Die Stadtwerke Potsdam GmbH plant das Renewal bestehender IBM-Lizenzen inkl. IBM Storage Defender Upgrade. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2028.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IBM Hardware Renewal und Defender Upgrade
Reference number: 251118_SW_33_DS
Kurze Beschreibung:
“Die Stadtwerke Potsdam GmbH plant das Renewal bestehender IBM-Lizenzen inkl. IBM Storage Defender Upgrade. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2026 und...”
Kurze Beschreibung
Die Stadtwerke Potsdam GmbH plant das Renewal bestehender IBM-Lizenzen inkl. IBM Storage Defender Upgrade. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2028.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Informationstechnologieeinrichtungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Nähere Details entnehmen Sie bitte den Anlagen 11 (Preisblatt) und 13 (IBM-Produktliste), welche SIe in den Vergabeunterlagen vorfinden.”
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis für 3 Jahre
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Verkürzung der regulären Angebotsfrist von 30 Tagen auf 20 Tage ist notwendig, um den fristgerechten Abschluss eines Vertrags für das Renewal der...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Verkürzung der regulären Angebotsfrist von 30 Tagen auf 20 Tage ist notwendig, um den fristgerechten Abschluss eines Vertrags für das Renewal der IBM-Lizenzen sicherzustellen. Der Vertrag muss spätestens bis zum 30.12.2025 beauftragt sein, um eine Unterbrechung der Lizenz- und Wartungsservices zu vermeiden. Eine solche Unterbrechung würde erhebliche betriebliche und technische Risiken mit sich bringen, da die IBM-Lizenzen für den fortlaufenden Betrieb zentraler IT-Infrastrukturen unverzichtbar sind. Gemäß den Vorgaben des Vergaberechts muss nach Abschluss der Angebotsfrist die 10-tägige Stillhaltefrist für EU-weite Ausschreibungen eingehalten werden. Bei einer regulären Frist von 30 Tagen würde der Vergabeprozess zeitlich so belastet, dass die Stillhaltefrist nicht mehr vollständig berücksichtigt werden könnte. Die Verkürzung der Angebotsfrist auf 20 Tage stellt sicher, dass der Zeitplan eingehalten wird und der Zuschlag noch vor Jahresende erfolgen kann. Die Verkürzung der Angebotsfrist ist gerechtfertigt, da: Der Gegenstand der Ausschreibung (Renewal von IBM-Lizenzen) klar definiert und die Anforderungen standardisiert sind. Die Vorbereitung von Angeboten bei vergleichbaren Ausschreibungen in der Regel keine 30 Tage erfordert, da es sich um standardisierte Dienstleistungen handelt.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-11 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Eignung und Selbstauskunft Anlage 3”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung Anlage 4 - wenn zutreffend einzureichen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe Anlage 5 - wenn zutreffend einzureichen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Anlage 6 - wenn zutreffend einzureichen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zur Einhaltung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz Anlage 7”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zur Einhaltung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Nachunternehmer Anlage 8 - wenn zutreffend einzureichen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zur Einhaltung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Nachunternehmer Anlage 8 - wenn zutreffend einzureichen
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Restriktive Maßnahmen Anlage 9”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Anlage 10”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis des IBM-Partnerstatus (Silber- Gold- oder Platinstatus). Wird kein genannter Partnerstatus durch den Bieter nachgewiesen führt dies zum Ausschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis des IBM-Partnerstatus (Silber- Gold- oder Platinstatus). Wird kein genannter Partnerstatus durch den Bieter nachgewiesen führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YX3H9L5#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwae.brandenburg.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 226-777480 (2025-11-21)