Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt der Stadt Hamm inklusive des Erbringens von Vorplanungen für konkrete städtebauliche Maßnahmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-30.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt Hamm, einschließlich der Vorplanungen zu städtebaulichen Maßnahmenn
Referenznummer: 2025-06/192
Kurze Beschreibung:
“Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt der Stadt Hamm inklusive des Erbringens von Vorplanungen für konkrete...”
Kurze Beschreibung
Erstellung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Innenstadt der Stadt Hamm inklusive des Erbringens von Vorplanungen für konkrete städtebauliche Maßnahmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es ist unter enger Mitarbeit der Verwaltung ein ISEK für die historische Innenstadt Hamm zu erarbeiten. Grundlage der Erarbeitung ist das ISEK "Perspektive...”
Beschreibung der Beschaffung
Es ist unter enger Mitarbeit der Verwaltung ein ISEK für die historische Innenstadt Hamm zu erarbeiten. Grundlage der Erarbeitung ist das ISEK "Perspektive Innenstadt 2030". Nach einer Status-Quo- Analyse sind Ziele für die Entwicklung der Innenstadt zu formulieren und ein Maßnahmenkonzept abzuleiten, das zur Erfüllung der Ziele beiträgt. Überlegungen zur Ausgestaltung und Durchführung des Beteiligungsprozesses mit Bürgerschaft, Politik und Verwaltung sind Bestandteil der Aufgabenstellung.
Die Stadt Hamm beabsichtigt Städtebauförderungsmittel (u.a. EU, Bund, Land NRW) voraussichtlich im September 2026 einzuwerben. Das Vorliegen eines ISEK ist regelmäßig Zuwendungsvoraussetzung für die verschiedenen Programme der Städtebauförderung. Daher sind die Maßnahmen des ISEKs auf Förderfähigkeit zu untersuchen und zu qualifizieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung daher sind diese bei den Zielen des ISEKs zwingend zu berücksichtigen.
Ziel ist es, ein fertiges ISEK als maximal 25-seitiges Konzept oder 25-seitige Zusammenfassung des ISEKs für einen Ratsbeschluss vorliegen zu haben.
Einzelne Maßnahmen ergeben sich bereits aus dem letzten ISEK, die im neuen ISEK aller Voraussicht nach fortgeschrieben werden. Die Vorplanungen werden als Grundlage für weitere Planungen zur klimagerechten Umgestaltung und Aufwertung der Plätze und Straßenzüge dienen. Hier sind im Rahmen von Besonderen Leistungen ausgesuchte Maßnahmen durch Vorplanungen analog zu LPH 1 und 2 HOAI zu konkretisieren. Es ist vorgesehen, dass die Vorplanungen die Grundlage für weitere Planungen zur klimagerechten Umgestaltung und Aufwertung der Plätze und Straßenzüge bilden.
Gegenstand sind die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlichen Ingenieurleistungen/Architektenleistungen zu den Leistungsbildern Verkehrsanlagen gemäß § 47 und Anlage 13 HOAI und Freianlagen gemäß § 39 und Anlage 11 HOAI mit den entsprechenden Besonderen Leistungen zu den Leistungsphasen 1 und 2.
Optional hat als besondere Leistung eine Vorplanung zu einem Teilbereich des Santa-Monica-Platzes erfolgen.
Der Santa-Monica-Platz (Teilbereich zur Sparkasse des Platzes von ca. 2.000 qm) ist eine als Stellplatzfläche genutzter Platz im Kern der Innenstadt. Hier besteht großes Potential die Stellplätze zukünftig flächensparender zu organisieren und zugleich neue Nutzungen auf dem Platz für Veranstaltung zu ermöglichen und die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
Die grundsätzliche Überlegung besteht darin, ein eigenständiges Wettbewerbsverfahren zur Gestaltung des Santa-Monica-Platzes durchzuführen.
Die optionale Besondere Leistung der Vorplanung für das genannte Projekt wird daher gegebenenfalls abgerufen, sobald und soweit von den politischen Gremien das erstellte ISEK beschlossen wurde. Der Abruf erfolgt gegebenenfalls schriftlichen durch den Auftraggeber möglichst zeitnah nach Beschlussfassung.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-31 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-31 06:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Der Bieter hat im Vordruck "Referenzliste" Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten fünf Jahren im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Der Bieter hat im Vordruck "Referenzliste" Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten fünf Jahren im Themenfeld Erstellung eines ISEKs, einschließlich der dazugehörigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Vorplanungen zu städtebaulichen Maßnahmen, unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durchgeführt hat.
Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeführt wurde und dieses Projekt folgende Schwerpunkte abdeckte:
- Erstellung eines ISEKs, einschließlich der dazugehörigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Vorplanungen zu städtebaulichen Maßnahmen, beispielsweise für die Gestaltung von Straßenräumen oder der Freiraumgestaltung, unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
(1.2.3) Bei Eignungsleihe: Unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen und Unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland für das andere Unternehmen
(2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm für Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB-AI) und die Bewerbungsbedingungen der...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten die VOL/B, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm für Architekten- und Ingenieurleistungen (AVB-AI) und die Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm. Die Zahlung erfolgt nach Erfüllung der Leistung und Eingang der prüfbaren Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe). Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
“Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTCR3G36T
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124...”
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTCR3G36T
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(3) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung sind folgende Unterlagen einzureichen:
(3.1) Verpflichtungserklärung (Verschwiegenheit) je beteiligtem Mitarbeiter
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewertungsmatrix
(7.3) Bewerbungsbedingungen
(7.4) Allgemeine Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
(7.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.6) Informationsblatt DSGVO
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 123-422475 (2025-06-30)