Ingenieurleistungen für das BV Martin-Luther-Str. / Giesinger Berg: - Verkehrsanlagen gem. HOAI Par. 47, Lph. 8 besondere Leistungen ÖBÜ - SiGeKo gem. BaustellV - Tiefbauleitung LSA-Umbau, LSA-Neubau und Straßenbeleuchtung Beschreibung der Baumaßnahme: Die Martin-Luther-Straße bzw. der Giesinger Berg sind Teil des zweiten Maßnahmenbündels zur Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid. Das Baureferat wurde mit dem Beschluss „Entscheidungsvorschlag zur künftigen Raumaufteilung Martin-Luther-Straße und Giesinger Berg (Stadtbezirk 5, 17 und 18)“ des Mobilitätsausschusses vom 21.06.2023 (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 07398) beauftragt, die Vorzugsvariante 1 auf der Silberhornstraße, der Ichostraße und dem Giesinger Berg baulich umzusetzen. Bei der aktuellen Baumaßnahme handelt es sich um den 1. Bauabschnitt zwischen Kolumbusplatz/Plattnerstraße bis inklusive Kreuzungsbereich Martin-Luther-Straße / Silberhornstraße / Ichostraße / Giesinger Berg. Je nach Auswertung des Verkehrsversuchs in der Martin-Luther-Straße wird diese nachträglich in einer extra Maßnahme als 2. Bauabschnitt umgebaut. Im umzubauenden Bereich befindet sich kaum Wohnbebauung. Im Bereich des Giesinger Bergs sind keine direkten Anlieger vorhanden. Beim Kreuzungsbereich Martin-Luther-Str./Ichostr./Silberhornstr./Giesinger Berg befindet sich die Heilig-Kreuz-Kirche, die Lutherkirche, Gastronomie sowie eine Grund- und Mittelschule. Es verkehren die ÖPNV-Buslinien 58 und 68. Giesinger Berg Aktuell gibt es am Giesinger Berg zwei Fahrspuren sowohl bergauf als auch bergab. Der Fuß- und Radverkehr wird bergauf über einen gemeinsamen Geh- und Radweg und bergab über einen getrennten, aber jeweils sehr schmalen Fuß- und Radweg geführt. Nach dem Umbau ist am Giesinger Berg bergab nur ein Fahrstreifen für den MIV geplant. Bergauf werden durchgehend zwei Fahrstreifen vorgesehen, um eine Verschlechterung des ÖPNV zu vermeiden. Aufgrund des schmalen Querschnitts mussten prozentual von allen Verkehrsteilnehmenden die Flächen verschmälert werden. Dies betrifft auch die Radwege, die in 2,0 m Breite, jedoch nicht radentscheidskonform, angeboten werden können. Knotenpunkt Martin-Luther-Str./Silberhorn-/Ichostraße/Giesinger Berg: Derzeit befindet sich am obigen Knotenpunkt keine oberirdische Querungsmöglichkeit. Unterhalb der Kreuzung kann eine Unterführung benutzt werden, welche jedoch nicht barrierefrei ist. Der Radverkehr muss derzeit gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr die Kreuzung queren. Für den Fußverkehr werden an allen vier Armen des Knotens signalisierte und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angeboten. Die Radfahrenden werden entlang der Fahrbahnen auf eigenen Radfurten geführt und erhalten ebenso signalisierte Querungsmöglichkeiten über alle Kreuzungsarme. In der Ichostraße ist neben dem baulichen Radweg auf der Nordseite zusätzlich ein Zweirichtungs-Radweg mit einer Breite von 2,75 m plus 0,5 m Sicherheitstrennstreifen auf der Südseite geplant, um die Erschließung der Schule zu verbessern. Eine Versickerung gemäß dem Schwammstadtprinzip ist im gesamten Projektumgriff geprüft worden, kann jedoch zur Vermeidung von Hangquellen und der Gewährleistung der Hangstandsicherheit nicht umgesetzt werden. Stattdessen erfolgt die Entwässerung über Kanalanschlüsse Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen Das Bauvorhaben enthält folgende Lichtsignal-/ Beleuchtungsanlagen: - 1027 Busschleuse Kolumbusplatz (LSA-Umbau) - 0490 Giesinger Berg / Ichostraße (LSA-Umbau) Die Bauleitung für den Tiefbau dieses Bauvorhabens "REM Martin-Luther-Straße/Giesinger Berg" umfasst den bauzeitlichen, provisorischen Umbau als auch den Endausbau der durch die Straßenbaumaßnahme betroffenen Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung. An der Kreuzung Busschleuse Kolumbusplatz befindet sich eine Lichtsignalanlage, welche während der Bauzeit ausgeschaltet wird und die Signalisierung (Maststandorte, Verkabelung) an den Rotdruck angepasst werden soll. An der Kreuzung Giesinger Berg / Ichostraße befindet sich eine Lichtsignalanlage, welche für den Umbau komplett abgebaut und mit Baufortschritt vom Straßenbau neu aufgebaut (Masten, Verkabelung, Leuchten) werden soll. Für die Signalisierung während des Umbaus der Kreuzung wird ein LSA-Provisorium ausgeschrieben, welches vom Signalbau aufgestellt und betreut wird. Die vorhandene Straßenbeleuchtung an der Kreuzung Giesinger Berg / Ichostraße soll an den neuen Straßenverlauf angepasst werden. Als Ersatz soll hierfür eine provisorische Straßenbeleuchtung für die Bauzeit aufgebaut werden. Altlastenkoordinierung Für die Maßnahme ist auch die Altlastenkoordinierung anzubieten. Dabei ist die Aushubüberwachung, die Ergebnisse der Voruntersuchungen und der sensorischen Eindrücke vor Ort bei der weiteren Behandlung des Aushub- bzw. Aufbruchmaterials zu berücksichtigen. Eine Kampfmittelbegleitung ist erforderlich. Der Bericht der Kampfmittelvoruntersuchung liegt bei.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen
Referenznummer: BauR T-40400-2024
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen für das BV Martin-Luther-Str. / Giesinger Berg:
- Verkehrsanlagen gem. HOAI Par. 47, Lph. 8 besondere Leistungen ÖBÜ
- SiGeKo gem. BaustellV
- Tiefbauleitung LSA-Umbau, LSA-Neubau und Straßenbeleuchtung
Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Martin-Luther-Straße bzw. der Giesinger Berg sind Teil des zweiten Maßnahmenbündels zur Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid. Das Baureferat wurde mit dem Beschluss „Entscheidungsvorschlag zur künftigen Raumaufteilung Martin-Luther-Straße und Giesinger Berg (Stadtbezirk 5, 17 und 18)“ des Mobilitätsausschusses vom 21.06.2023 (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 07398) beauftragt, die Vorzugsvariante 1 auf der Silberhornstraße, der Ichostraße und dem Giesinger Berg baulich umzusetzen.
Bei der aktuellen Baumaßnahme handelt es sich um den 1. Bauabschnitt zwischen Kolumbusplatz/Plattnerstraße bis inklusive Kreuzungsbereich Martin-Luther-Straße / Silberhornstraße / Ichostraße / Giesinger Berg. Je nach Auswertung des Verkehrsversuchs in der Martin-Luther-Straße wird diese nachträglich in einer extra Maßnahme als 2. Bauabschnitt umgebaut.
Im umzubauenden Bereich befindet sich kaum Wohnbebauung. Im Bereich des Giesinger Bergs sind keine direkten Anlieger vorhanden. Beim Kreuzungsbereich Martin-Luther-Str./Ichostr./Silberhornstr./Giesinger Berg befindet sich die Heilig-Kreuz-Kirche, die Lutherkirche, Gastronomie sowie eine Grund- und Mittelschule.
Es verkehren die ÖPNV-Buslinien 58 und 68.
Giesinger Berg
Aktuell gibt es am Giesinger Berg zwei Fahrspuren sowohl bergauf als auch bergab. Der Fuß- und Radverkehr wird bergauf über einen gemeinsamen Geh- und Radweg und bergab über einen getrennten, aber jeweils sehr schmalen Fuß- und Radweg geführt.
Nach dem Umbau ist am Giesinger Berg bergab nur ein Fahrstreifen für den MIV geplant. Bergauf werden durchgehend zwei Fahrstreifen vorgesehen, um eine Verschlechterung des ÖPNV zu vermeiden. Aufgrund des schmalen Querschnitts mussten prozentual von allen Verkehrsteilnehmenden die Flächen verschmälert werden. Dies betrifft auch die Radwege, die in 2,0 m Breite, jedoch nicht radentscheidskonform, angeboten werden können.
Knotenpunkt Martin-Luther-Str./Silberhorn-/Ichostraße/Giesinger Berg:
Derzeit befindet sich am obigen Knotenpunkt keine oberirdische Querungsmöglichkeit. Unterhalb der Kreuzung kann eine Unterführung benutzt werden, welche jedoch nicht barrierefrei ist. Der Radverkehr muss derzeit gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr die Kreuzung queren.
Für den Fußverkehr werden an allen vier Armen des Knotens signalisierte und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angeboten. Die Radfahrenden werden entlang der Fahrbahnen auf eigenen Radfurten geführt und erhalten ebenso signalisierte Querungsmöglichkeiten über alle Kreuzungsarme.
In der Ichostraße ist neben dem baulichen Radweg auf der Nordseite zusätzlich ein Zweirichtungs-Radweg mit einer Breite von 2,75 m plus 0,5 m Sicherheitstrennstreifen auf der Südseite geplant, um die Erschließung der Schule zu verbessern.
Eine Versickerung gemäß dem Schwammstadtprinzip ist im gesamten Projektumgriff geprüft worden, kann jedoch zur Vermeidung von Hangquellen und der Gewährleistung der Hangstandsicherheit nicht umgesetzt werden. Stattdessen erfolgt die Entwässerung über Kanalanschlüsse
Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen
Das Bauvorhaben enthält folgende Lichtsignal-/ Beleuchtungsanlagen:
- 1027 Busschleuse Kolumbusplatz (LSA-Umbau)
- 0490 Giesinger Berg / Ichostraße (LSA-Umbau)
Die Bauleitung für den Tiefbau dieses Bauvorhabens "REM Martin-Luther-Straße/Giesinger Berg" umfasst den bauzeitlichen, provisorischen Umbau als auch den Endausbau der durch die Straßenbaumaßnahme betroffenen Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung.
An der Kreuzung Busschleuse Kolumbusplatz befindet sich eine Lichtsignalanlage, welche während der Bauzeit ausgeschaltet wird und die Signalisierung (Maststandorte, Verkabelung) an den Rotdruck angepasst werden soll.
An der Kreuzung Giesinger Berg / Ichostraße befindet sich eine Lichtsignalanlage, welche für den Umbau komplett abgebaut und mit Baufortschritt vom Straßenbau neu aufgebaut (Masten, Verkabelung, Leuchten) werden soll.
Für die Signalisierung während des Umbaus der Kreuzung wird ein LSA-Provisorium ausgeschrieben, welches vom Signalbau aufgestellt und betreut wird.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung an der Kreuzung Giesinger Berg / Ichostraße soll an den neuen Straßenverlauf angepasst werden. Als Ersatz soll hierfür eine provisorische Straßenbeleuchtung für die Bauzeit aufgebaut werden.
Altlastenkoordinierung
Für die Maßnahme ist auch die Altlastenkoordinierung anzubieten. Dabei ist die Aushubüberwachung, die Ergebnisse der Voruntersuchungen und der sensorischen Eindrücke vor Ort bei der weiteren Behandlung des Aushub- bzw. Aufbruchmaterials zu berücksichtigen.
Eine Kampfmittelbegleitung ist erforderlich. Der Bericht der Kampfmittelvoruntersuchung liegt bei.
Ingenieurleistungen für das BV Martin-Luther-Str. / Giesinger Berg:
- Verkehrsanlagen gem. HOAI Par. 47, Lph. 8 besondere Leistungen ÖBÜ
- SiGeKo gem. BaustellV
- Tiefbauleitung LSA-Umbau, LSA-Neubau und Straßenbeleuchtung
Beschreibung der Baumaßnahme:
Die Martin-Luther-Straße bzw. der Giesinger Berg sind Teil des zweiten Maßnahmenbündels zur Umsetzung des Bürgerbegehrens Radentscheid. Das Baureferat wurde mit dem Beschluss „Entscheidungsvorschlag zur künftigen Raumaufteilung Martin-Luther-Straße und Giesinger Berg (Stadtbezirk 5, 17 und 18)“ des Mobilitätsausschusses vom 21.06.2023 (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 07398) beauftragt, die Vorzugsvariante 1 auf der Silberhornstraße, der Ichostraße und dem Giesinger Berg baulich umzusetzen.
Bei der aktuellen Baumaßnahme handelt es sich um den 1. Bauabschnitt zwischen Kolumbusplatz/Plattnerstraße bis inklusive Kreuzungsbereich Martin-Luther-Straße / Silberhornstraße / Ichostraße / Giesinger Berg. Je nach Auswertung des Verkehrsversuchs in der Martin-Luther-Straße wird diese nachträglich in einer extra Maßnahme als 2. Bauabschnitt umgebaut.
Im umzubauenden Bereich befindet sich kaum Wohnbebauung. Im Bereich des Giesinger Bergs sind keine direkten Anlieger vorhanden. Beim Kreuzungsbereich Martin-Luther-Str./Ichostr./Silberhornstr./Giesinger Berg befindet sich die Heilig-Kreuz-Kirche, die Lutherkirche, Gastronomie sowie eine Grund- und Mittelschule.
Es verkehren die ÖPNV-Buslinien 58 und 68.
Giesinger Berg
Aktuell gibt es am Giesinger Berg zwei Fahrspuren sowohl bergauf als auch bergab. Der Fuß- und Radverkehr wird bergauf über einen gemeinsamen Geh- und Radweg und bergab über einen getrennten, aber jeweils sehr schmalen Fuß- und Radweg geführt.
Nach dem Umbau ist am Giesinger Berg bergab nur ein Fahrstreifen für den MIV geplant. Bergauf werden durchgehend zwei Fahrstreifen vorgesehen, um eine Verschlechterung des ÖPNV zu vermeiden. Aufgrund des schmalen Querschnitts mussten prozentual von allen Verkehrsteilnehmenden die Flächen verschmälert werden. Dies betrifft auch die Radwege, die in 2,0 m Breite, jedoch nicht radentscheidskonform, angeboten werden können.
Knotenpunkt Martin-Luther-Str./Silberhorn-/Ichostraße/Giesinger Berg:
Derzeit befindet sich am obigen Knotenpunkt keine oberirdische Querungsmöglichkeit. Unterhalb der Kreuzung kann eine Unterführung benutzt werden, welche jedoch nicht barrierefrei ist. Der Radverkehr muss derzeit gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr die Kreuzung queren.
Für den Fußverkehr werden an allen vier Armen des Knotens signalisierte und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angeboten. Die Radfahrenden werden entlang der Fahrbahnen auf eigenen Radfurten geführt und erhalten ebenso signalisierte Querungsmöglichkeiten über alle Kreuzungsarme.
In der Ichostraße ist neben dem baulichen Radweg auf der Nordseite zusätzlich ein Zweirichtungs-Radweg mit einer Breite von 2,75 m plus 0,5 m Sicherheitstrennstreifen auf der Südseite geplant, um die Erschließung der Schule zu verbessern.
Eine Versickerung gemäß dem Schwammstadtprinzip ist im gesamten Projektumgriff geprüft worden, kann jedoch zur Vermeidung von Hangquellen und der Gewährleistung der Hangstandsicherheit nicht umgesetzt werden. Stattdessen erfolgt die Entwässerung über Kanalanschlüsse
Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen
Das Bauvorhaben enthält folgende Lichtsignal-/ Beleuchtungsanlagen:
- 1027 Busschleuse Kolumbusplatz (LSA-Umbau)
- 0490 Giesinger Berg / Ichostraße (LSA-Umbau)
Die Bauleitung für den Tiefbau dieses Bauvorhabens "REM Martin-Luther-Straße/Giesinger Berg" umfasst den bauzeitlichen, provisorischen Umbau als auch den Endausbau der durch die Straßenbaumaßnahme betroffenen Lichtsignalanlagen und Straßenbeleuchtung.
An der Kreuzung Busschleuse Kolumbusplatz befindet sich eine Lichtsignalanlage, welche während der Bauzeit ausgeschaltet wird und die Signalisierung (Maststandorte, Verkabelung) an den Rotdruck angepasst werden soll.
An der Kreuzung Giesinger Berg / Ichostraße befindet sich eine Lichtsignalanlage, welche für den Umbau komplett abgebaut und mit Baufortschritt vom Straßenbau neu aufgebaut (Masten, Verkabelung, Leuchten) werden soll.
Für die Signalisierung während des Umbaus der Kreuzung wird ein LSA-Provisorium ausgeschrieben, welches vom Signalbau aufgestellt und betreut wird.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung an der Kreuzung Giesinger Berg / Ichostraße soll an den neuen Straßenverlauf angepasst werden. Als Ersatz soll hierfür eine provisorische Straßenbeleuchtung für die Bauzeit aufgebaut werden.
Altlastenkoordinierung
Für die Maßnahme ist auch die Altlastenkoordinierung anzubieten. Dabei ist die Aushubüberwachung, die Ergebnisse der Voruntersuchungen und der sensorischen Eindrücke vor Ort bei der weiteren Behandlung des Aushub- bzw. Aufbruchmaterials zu berücksichtigen.
Eine Kampfmittelbegleitung ist erforderlich. Der Bericht der Kampfmittelvoruntersuchung liegt bei.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦 Beschreibung
Interne Kennung: BauR T-40400-2024
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Straßenbau📦
Postleitzahl: 81539
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-17 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-04 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-03-04 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-26 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Siehe § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
–-
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der benannte verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
–-
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der benannte verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto)
Es wird ein Mindestumsatz gemittelt über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 0,4 Mio. EUR/Jahr gefordert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto)
Es wird ein Mindestumsatz gemittelt über die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens 0,4 Mio. EUR/Jahr gefordert.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bieters aus dem Referenzzeitraum 2017 - Ende der Angebotsfrist.
Eine Referenz darf nicht mehrfach aufgeführt werden.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen:
1) Die Profile der endgültigen Verkehrsanlagen enthalten: Mindestens eine Fahrspur pro Richtung, baulich getrennte Radwege und Kreuzungen mit LSA
2) Innerstädtische Lage des Projektgebietes (mindestens innerhalb der Stadtgrenzen einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern)
3) Bauwerkskosten der KG 300+400 nach DIN 276 mind. 250.000 Euro brutto
4) Mehrstufige, abschnittsweise Bauabwicklung mit mehreren Hauptverkehrsphasen inkl. LSA (min 5 Hauptverkehrsphasen)
5) Lph 8 – Besondere Leistungen „Örtliche Bauüberwachung“ wurde selbst erbracht und im Referenzzeitraum Beginn 2017 bis Ende Angebotsfrist abgeschlossen. Inklusive Altlastenkoordination und Spartenkoordinierung
--
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen.
–-
Für jede Referenz wird darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
–-
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
---
Mindestbedingung:
Vorlage von mindestens 3 Referenzen, die jeweils alle die oben genannten Mindestkriterien erfüllen müssen.
Erfüllt ein Bieter diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom Verfahren ausgeschlossen.
---
2) Eigenerklärung des Bieters, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bieters aus dem Referenzzeitraum 2017 - Ende der Angebotsfrist.
Eine Referenz darf nicht mehrfach aufgeführt werden.
Die Referenzen müssen jeweils folgende Mindestkriterien erfüllen:
1) Die Profile der endgültigen Verkehrsanlagen enthalten: Mindestens eine Fahrspur pro Richtung, baulich getrennte Radwege und Kreuzungen mit LSA
2) Innerstädtische Lage des Projektgebietes (mindestens innerhalb der Stadtgrenzen einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern)
3) Bauwerkskosten der KG 300+400 nach DIN 276 mind. 250.000 Euro brutto
4) Mehrstufige, abschnittsweise Bauabwicklung mit mehreren Hauptverkehrsphasen inkl. LSA (min 5 Hauptverkehrsphasen)
5) Lph 8 – Besondere Leistungen „Örtliche Bauüberwachung“ wurde selbst erbracht und im Referenzzeitraum Beginn 2017 bis Ende Angebotsfrist abgeschlossen. Inklusive Altlastenkoordination und Spartenkoordinierung
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Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen.
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Für jede Referenz wird darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Mindestbedingung:
Vorlage von mindestens 3 Referenzen, die jeweils alle die oben genannten Mindestkriterien erfüllen müssen.
Erfüllt ein Bieter diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom Verfahren ausgeschlossen.
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2) Eigenerklärung des Bieters, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, bei der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter
(1) in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
• gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob
(2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.
--
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
--
Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten.
--
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter
(1) in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
• gem. § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist und ob
(2) in den letzten drei Jahren gem. §§ 22, 24 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist.
--
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
--
Der Bieter hat zu erklären, dass er keine Interessen vertritt, die im Widerspruch zur Ausführung des ausschreibungsgegenständlichen Auftrags stehen und diese nachteilig beeinflussen könnten.
--
Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
1. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
--
2. Die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
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Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben_tender.html
--
Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen
vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung von Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinne zu fordern.
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3. Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahme des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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4. Beabsichtigt ein Bieter sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter den Eignungskriterien benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
1. Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die „Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
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2. Die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
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Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben_tender.html
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Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen
vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung von Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinne zu fordern.
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3. Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahme des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
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4. Beabsichtigt ein Bieter sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter den Eignungskriterien benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176-2411📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-30+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 022-067363 (2025-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen für das BV Martin-Luther-Str. / Giesinger Berg:
- Verkehrsanlagen gem. HOAI Par. 47, Lph. 8 besondere Leistungen ÖBÜ
- SiGeKo gem. BaustellV
- Tiefbauleitung LSA-Umbau, LSA-Neubau und Straßenbeleuchtung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 67363-2025
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-11 📅
Titel: Ingenieurleistungen Verkehrsanlagen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Planungsbüro Färber
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Planungsbüro Färber
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Planungsbüro Färber
Nationale Registrierungsnummer: DE365022661
Postanschrift: Freseniusstraße 2
Postleitzahl: 81247
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ibfaerber.de📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.bayern de 🌏 Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 67363-2025
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 218-750205 (2025-11-11)