Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Der Auftraggeber stellt die Vergabeplattform in Koorperation
mit dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de
zur
Verfügung. Die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform
(Staatsanzeiger Baden-Württemberg /vergabe24.de),
Bestandteil der Vergabeunterlagen, hat der Bieter zu beachten.
Es besteht keine Pflicht des Bieters sich auf der
Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-
Württemberg /vergabe24.de) anzumelden. Die Vergabestelle
empfiehlt dies jedoch, so dass der Bieter jederzeit über
Nachschreiben der Vergabestelle bzw. geänderte
Vergabeunterlagen informiert ist. Meldet sich der Bieter nicht
auf der Vergabeplattform an, so ist der Bieter selbst für die
Informationsbeschaffung über Nachschreiben der
Vergabestelle bzw. geänderte Vergabeunterlagen
verantwortlich, z.B. durch
regelmäßige Überprüfung des Links auf die Vergabeunterlagen
gemäß dieser Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, siehe Link
unter Rubrik -Auftragsunterlagen- (Nr. 5.1.11). Über diesen
Link werden stets ALLE Versionen der Vergabeunterlagen zur
Verfügung gestellt und aufgelistet. Der nicht auf der
Vergabeplattform angemeldete Bieter ist alleinig dafür
verantwortlich die gerade aktuellen Vergabeunterlagen auf der
Vergabeplattform des Auftraggebers (Staatsanzeiger Baden-
Württemberg /vergabe24.de) zu verwenden. Orientierungshilfe
bietet hierbei das Inhaltsverzeichnis und der Fragen-/
Antwortenkatalog, jeweils im aktuellen Stand. Für die Abgabe
des Angebots ist die Anmeldung auf der
Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-Württemberg /
vergabe24.de) des Auftraggebers zwingend notwendig, um die
geforderte elektronische Abgabe des Angebots zu
gewährleisten und den Bieter eindeutig zu identifizieren. Das
Angebot ist ausschließlich elektronisch (in Textform, mit
fortgeschrittener Signatur oder mit qualifizierter Signatur) über
die eingerichtet Vergabeplattform (Staatsanzeiger Baden-
Württemberg /vergabe24.de) einzureichen. Eine Abgabe des
Angebots per E-Mail oder per Fax ist nicht möglich und hat den
Ausschluss vom weiteren Verfahren zur Folge. Weitere Details
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.