Die Instandsetzung Oberer Vorhafen Freudenberg zwischen Main-km 134,150 und 134,800 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen: Abbruch und Rückbau der Uferbefestigung, Erdarbeiten mit Aushub bzw. Einbau verschiedener Materialien, Nassbaggerarbeiten, Böschung- und Sohlsicherungsarbeiten, Erstellung einer neuen Uferbefestigung mit einer ca. 450 m langen verankerten Spundwand die mit Austauschbohrungen im Fels eingebracht wird (die vorhandenen Entwurfsplanung bzw. Statik muss angepasst werden), Böschung und Uferbefestigung teilweise auch mit Lebendfaschinen oder Gabionen, Rückbauarbeiten von Ausrüstungsgegenständen, Lampen und des Pegelhauses, Erstellung Betriebsweg mit landseitige Entwässerung in einem Sickerstrang (-graben), teilweise Rückbau und Verlegung des vorhandenen Radweges, Anlegen eines Wendebereiches, Neubau eines Pegelhauses, Wartebereich für Sportboote anlegen, Kabelschutzrohrtrasse mit 9 Rohre über ca. 500 m herstellen und Ausrüstungsgegenstände (Kippmaste, Beschilderungen, …) neu liefern und einbauen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Instandsetzung Oberer Vorhafen Freudenberg
Referenznummer: 20025/810/000018
Kurze Beschreibung:
“Die Instandsetzung Oberer Vorhafen Freudenberg zwischen Main-km 134,150 und 134,800 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen: Abbruch und Rückbau der...”
Kurze Beschreibung
Die Instandsetzung Oberer Vorhafen Freudenberg zwischen Main-km 134,150 und 134,800 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen: Abbruch und Rückbau der Uferbefestigung, Erdarbeiten mit Aushub bzw. Einbau verschiedener Materialien, Nassbaggerarbeiten, Böschung- und Sohlsicherungsarbeiten, Erstellung einer neuen Uferbefestigung mit einer ca. 450 m langen verankerten Spundwand die mit Austauschbohrungen im Fels eingebracht wird (die vorhandenen Entwurfsplanung bzw. Statik muss angepasst werden), Böschung und Uferbefestigung teilweise auch mit Lebendfaschinen oder Gabionen, Rückbauarbeiten von Ausrüstungsgegenständen, Lampen und des Pegelhauses, Erstellung Betriebsweg mit landseitige Entwässerung in einem Sickerstrang (-graben), teilweise Rückbau und Verlegung des vorhandenen Radweges, Anlegen eines Wendebereiches, Neubau eines Pegelhauses, Wartebereich für Sportboote anlegen, Kabelschutzrohrtrasse mit 9 Rohre über ca. 500 m herstellen und Ausrüstungsgegenstände (Kippmaste, Beschilderungen, …) neu liefern und einbauen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Wasserbauarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 17 800 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Instandsetzung Oberer Vorhafen Freudenberg bei Main- km 134,150 bis 134,800 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen: Planungsleistungen, Rückbau...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Instandsetzung Oberer Vorhafen Freudenberg bei Main- km 134,150 bis 134,800 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen: Planungsleistungen, Rückbau der Uferbefestigung, Uferschutz während der Bauzeit hat nach Wahl des AN zu erfolgen, Erdarbeiten, Nassbaggerarbeiten, Bohrebene unter dem Wasser für Spundwand herstellen, Austauschbohrungen mit Durchmesser von ca. 1 m (in Fels) für die Spundwand herstellen, Einvibrieren der Spundbohlen ca. 400 m mit Anker und Gurtung setzen, Pegelhaus zurückbauen und erneuern, Radweg verändern, Böschungssicherung und Uferbefestigungen herstellen, Betriebsweg mit Wendebereich und Kabelkanal herstellen, Leitungs- und Baugrubenverfüllung, Material entsorgen bzw. liefern, Material An- und Abtransport erfolgt über Schiffe, technische Ausrüstung, der Betriebsweg wird mit Sickerstrang (-graben) einschließlich der Stützwand für den Geländesprung erstellt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten vor Ort für Vorhäfen📦
Ort der Leistung: Main-Tauber-Kreis🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-02 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-02 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Werden im Hinblick auf die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen sowie auf Verlangen nach § 6d EU Absatz 1 VOB/A den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Vergabeunterlagen bei.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit dem Angebot die Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens sowie die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft zu machen. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zu § 6a EU Nummer 2c): Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu § 6a EU Nummer 2c): Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Beschreibung: Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen sowie auf Verlangen nach § 6d EU Absatz 1 VOB/A den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Vergabeunterlagen bei.
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Der geforderte Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 10 Mio. Euro
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen erbracht werden. Werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der Eignung gem. § 6a EU VOB/A kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen sowie auf Verlangen nach § 6d EU Absatz 1 VOB/A den Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bieter andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist deren Eignung auf gesondertes Verlangen nachzuweisen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und die zugehörigen Anlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Die Eigenerklärung zur Eignung und zugehörige Anlagen sind insbesondere auszufüllen und einzureichen soweit die geforderten Angaben zu den Referenzen nicht in der Präqualifikation enthalten sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zu § 6a EU Nummer 3a): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Fertigstellung im Zeitraum vom...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu § 6a EU Nummer 3a): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Fertigstellung im Zeitraum vom 01.09.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Beschreibung: Für jede Leistung bzw. Teilleistung (A)-L)) ist mind. eine Referenz nachzuweisen. Es sind nur Darstellungen von Referenzprojekten zulässig, in denen die entsprechenden Leistungen, die mit dem Referenzprojekt nachgewiesen werden sollen, bereits vollständig erbracht wurden, auch wenn das Gesamtbauvorhaben gegebenenfalls noch nicht abgeschlossen ist. Verschiedene Einzelreferenzen, die zum Nachweis der unten definierten Anforderungen A) bis L) eingereicht werden, können aus einem Projekt stammen. Die Erbringung der Leistung kann als Teil einer ARGE erfolgt sein, sofern der Bieter die Leistung selbst ausgeführt hat. Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Auf Verlangen hat der Bieter für alle Referenzen, die gewertet wurden die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen vorzulegen.
A) Leistungen über die Erbringung der technischen Bearbeitung für Wasserbauwerke.
B) Bauleistungen über die Erbringung von Abbrucharbeiten vergleichbaren Wasserbauwerke.
C) Bauleistungen über Erdarbeiten und Entsorgungen von vergleichbaren Maßnahmen.
D) Bauleistungen über Nassbaggerarbeiten mit einem Mindestumsatz von 1 Mio. Euro (netto).
E) Bauleistungen über Böschung- und Sohlsicherungsarbeiten von vergleichbaren Maßnahmen.
F) Bauleistungen über Bohrarbeiten und einbringen von Spundwänden vergleichbaren Bauwerke
mit einem Mindestumsatz von 6 Mio. Euro (netto).
G) Bauleistungen über Beton- und Stahlbetonbau vergleichbarer Bauwerke.
J) Bauleistungen für hergestellte Baugrube(n) Mindestanforderung: Baugrubentiefe mind. 5 m
L) Bauleistungen im Neubau von Hoch-, Tief- oder Ingenieurbauwerken jeweils in ausgewiesenen
Wasserschutzgebieten in Deutschland oder in Staaten mit mindestens vergleichbaren
wasserschutzrechtlichen Anforderungen. Auftragsvolumen mind. 250.000 Euro (netto)
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞
Fax: +49 228 9499163 📠 Körper überprüfen
Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main
Nationale Registrierungsnummer: 0204-991-00594-18
Postleitzahl: 63739
Postort: Aschaffenburg
Region: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wsa-main@wsv.bund.de📧
Telefon: +49 6021 3850📞
Fax: +49 6021 3853101 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Main
Nationale Registrierungsnummer: 0204-991-00594-18
Postleitzahl: 63739
Postort: Aschaffenburg
Region: Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wsa-main@wsv.bund.de📧
Telefon: +49 6021 3850📞
Fax: +49 6021 3853101 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 128-443400 (2025-06-16)