Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung und Instandsetzung sowie wiederkehrende Prüfungen an kraftbetätigten Anlagen für Medientechnik in diversen Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Instandhaltung kraftbetätigte Anlagen für Medientechnik (RTG, JKH, PLH, MELH)
Referenznummer: ZR3-16120-2025-198-15-BG350
Kurze Beschreibung:
“Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung und Instandsetzung sowie wiederkehrende Prüfungen an kraftbetätigten Anlagen für Medientechnik in diversen...”
Kurze Beschreibung
Wartung, Inspektion, Störungsbeseitigung und Instandsetzung sowie wiederkehrende Prüfungen an kraftbetätigten Anlagen für Medientechnik in diversen Liegenschaften des Deutschen Bundestages
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wartung und Inspektion gemäß DIN 31051, Instandsetzungsarbeiten gemäß DIN 31051, Störungsbeseitigungsarbeiten einschließlich kurzfristiger Beseitigung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Wartung und Inspektion gemäß DIN 31051, Instandsetzungsarbeiten gemäß DIN 31051, Störungsbeseitigungsarbeiten einschließlich kurzfristiger Beseitigung von Anlagenstörungen und Sofortmaßnahmen bei Havarien, Verbesserung gemäß DIN 31051 sowie Prüf- und Sachverständigenleistungen an kraftbetätigten Leinwänden, kraftbetätigten Deckenliften und kraftbetätigten Medienampeln
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Angebote von Bietern, die nicht an der Ortsbesichtigung teilgenommen haben, können nicht berücksichtigt werden. Näheres hierzu kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung ab zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Mit dem Angebotsvordruck sind vom Bieter folgende Eigenerklärung abzugeben:
1.) Angaben des Bieters über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken.
2.) die Angabe über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-24 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 89
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024) erbrachte Leistungen. Die Leistungen müssen vergleichbar sein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024) erbrachte Leistungen. Die Leistungen müssen vergleichbar sein hinsichtlich erbrachter Arbeiten an Kraftbetätigter Medientechnik oder Bühnentechnik. Sie können anhand der Kontaktdaten überprüft werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, dass der Bieter aktuell mindestens die folgenden Mitarbeiter beschäftigt:
- eine Elektrofachkraft (EFK) nach DGUV Vorschrift 3
- einen durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, dass der Bieter aktuell mindestens die folgenden Mitarbeiter beschäftigt:
- eine Elektrofachkraft (EFK) nach DGUV Vorschrift 3
- einen durch die Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen für die Prüfung von sicherheitstechnischen und maschinentechnischen Einrichtungen gemäß DGUV Vorschrift 17 § 34 sowie
- eine Elektrofachkraft oder eine Fachkraft im Bereich der Veranstaltungstechik als sachkundige und ausgebildete Person an kraftbetätigter Medientechnik.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten zwei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023 - 2024) beschäftigten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl der beim Bieter in den letzten zwei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023 - 2024) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Der Bieter muss mindestens zwei technische Mitarbeiter beschäftigt haben, von denen mindestens einer eine Elektrofachkraft ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
-Aktueller Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis muss nicht zwingend mit Angebotsabgabe vorgelegt werden, jedoch vor Zuschlagserteilung.
Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 100.000 Euro betragen. Die Unterschreitung dieser Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 157-539018 (2025-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-01) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
Zusätzliche Informationen
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich. Angebote von Bietern, die nicht an der Ortsbesichtigung teilgenommen haben, können nicht berücksichtigt werden. Näheres hierzu kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Mit seinem Angebot gibt der Bieter die Eigenerklärung ab zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Mit dem Angebotsvordruck sind vom Bieter folgende Eigenerklärung abzugeben:
1.) Angaben des Bieters über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU). Diese Angabe dient lediglich statistischen Zwecken.
2.) die Angabe über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: maxmedia-av
Nationale Registrierungsnummer: HRA 6835 P
Postanschrift: Bertha-Benz-Straße, 5
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: po@maxmedia-av.de📧
Telefon: +49 33205-603307📞
Fax: +49 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 232-797448 (2025-12-01)