Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Eignung, auch über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A, kann wie folgt geführt werden:
1. Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in
die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein
gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso
zugelassen. Zusätzliche auftragsbezogene Nachweise, die auch von
präqualifizierten Unternehmen vorzulegen sind (sofern nicht im Rahmen
der PQ vorhanden und soweit erforderlich): Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung 2. Durch Vorlage von Einzelnachweisen.
Der öffentliche Auftraggeber kann vorsehen, dass für einzelne Angaben
Eigenerklärungen ausreichend sind. Eigenerklärungen, die als vorläufiger
Nachweis dienen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu
bestätigen. Ein entsprechendes Formular „Eigenerklärung zur Eignung"
liegt den Vergabeunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert
als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE). Bei vorgesehenem Einsatz von anderen
Unternehmen/Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
genannten Eigenerklärungen /Angaben bzw. Nachweise auch für diese
Unternehmen vorzulegen. Folgende Eigenerklärung /Angaben bzw.
Nachweise sind vorzulegen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen —
Eigenerklärung /Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage
stellt bzw. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich): Nachweise
hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung. Der
Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a
GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister (oder
vom Bieter die Vorlage einer gleichwertigen Bescheinigung) anfordern. —
Eigenerklärung/Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung Nachweise auf gesondertes Verlangen:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und/oder der
tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt).
— Eigenerklärung/Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Nachweise auf gesondertes Verlangen: qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers (oder eine gleichwertige Bescheinigung) mit Angabe
der Lohnsummen. — Eigenerklärung/Angaben zu Insolvenzverfahren und
Liquidation Nachweise auf gesondertes Verlangen (soweit erforderlich):
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung — Eigenerklärung/Angaben zur Eintragung in das Berufs-
/Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes Nachweise auf gesondertes
Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder
Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer (oder gleichwertige Bescheinigungen). - Eigenerklärungen
zur Unternehmenseignung bzgl. eines etwaigen Bezuges auf Russland
sowie zur Bereitschaft der Einhaltung der Vorgaben des ThürVgG