Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 42 und 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 17.07.2026 bis 31.12.2028 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr, darunter rund 775.000 Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistungen werden mindestens 6 teilweise barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Die geplanten Bediengebiete sollen einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sicherstellen (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits den Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleisten (Erschließungsfunktion).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Integrierter öffentlicher Personennahverkehr in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" (Los 1) und "On-Demand-Verkehr DALLI" (Los 2)
Referenznummer: IV10317125
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Oder-Spree beabsichtigt als zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) und Aufgabenträger gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sowie § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz Brandenburg die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007. Gegenstand der beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr nach §§ 42 und 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen im Zeitraum 17.07.2026 bis 31.12.2028 im Landkreis Oder-Spree. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistungen nach § 42 PBefG beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer je Normjahr, darunter rund 775.000 Fahrplankilometer in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen. Bedarfsabhängige Angebote in Form von fahrplangebundenen RufBussen nehmen abseits der Hauptverbindungsrelationen einen zunehmend wesentlichen Anteil ein und werden nach Vorgabe der zuständigen Behörde erbracht. Die Erbringung von Beförderungsleistungen nach § 44 PBefG soll einheitlich unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" erfolgen. Der Gesamtumfang der Beförderungsdienstleistungen nach § 44 PBefG (Linienbedarfsverkehr) umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr und orientiert sich an den festgelegten Bedienzeiten. Für die Erbringung der Leistungen werden mindestens 6 teilweise barrierearm ausgestattete Personenkraftwagen zzgl. einer Reserve notwendig. Die geplanten Bediengebiete sollen einerseits eine Anbindung der letzten Meile zu bestehenden Verbindungen im straßen- und schienengebundenen ÖPNV sicherstellen (Zu-/Abbringerfunktion) und andererseits den Flächenverkehr im ländlichen Raum durch die Schaffung direkter Verkehrsverbindungen ohne Umstieg gewährleisten (Erschließungsfunktion).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Linienbündel Oder-Spree/Bus
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Kraftomnibussen bzw. in Teilen bei bedarfsabhängigen Angeboten und zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 42 PBefG mit Kraftomnibussen bzw. in Teilen bei bedarfsabhängigen Angeboten und zu Tagesrandzeiten mit Personenkraftwagen im gesamten Landkreis Oder-Spree. Einzelne Linien verkehren grenzübergreifend in das Bediengebiet der Landkreise Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder). Das Linienbündel umfasst insgesamt 51 Linien, einschließlich 9 Stadtbuslinien. Der Gesamtumfang der anzubietenden Leistung beträgt 6,2 Mio. Fahrplankilometer im Normjahr, darunter rund 775.000 in den Stadtverkehrssystemen der Mittelzentren Erkner, Fürstenwalde/Spree und Eisenhüttenstadt. Fahrzeuge mit emissionsarmen oder -freien Antrieben, etwa i. S. d Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz, sind dabei vorzugsweise einzusetzen.
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Zusätzliche Informationen:
“Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten,...”
Zusätzliche Informationen
Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht einzuhalten sein, erfolgt darüber eine gesonderte Information. Fragen und Antworten, Hinweise sowie zusätzlich bereitgestellte Informationen zum Verfahren werden als kumulative Korrespondenzdatei allen Bietern gleichzeitig und anonym zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck müssen alle Verfahrensteilnehmer im Vergabemarktplatz Brandenburg für das Verfahren registriert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Projektraum des Vergabemarkplatz Brandenburg veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Bieter haben sämtliche darin enthaltene Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen diese nur zur Bearbeitung ihrer Angebote verwenden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Oder-Spree und mit Teilleistungen in den Landkreis Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland- sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder)”
Stadt: Landkreis Oder-Spree
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oder-Spree🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-17 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 75.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebs-, Ausfall- und Störkonzept (max. 15 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatz emissionsfreier Antriebstechnologien (max. 10 Punkte)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: On-Demand-Verkehr DALLI
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 44 PBefG mit Personenkraftwagen im Bediengebiet der Stadt Storkow (Mark), Amt Scharmützelsee...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Los umfasst die Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 44 PBefG mit Personenkraftwagen im Bediengebiet der Stadt Storkow (Mark), Amt Scharmützelsee sowie den Ortsteilen Ahrensdorf und Behrensdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf einer Fläche von rund 305 qkm und mit über 500 Haltepositionen. Die Dienstleistung ist unter dem Produktnamen "DALLI Oderland-Spree" zu erbringen. Der Umfang der anzubietenden Leistungen nach § 44 PBefG umfasst 23.000 Betriebsstunden je Normjahr. Es wird vom Einsatz von mindestens 6 Personenkraftwagen mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen zzgl. Reservefahrzeug ausgegangen, wovon 2 Fahrzeuge die Mitnahme eines Rollstuhls ermöglichen müssen. Die Bedien-/Angebotszeit der Dienstleistung umfasst - Montag bis Mittwoch den Zeitraum von 6 bis 22 Uhr, - Donnerstag und Freitag von 6 bis 00:30 Uhr des Folgetages, - Samstag und vor Wochenfeiertagen von 8 bis 00:30 Uhr des Folgetages sowie - Sonntag von 8 bis 22 Uhr. Es werden innerhalb der Angebotszeiträume Fahraufträge auf die ausgereichte IT-Infrastruktur versendet (Hardware, Software, inkl. Wartung, Updates, Hintergrundsystem), welche gemäß Anweisung zu erbringen sind. Die bereitgestellte IT-Infrastruktur ist zwingend einzusetzen, zu nutzen und pfleglich zu behandeln.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bis zur genannten Frist für Aufklärungsfragen können die Bieter über den Vergabemarktplatz Brandenburg Anfragen und Hinweise an die Kontaktstelle richten, die unverzüglich, d. h. in der Regel innerhalb von 4 Arbeitstagen, beantwortet werden. Sollte diese Frist im Einzelfall nicht einzuhalten sein, erfolgt darüber eine gesonderte Information. Fragen und Antworten, Hinweise sowie zusätzlich bereitgestellte Informationen zum Verfahren werden als kumulative Korrespondenzdatei allen Bietern gleichzeitig und anonym zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zweck müssen alle Verfahrensteilnehmer im Vergabemarktplatz Brandenburg für das Verfahren registriert sein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Projektraum des Vergabemarkplatz Brandenburg veröffentlicht werden. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht erteilt. Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Die Bieter haben sämtliche darin enthaltene Informationen vertraulich zu behandeln und dürfen diese nur zur Bearbeitung ihrer Angebote verwenden.
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Stadt: Storkow (Mark), Amt Scharmützelsee sowie Teile von Rietz-Neuendorf
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge bei Angebot nach § 44 PBefG (max. 10 Punkte)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bedarfspersonenbeförderung📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Der Aufgabenträger Landkreis Oder-Spree vergibt die Leistungen des übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) für die Sicherstellung einer...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Der Aufgabenträger Landkreis Oder-Spree vergibt die Leistungen des übrigen öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr inklusive ein- und ausfahrender Verkehre in benachbarte Gebietskörperschaften in seinem Zuständigkeitsbereich in einem offenen wettbewerblichen Vergabeverfahren. Der Aufgabenträger nimmt damit seine Funktion als zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) 1370/2007 wahr. Am 16.07.2026 laufen die Liniengenehmigungen in den Linienbündeln "Oder-Spree/Bus" und "On-Demand-Verkehr DALLI" und die darauf beruhenden öffentlichen Dienstleistungsaufträge (öDA) aus. In Anwendung der Bestimmungen der Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) werden Auftrag und Genehmigungen in einem dualen, zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde abgestimmten arbeitsteilig geregelten Verfahren vergeben bzw. erteilt: - Die Leistungsvergabe durch den Aufgabenträger mit Erteilung einer öDK bei Los 1 eines öDA bei Los 2 in der Form des Abschlusses von Verkehrsverträgen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner und - das anschließende Genehmigungsverfahren mit Erteilung öffentlich-rechtlicher Liniengenehmigungen durch die Genehmigungsbehörde.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-24 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VGV). Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 EU); - Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister, sofern der Bieter in das Berufs- und Handelsregister eingetragen ist. Bei Nichteintragung die Vorlage einer Gewerbeanmeldung mit Angabe der vertretungsberechtigten Person;
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, welche nicht länger als 3 Monate zurückliegt; - Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister, sofern der Bieter in das Berufs- und Handelsregister eingetragen ist. Bei Nichteintragung die Vorlage einer Gewerbeanmeldung mit Angabe der vertretungsberechtigten Person;
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Referenz einer vergleichbaren, erbrachten Verkehrsleistung, wobei das Ende der Leistung nicht länger als drei Jahre zurückliegt; Die angegebene Referenzleistung muss geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Neben der Angabe von Leistungen als Konzessionsinhaber ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der nachfolgenden genannten Unterlagen fristgerecht vorzulegen, so hat er das der Kontaktstelle bis zum Ende der Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen mitzuteilen. - Nachweis der fachlichen Eignung nach Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 bzw. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV), nachgewiesen durch die bestandene Sach- und Fachkundeprüfung § 4 Abs. 1 PBZugV oder Bescheinigung der IHK gemäß §§ 6 bzw. 7 PBZugV.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“- Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbarer Rechtsform; - Auftragserteilung nur an ein...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
- Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbarer Rechtsform; - Auftragserteilung nur an ein federführendes und bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft; gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder (vgl. § 53 Abs. 9 VGV)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Aufgabenträger verpflichtet den Betreiber zur Einhaltung bestimmter Sozialstandards auf der Grundlage des Art. 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) 1370/2007...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Aufgabenträger verpflichtet den Betreiber zur Einhaltung bestimmter Sozialstandards auf der Grundlage des Art. 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 sowie des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG). Die Vorgaben zur Übernahme von Personalen sind im Einzelnen in §§ 5 und 6 des Verkehrsvertrages und Ziffer 6 der Leistungsvereinbarung festgelegt. Eine anonymisierte Liste der einbezogenen Arbeitnehmer sowie alle relevanten Betriebsvereinbarungen sind Bestandteile der Vergabeunterlagen. Die relevanten Betriebsvereinbarungen sind entweder zu übernehmen oder neue Vereinbarungen zu schließen, die eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer ausschließen. Zusätzlich verpflichtet sich der Betreiber zur Einhaltung der Mindestentgeltvorgaben laut BbgVergG und weist dies jährlich entsprechend der Festlegungen in §§ 5 und 6 des Verkehrsvertrages sowie Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung nach.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHCLP#
Aufgrund des in § 8 Absatz 4 PBefG normierten Vorranges eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen wird ein zweistufiges...”
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YEJHCLP#
Aufgrund des in § 8 Absatz 4 PBefG normierten Vorranges eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Dabei wird potenziellen Betreibern parallel die Möglichkeit eingeräumt, während eines Zeitraumes von 3 Monaten ab der Vorabbekanntmachung (VAB) des Aufgabenträgers eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge bei der Genehmigungsbehörde abzugeben. In der VAB vom 13.08.2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Ausgabe: ABI. S 154/2025, Veröffentlichungsnummer: 530686-2025 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union) wurde darauf verwiesen, dass die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsdienstleistung bislang nicht kostendeckend möglich war und ein kostendeckender Betrieb auch in Zukunft nicht möglich sein wird. Daher wird parallel ein gemeinwirtschaftlichen Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Verbindung mit Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und §§ 8, 8a und 8b PBefG ausgelöst. Der Aufgabenträger schließt unmittelbar nach der Angebotsfrist und Bewertung, auf der Grundlage seiner Vergabeentscheidung die öffentlichen Dienstleitungsaufträge (bei Los 1: in der Form einer öffentlichen Dienstleistungskonzession) ab. Die zu erteilenden öDA werden in der Form eines Verkehrsleistungs- und Finanzierungsvertrages abgeschlossen (Verkehrsvertrag). Diese regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Partner im Rahmen der Auftragsdurchführung und beinhalten insbesondere die quantitative und qualitative Leistungsbeschreibung, einschließlich der Berichtspflichten, sowie die Pflichten zur Einhaltung vereinbarter Sozialstandards und die Berichts- und Kontrollverpflichtungen gemäß dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG). Die Genehmigungsbehörde prüft im Rahmen der Liniengenehmigungen die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Absatz 1 PBefG und der PBZugV, führt für den ausgewählten Antrag das Anhörungsverfahren nach § 14 PBefG durch und erteilt die Liniengenehmigungen an den durch den Auftraggeber ausgewählten Antragsteller nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern dieser die subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt und im Ergebnis der Anhörung dem keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich Mann Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331 8661719📞
Fax: +49 331 8661652 📠
URL: http://www.mwae.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Abs. 1: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 185-631561 (2025-09-24)