Aufbau und Konfiguration Modellinstanzen“ muss für die allgemeinen Anforderungen und die folgenden Anforderungen an die Fachkunde eine einschlägige Erfahrung von >= 3 Jahren nachgewiesen werden (durch Eigenerklärung):
• Erfahrungen im Schreiben und Anwenden von Python‑Skripten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung zur Eignung: Für das einzusetzende Personal muss ein erfolgreich abgeschlossenes Studium auf Masterniveau, in den Fachrichtungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung zur Eignung: Für das einzusetzende Personal muss ein erfolgreich abgeschlossenes Studium auf Masterniveau, in den Fachrichtungen Hydrologie, Ingenieur-, Natur-, Geowissenschaften, Mathematik, Informatik, oder in vergleichbaren Studiengängen mit mehrjähriger Berufserfahrung (min. 3 Jahre) nachgewiesen werden (durch Eigenerklärung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel meiner Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber
oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden.
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung” Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeungterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 219-751850 (2025-11-12)