Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-05.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen" Los 22
Referenznummer: 0083-DLG/2024-03.236-1
Kurze Beschreibung:
Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und den jeweiligen Bewertungsmatrizen zu entnehmen.
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 660 517 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 0083-DLG/2024-03.236-1
Zusätzliche Informationen:
Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der Lage sein, ihre übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu beachten. s. auch Los 22 Qualifikationsanteile und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
Die IFD müssen durch eine geeignete räumliche Ausstattung in der Lage sein, ihre übertragenen Aufgaben wahrzunehmen. Eine angemessene Größe der Räume gemäß der Verordnung über Arbeits-stätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12.08.2044 i.d.F. vom 27.03.2024 ist dabei zu beachten. s. auch Los 22 Qualifikationsanteile und Stellenanteile Die Räumlichkeiten müssen deutlich als Beratungsstelle des IFD ausgewiesen und erkennbar sein. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass diese frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren erreichbar sind und die Tätigkeit in einer barrierefreien Umgebung ausgeführt werden kann. Im Rahmen der zu gewährleistenden Barrierefreiheit können Sprechzeiten bzw. Termine auch in weiteren regionalen Stützpunkten vorgehalten werden oder stattfinden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 48 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-11 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-03-11 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-03 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Qualifikation des Unternehmens: Zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation hat der Bieter nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen Berufsfeld hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualifikation des Unternehmens: Zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation hat der Bieter nachzuweisen, dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen Berufsfeld hat. Die geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine entsprechende Eigenerklärung "Nachweis der Qualifikation des Unternehmens" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten Erfahrungen können u.a. durch folgende Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft für einen IFD - Arbeit mit schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit den Trägern der Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) - Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über Kenntnisse zu den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art der Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis Referenzprojekte und Zertifikate beizufügen.
Qualifikation des eingesetzten Personals: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende Berufserfahrung verfügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Qualifikation des eingesetzten Personals: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende Berufserfahrung verfügen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Mit der Abgabe des Angebots über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bestätigt der Bieter, dass er die in Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) genannten Leistungen nicht von seiner Leistung umfasst hat und die dort genannten Stoffe nicht zur Leistungserbringung verwendet. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen, Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor.
Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Nationale Registrierungsnummer: 2799
Postanschrift: Domhof 1
Postleitzahl: 31134
Postort: Hildesheim
Region: Hildesheim🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de📧
Telefon: +4951189848102📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6V8/documents🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6V8🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR6V8🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 738438-2024
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Maximale Verlängerungen: 1
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR6V8
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153309
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153308📞
Fax: +49 4131152943 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-05+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 027-084812 (2025-02-05)