Auftragsbekanntmachung (2025-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IBM Neulizenzen und Renewal 2026 für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Referenznummer: IBLSA 01/2025 IBM Neulizenzen und Renewal 2026
Kurze Beschreibung:
“IBM Neulizenzen und Renewal 2026 für die Investitionsbank Sachsen-Anhalt”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es sind gemäß den Vergabeunterlagen Anlage 01 neue IBM-Lizenzen und gemäß Anlage 02 das Renewal für 2026 für unsere bestehenden IBM-Lizenzen zu beschaffen.”
Zusätzliche Informationen:
“1. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem
eVergabe-Portal...”
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem
eVergabe-Portal veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren.
2. Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhält, vor Zuschlagserteilung informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.
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Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-24 10:02:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Dokumente (03 bis 08) müssen vom Bieter unterschrieben und an uns zurückgesendet werden.
Der Auftraggeber wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Dokumente (03 bis 08) müssen vom Bieter unterschrieben und an uns zurückgesendet werden.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, die Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. WRegG
vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen. Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen
Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt
werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: IBLSA 01/2025 IBM Neulizenzen und Renewal 2026
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345 5141536📞
Fax: +49 345 5141115 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: IBLSA 01/2025 IBM Neulizenzen und Renewal 2026
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345 5141536📞
Fax: +49 345 5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird
hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1- 3 GWB wird
hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag
unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 204-700369 (2025-10-22)