Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen. Informationsreisen sind drei- bis fünftägige Reisen nach Deutschland von Einkäufern bzw. Entscheidungsträgern aus Wirtschaft und Politik eines bestimmten Ziellandes zu einem bestimmten Thema. Im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung haben kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland die Möglichkeit, ihr Leistungsangebot kostenfrei zu präsentieren und Referenzprojekte vorzustellen. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Informationsreisen im Rahmen des BMWK-Markterschließungsprogramms für KMU 2025, 3. Tranche
Referenznummer: 414-060103012025/3 IFR
Kurze Beschreibung:
Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Informationsreisen sind drei- bis fünftägige Reisen nach Deutschland von Einkäufern bzw. Entscheidungsträgern aus Wirtschaft und Politik eines bestimmten Ziellandes zu einem bestimmten Thema. Im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung haben kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland die Möglichkeit, ihr Leistungsangebot kostenfrei zu präsentieren und Referenzprojekte vorzustellen.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Das BMWK-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Informationsreisen sind drei- bis fünftägige Reisen nach Deutschland von Einkäufern bzw. Entscheidungsträgern aus Wirtschaft und Politik eines bestimmten Ziellandes zu einem bestimmten Thema. Im Rahmen einer Präsentationsveranstaltung haben kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland die Möglichkeit, ihr Leistungsangebot kostenfrei zu präsentieren und Referenzprojekte vorzustellen.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
1️⃣
Interne Kennung: 414-060103012025/3 IFR- Los 1
Titel: Los 1 Schweiz
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Informationsreise für Einkaufspersonal und Multiplikatoren aus der
Schweiz zum Thema Gesundheitswirtschaft mit Fokus auf KI und MedTech
Zielland: Schweiz
Branche: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie
Möglicher Veranstaltungsort: Berlin, ggf. weitere Veranstaltungsorte
Möglicher Termin: April 2026, in Anbindung an die Messe DMEA in Berlin
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Möglicher Veranstaltungsort: Berlin, ggf. weitere Veranstaltungsorte
Möglicher Termin: April 2026, in Anbindung an die Messe DMEA in Berlin
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️
Dauer: 13 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 414-060103012025/3 IFR- Los 2
Titel: Los 2 Ecuador
Beschreibung der Beschaffung:
Beschreibung: Informationsreise für Einkaufspersonal, Multiplikatoren und Vertreter*innen von Vereinen der LigaPro aus Ecuador zum Thema Spieltagsorganisation von Fußballspielen in Deutschland
Zielland: Ecuador
Branche: Sonstige Konsumgüter / Freizeitwirtschaft
Möglicher Veranstaltungsort: Standorte von verschiedenen Fußballstadien
Möglicher Termin: 2025
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Beschreibung: Informationsreise für Einkaufspersonal, Multiplikatoren und Vertreter*innen von Vereinen der LigaPro aus Ecuador zum Thema Spieltagsorganisation von Fußballspielen in Deutschland
Möglicher Veranstaltungsort: Standorte von verschiedenen Fußballstadien
Möglicher Termin: 2025
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Dauer: 12 Monate Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-22 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 07:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-04-23 07:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden.
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden.
Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftlich Bietende haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertretung für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftlich Bietende haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertretung für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
- Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen,
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
- Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen,
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
Technische und berufliche Fähigkeiten
- Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie die Anzahl der davon als freie mitarbeitende Personen Beschäftigte,
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bietenden / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfangenden,
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden,
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projektes in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung auf noch zumindest eine weitere, fest angestellte Person zugreifen kann.
- Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie die Anzahl der davon als freie mitarbeitende Personen Beschäftigte,
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bietenden / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfangenden,
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitarbeitenden,
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projektes in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung auf noch zumindest eine weitere, fest angestellte Person zugreifen kann.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie die Anzahl der davon als freie mitarbeitende Personen Beschäftigte;
Vorlage der Eigenerklärung bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht.
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigten, sowie die Anzahl der davon als freie mitarbeitende Personen Beschäftigte;
Vorlage der Eigenerklärung bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen.
Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Nationale Registrierungsnummer: 991-01692-22
Abteilung: Referat 414
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 414
E-Mail: mep@bafa.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: http://www.bafa.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=757031🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=736310🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Es ist nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben.
Sollte ein Bieter/eine Bieterin dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen, sofern nicht ausnahmsweise das eine Hauptangebot das andere Hauptangebot ersetzt.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: IFR_NrLos_NameFirma.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Es ist nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben.
Sollte ein Bieter/eine Bieterin dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlossen, sofern nicht ausnahmsweise das eine Hauptangebot das andere Hauptangebot ersetzt.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: IFR_NrLos_NameFirma.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 051-163824 (2025-03-12)