Interimsvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Busverkehr auf der Linie 86 Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim

Landratsamt Neu-Ulm

Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86 (Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.07.2026 (erster Betriebstag) und endet am 31.12.2026 (letzter Betriebstag).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-19 Auftragsbekanntmachung
2026-01-12 Auftragsbekanntmachung
2026-02-04 Auftragsbekanntmachung
2026-02-09 Auftragsbekanntmachung
2026-04-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Interimsvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Busverkehr auf der Linie 86 Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim
Referenznummer: 41-25-01-EU
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86 (Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim). Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.07.2026 (erster Betriebstag) und endet am 31.12.2026 (letzter Betriebstag).
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Interimsvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Busverkehr auf der Linie 86 Ulm ­ Neu-­Ulm - ­Nersingen - ­ Unterfahlheim
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 01.07.2026 (erster Betriebstag) und endet am 31.12.2026 (letzter Betriebstag).
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Der Erfüllungsort ist zu einem überwiegenden Teil im Landkreis Neu-Ulm.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neu-Ulm 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-02-04 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-26 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber/Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Nachweis erfolgt durch Benennung von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebote von Bietergemeinschaften: Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der Erbringung der Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Berufung auf Kapazitäten Dritter: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Wenn sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der vergabegegenständlichen Leistung eingesetzt wird. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
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Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial oder ar-beitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Verga-beverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge ge-führt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausend-fünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unterneh-mens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Ge-setz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsab-gabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von we-nigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeit-nehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist, 13. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße began-gen hat; 14. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Er-füllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. 15. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2033/2025 des Rates vom 23.10.2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren nach Vordruck 6 abzugeben.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Neu-Ulm
Nationale Registrierungsnummer: 09-0378174-73
Abteilung: Fachbereich 31 - Vergabestelle
Postanschrift: Kantstraße 8
Dienstgebäude: Bahnhofstr. 39, 41
Postleitzahl: 89231
Postort: Neu-Ulm
Region: Neu-Ulm 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachbereich 31 - Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@landkreis-nu.de 📧
Telefon: +49 731704031201 📞
Fax: +49 731704031998 📠
URL: https://landkreis-nu.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/290642 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter/Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 246-854291 (2025-12-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-12)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-12+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Neuer Wert
Text:
Diese Auftragsvergabe fällt nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG), da zu erwarten ist, dass der geschätzte Jahresdurchschnittswert 1 Million Euro nicht erreicht und das jährliche Leistungsvolumen bei weniger als 300.000 Kilometern liegt (§ 3 Nr. 2 lit. a SaubFahrzeugBeschG).
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Andere zusätzliche Informationen
In der ursprünglichen Fassung der EU-Auftragsbekanntmachung war unter Ziffer 5.1.7 folgendes angegeben: ........."Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße".......... Diese Passage zum Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG wird ersatzlos gestrichen, da die Auftragsvergabe NICHT in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD) fällt. Diese Auftragsvergabe fällt nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG), da zu erwarten ist, dass der geschätzte Jahresdurchschnittswert 1 Million Euro nicht erreicht und das jährliche Leistungsvolumen bei weniger als 300.000 Kilometern liegt (§ 3 Nr. 2 lit. a SaubFahrzeugBeschG).
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e23f7eb7-f925-4d84-a96f-a76301df94a5-01
Quelle: OJS 2026/S 009-024568 (2026-01-12)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-04)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-11 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 33 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-02-11 10:00:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-05 17:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-04+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Neuer Wert
Text:
Aufgrund einer Berichtigung in den Vergabeunterlagen wurden Angebotsfrist und Öffnungstermin vom Mittwoch, 04.02.2026, 10:00 Uhr auf Mittwoch, 11.02.2026, 10:00 Uhr verlängert. Im aktualisierten Preisblatt wurden folgende Änderungen vorgenommen: • Zur Klarstellung wurde der Begriff „Jahr“ im Preisblatt durch den Begriff „Geltungszeitraum (GZ)“ ersetzt. Beispielsweise in Zeile 13 wurde „1. Jährliche Betriebskosten für die ausgeschriebene Fahrplanleistung“ durch „1. Betriebskosten für die ausgeschriebene Fahrplanleistung im Geltungszeitraum 01.07.2026-31.12.2026“ ersetzt. Bitte beachten Sie, dass sich diese Pauschalen nur auf den Vertragszeitraum vom 01.07.2026 bis 31.12.2026 beziehen. • In Position 1.1 wurde die Summenfunktion hinter „Summe P1 Fahrzeugbezogene Kosten im Geltungszeitraum:“ berichtigt. • In Position 3.2 wurden die Summenfunktionen hinter „Summe je Verkehrstag:“ in allen Spalten berichtigt.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-02-04 📅
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Berichtigung in den Vergabeunterlagen wurden Angebotsfrist und Öffnungstermin vom Mittwoch, 04.02.2026, 10:00 Uhr auf Dienstag, 10.02.2026, 10:00 Uhr verlängert. Ein überarbeitetes Excel-Preisblatt wird den Bietern zur Verfügung gestellt.
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 12e44650-12be-4b24-8ec5-39b8d6102e14-01
Quelle: OJS 2026/S 026-087213 (2026-02-04)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-09)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-12 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-02-12 10:00:00 📅

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-09+01:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Neuer Wert
Text:
Aufgrund einer Berichtigung in den Vergabeunterlagen wurden Angebotsfrist und Öffnungstermin vom Mittwoch, 11.02.2026, 10:00 Uhr auf Donnerstag, 12.02.2026, 10:00 Uhr verlängert. Im aktualisierten Preisblatt wurden folgende Änderungen vorgenommen: Da im Preisblatt der Begriff „Jahr“ durch den Begriff „Geltungszeitraum (GZ)“ ersetzt wurde, erfolgt zur Klarstellung mit dem Änderungspaket 4 eine dementsprechende Änderung in den folgenden Dokumenten: - VV - Verkehrsvertrag, - Modul ABR - Abrechnung der erbrachten Leistungen, - Modul KALK – Angebotskalkulation. Die geänderten und damit maßgeblichen Dokumente haben folgende Dateibezeichnungen: - V1_ VV - Verkehrsvertrag260205.pdf - V1_ Modul ABR - Abrechnung der erbrachten Leistungen 260205.pdf - V1_Modul KALK - Angebotskalkulation260205.pdf Die vorgenommenen Änderungen sind in diesen aktualisierten Dokumenten in roter Schrift hervorgehoben.
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Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-02-05 📅
Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Berichtigung in den Vergabeunterlagen wurden Angebotsfrist und Öffnungstermin von Mittwoch, 11.02.2026, 10:00 Uhr auf Donnerstag, 12.02.2026 verlängert. Es wurden mehrere Dokumente an die Änderung des Preisblatts angepasst.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1c39efd2-7cb3-471a-8b15-eee50499dece-01
Quelle: OJS 2026/S 028-094033 (2026-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Interimsvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Busverkehr auf der Linie 86 Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung gemeinwirtschaftlicher Buslinienverkehre nach § 8 Abs. 1 i.V.m. § 42 Personenbeförderungsgesetz auf der Linie 86.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0
Postleitzahl: 89231
Stadt: Neu-Ulm

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 0
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-16 📅
Titel: Interimsvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Busverkehr auf der Linie 86 Ulm - Neu-Ulm -Nersingen - Unterfahlheim
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Gairing Omnibusverkehr GmbH&CoKG
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: 1 EUR 💰
Prozentsatz (%): 1
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gairing Omnibusverkehr GmbH&CoKG
Nationale Registrierungsnummer: DE 197646012
Postanschrift: Turmstraße 47
Postleitzahl: 89231
Postort: Neu-Ulm
Region: Neu-Ulm 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Neu-Ulm

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen. Folglich wurde auch bei dem Wert der Vergabe von Unterauftragnehmern sowie bei dem Prozentanteil Vergabe von Unteraufträgen als Platzhalter die Zahl„1“ eingefügt.
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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter/Bewerber erhobenen Rüge ein entsprechender bei der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 067-234487 (2026-04-02)
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