Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung/Angaben zum Umsatz des
Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit
erforderlich): Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und
Verlustrechnungen; — Eigenerklärung zur Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung Nachweise auf gesondertes Verlangen
(soweit erforderlich): Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Nachweis der Eignung, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A, kann wie folgt geführt
werden: 1. Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten
ist als Nachweis ebenso zugelassen. Zusätzliche auftragsbezogene
Nachweise, die auch von präqualifizierten Unternehmen vorzulegen sind
(sofern nicht im Rahmen der PQ vorhanden und soweit erforderlich):
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung 2. Durch Vorlage von
Einzelnachweisen. Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass für
einzelne Angaben Eigenerklärungen ausreichend sind. Eigenerklärungen,
die als vorläufiger Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote
in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu bestätigen. Ein entsprechendes Formular
„Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei. Der
öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Bei vorgesehenem Einsatz
von anderen Unternehmen/Nachunternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die genannten Eigenerklärungen /Angaben bzw. Nachweise auch
für diese Unternehmen vorzulegen. Folgende Eigenerklärung /Angaben
bzw. Nachweise sind vorzulegen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— Eigenerklärung /Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage
stellt bzw. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): Nachweise
hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung. Der
Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a
GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister (oder
vom Bieter die Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung) anfordern. —
Eigenerklärung/Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung Nachweise auf gesondertes Verlangen:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und/oder der
tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt).
— Eigenerklärung/Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Nachweise auf gesondertes Verlangen: qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers (oder eine gleichwertige Bescheinigung) mit Angabe
der Lohnsummen. — Eigenerklärung/Angaben zu Insolvenzverfahren und
Liquidation Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich):
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung — Eigenerklärung/Angaben zur Eintragung in das Berufs-
/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Nachweise auf gesondertes
Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder
Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer (oder gleichwertige Bescheinigungen). - Eigenerklärungen
zur Unternehmenseignung bzgl. eines etwaigen Bezuges auf Russland
sowie zur Bereitschaft der Einhaltung der Vorgaben des ThürVgG