Ingenieurleistung für die Tragwerksplanung eines neuen Feuerwehrgerätehauses, OG Newel

Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land

Das aktuelle Gerätehaus der Feuerwehr Beßlich entspricht nicht den heutigen Anforderungen an ein modernes und zukunftsfähiges Feuerwehrgerätehaus. Aus diesem Grund und weil das aktuelle Gebäude für die Anzahl der Mitglieder wesentlich zu klein geworden ist, beabsichtigt die Verbandsgemeinde Trier-Land, das Gerätehaus in Beßlich neu zu bauen. Der Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe zum derzeitigen Gebäude und liegt zentral im Ortskern. Wie der dem Ausschreibungsverfahren zugrunde liegenden Vorentwurfsplanung der bereits beauftragten Objektplanung zu entnehmen ist, soll ein eingeschossiger Baukörper errichtet werden, der die Belange der Feuerwehr, der Barrierefreiheit und der Integration in die kleinteilige, innerdörfliche Struktur berücksichtigt. Die Fahrzeughalle bildet den Mittelpunkt des Gebäudes, um den herum sich die Funktionsräume wie Umkleiden, Sozialräume, Lagerräume und Sanitärräume anordnen. Die Funktionsräume sind in der Höhe nicht an die Fahrzeughalle angepasst, um einen zu wuchtigen Baukörper im Ortskern zu vermeiden. Darüber hinaus wurden auch die Folgekosten im Unterhaltungsbereich berücksichtigt und eine sparsame Ausrichtung hinsichtlich der Folgekosten angestrebt. Aktuell bietet die Fahrzeughalle einen Stellplatz. Ziel der Planung ist jedoch, das Gebäude bei Bedarf um einen weiteren Stellplatz zu erweitern. Aus diesem Grund muss die Außenwandseite der Fahrzeughalle, an welche die Freifläche anschließt, bereits jetzt so vorbereitet werden, dass diese Wand im Falle einer Erweiterung ohne großen Aufwand geöffnet werden kann. Dieses Projekt soll zeitnah umgesetzt werden, was bedeutet, dass die Tragwerksplanung nach der Beauftragung direkt mit der Arbeit beginnen muss. Die entsprechenden Pläne und die Vorarbeit der Objektplanung haben den Stand der Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung erreicht.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieurleistung für die Tragwerksplanung eines neuen Feuerwehrgerätehauses, OG Newel
Kurze Beschreibung:
Das aktuelle Gerätehaus der Feuerwehr Beßlich entspricht nicht den heutigen Anforderungen an ein modernes und zukunftsfähiges Feuerwehrgerätehaus. Aus diesem Grund und weil das aktuelle Gebäude für die Anzahl der Mitglieder wesentlich zu klein geworden ist, beabsichtigt die Verbandsgemeinde Trier-Land, das Gerätehaus in Beßlich neu zu bauen. Der Standort befindet sich in unmittelbarer Nähe zum derzeitigen Gebäude und liegt zentral im Ortskern. Wie der dem Ausschreibungsverfahren zugrunde liegenden Vorentwurfsplanung der bereits beauftragten Objektplanung zu entnehmen ist, soll ein eingeschossiger Baukörper errichtet werden, der die Belange der Feuerwehr, der Barrierefreiheit und der Integration in die kleinteilige, innerdörfliche Struktur berücksichtigt. Die Fahrzeughalle bildet den Mittelpunkt des Gebäudes, um den herum sich die Funktionsräume wie Umkleiden, Sozialräume, Lagerräume und Sanitärräume anordnen. Die Funktionsräume sind in der Höhe nicht an die Fahrzeughalle angepasst, um einen zu wuchtigen Baukörper im Ortskern zu vermeiden. Darüber hinaus wurden auch die Folgekosten im Unterhaltungsbereich berücksichtigt und eine sparsame Ausrichtung hinsichtlich der Folgekosten angestrebt. Aktuell bietet die Fahrzeughalle einen Stellplatz. Ziel der Planung ist jedoch, das Gebäude bei Bedarf um einen weiteren Stellplatz zu erweitern. Aus diesem Grund muss die Außenwandseite der Fahrzeughalle, an welche die Freifläche anschließt, bereits jetzt so vorbereitet werden, dass diese Wand im Falle einer Erweiterung ohne großen Aufwand geöffnet werden kann. Dieses Projekt soll zeitnah umgesetzt werden, was bedeutet, dass die Tragwerksplanung nach der Beauftragung direkt mit der Arbeit beginnen muss. Die entsprechenden Pläne und die Vorarbeit der Objektplanung haben den Stand der Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung erreicht.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 VGTL_950_2025_19
Titel: Neubau Feuerwehrgerätehaus Beßlich
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Postleitzahl: 54309
Stadt: Newel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier-Saarburg 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-20 09:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-20 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: "Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Berufsgenossenschaft" Der Bewerber stellt sicher, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen, bezogen auf die gemeldeten Jahresarbeitsentgelte, gegenüber der Berufsgenossenschaft nachgekommen ist. Als Nachweis muss der Bewerber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorlegen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung: "Versicherungsschutz" Der Bewerber stellt sicher, dass er und seine Nachunternehmer über eine dem Auftragsrisiko angemessene Berufs- und Betriebshaftpflichtversiche-rung verfügen. Der Deckungsumfang muss mindestens die folgenden De-ckungssummen aufweisen: Personenschäden: EUR 2.000.000,00 Sachschäden: EUR 1.500.000,00. Als Nachweis muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Angebots-schreiben eine Eigenerklärung abgeben.
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Mindestanforderung: Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP Der Auftraggeber vergibt den Auftrag nur an Bewerber, die ihren Beschäf-tigten das im LTTG RLP festgesetzte Mindestentgelt bezahlen und sich ta-riftreu verhalten. Aus diesem Grund haben die Bewerber Erklärungen nach § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP abzugeben. Als Nachweis ist die Mustererklärung zu § 4 Abs. 1 LTTG RLP bzw. § 4 Abs. 2 LTTG RLP abzugeben.
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Mindestanforderung: Kein Russlandbezug Im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 Der Bewerber, seine etwaigen Unterauftragnehmer, Lieferanten und Unter-nehmen, deren Kapazitäten der Bewerber im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nimmt, dürfen keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Als Nachweis muss der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerberge-meinschaft eine Eigenerklärung auf dem Formblatt "Erklärung zu Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014" vorlegen
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens 2 Referenzen bereits erbrachter Planungsleistungen in den letzten 5 Jahren für realisierte Bauaufgaben im Sinne der Ausschreibung.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Einzureichen ist eine Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oderVerfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072355007000-0001-48
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Gartenfeldstrasse 12
Postleitzahl: 54295
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: janpaw.glischke@trier-land.de 📧
Telefon: +49 651 9798135 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E88345837 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E88345837 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 183-625425 (2025-09-22)