Ingenieursleistung zur Planung und Umsetzung der Erschließung Gewerbepark Ost in Scheeßel

Gemeinde Scheeßel

Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt ein neues Gewerbegebiet in Scheeßel, den Gewerbepark Ost zu erschließen. Der Umfang der Planungsleistung ist in der beiliegenden Leistungsbeschreibung erläutert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-02-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-02-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieursleistung zur Planung und Umsetzung der Erschließung Gewerbepark Ost in Scheeßel
Referenznummer: 2025/2
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Scheeßel beabsichtigt ein neues Gewerbegebiet in Scheeßel, den Gewerbepark Ost zu erschließen. Der Umfang der Planungsleistung ist in der beiliegenden Leistungsbeschreibung erläutert.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 235 294 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0a37f65e-0ca6-48a8-b850-15094c49298e
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baulanderschließung 📦
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme) 🏙️
Postleitzahl: 27383
Stadt: Scheeßel
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-17 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Referenzen Dem Angebot sind mind. drei aussagekräftige Referenzen für das Aufgabenfeld Verkehrsanlagen und mind. drei aussagekräftige Referenzen für das Aufgabenfeld Ingenieurbauwerke beizufügen. Für die Referenzen ist das beiliegende Referenzblatt je Referenz auszufüllen. Referenzen sind aussagekräftig, wenn nachfolgende Punkte enthalten sind: • Erschließung von einem Gewerbegebiet mit Regenrückhaltebecken (Mindestanforde-rung). • Die Abnahme darf nicht länger als fünf Jahre her sein. Stichtag ist das Datum der Veröffentlichung dieser Ausschreibung (Mindestanforderung). • Die Leistung muss in den Leistungsphasen 1-9 nachweislich im eigenen Büro erbracht worden sein (Mindestanforderung). • Das Projektvolumen muss im Bereich Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke mind. eine Bausumme von je 2.000.000 € netto aufweisen (Mindestanforderung). - Eigenerklärung zur Eignung (Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind Nachweise wie Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, ge-werberechtliche Voraussetzung für die Leistungserbringung, Personaleignung vorzulegen.) - Nachweis über die berufliche Qualifikation nach § 75 VgV für die für dieses Projekt verant-wortliche Person - Berufshaftpflichtversicherung bis 3.000.000 € für Personenschäden sowie sonstigen Schäden bis 500.000 €
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Scheeßel
Nationale Registrierungsnummer: 557b2643-cb38-4491-b038-f90930a664e6
Postanschrift: Untervogtplatz 1
Postleitzahl: 27383
Postort: Scheeßel
Region: Rotenburg (Wümme) 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@scheessel.de 📧
Telefon: +49 426393080 📞
Fax: +49 426393081809 📠
URL: https://www.scheessel.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6d2226a2-9f2c-4292-a734-6f55aee30617 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6d2226a2-9f2c-4292-a734-6f55aee30617 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: 7018baaf-0131-4475-b6fa-4ada30549563
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131153308 📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 037-119465 (2025-02-20)