Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.
V.(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2
des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU- sind die
Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot:
— Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach
Vordruck -KEV 179 AngErg Eignung-, ggf.ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise:
a) über den Umsatz (min. 730.228,99 €) des Unternehmens
jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung als Eigenerklärung, dass
das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgabensowieder Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen,ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/der
Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt,wird das
Unternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie
eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
d) Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt:
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck -KEV 179
AngErg Eignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise, die auch für den Bieter zu erklären waren.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert,reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation vonBauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt
durch Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.
V.(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2
des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU- sind die
Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot:
— Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach
Vordruck -KEV 179 AngErg Eignung-, ggf.ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise:
a) über den Umsatz (min. 730.228,99 € ) des Unternehmens
jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
c) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung als Eigenerklärung, dass
das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern
und Abgabensowieder Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen,ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/der
Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt,wird das
Unternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie
eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
d) Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt:
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck -KEV 179
AngErg Eignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise, die auch für den Bieter zu erklären waren.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert,reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation vonBauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt
durch geforderteauftragsspezifische Einzelnachweise oder durch
Vorlage einer Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE).
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen
Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der "Eigenerklärung zur Eignung" (-KEV179 AngErg Eignung -)
bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche
Sprache beizufügen.