Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es werden folgende Eignungsanforderungen verlangt:
- a) Ausführung von Leistungen des Winterdienstes in den letzten 10 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -mind. 3 Fälle;
- b) Ausführung von Leistungen der Störungsbeseitigung in den letzten 10 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind -mind. 1 Fall
weiter siehe Beschreibung: zu Eignungsanforderungen:
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
- zu a) Das Erbringen des Winterdienstes, bestehend aus Streuen von Trocken- / Feuchtsalz oder/und Taustofflösungen (auftauende Streustoffe im Sinne des Merkblattes für den Winterdienst auf Straßen) sowie Räumen mit Schneepflügen auf dem klassifizierten Straßennetz auf Bundes-, Landes-, Kreisstraßen, Gemeindestraßen oder Autobahnen.
Die Anerkennung als Referenz (Fall) erfordert die Leistungserbringung der vorgenannten Tätigkeiten in einem zusammenhängenden Zeitraum, der mindestens die Monate Dezember bis Februar (meteorologischer Winter; Winterdienstperiode) beinhaltet. Bei mehrjähriger Leistungserbringung entspricht jede vollständig erbrachte Winterdienstperiode, die mindestens die Monate Dezember bis Februar beinhaltet, einer Referenz.
- zu b) Das Erbringen der Störungsbeseitigung, bestehend aus ENTWEDER Leistungen aus einem Vertrag zur Störungsbeseitigung (Winterdienst- und Störungsbeseitigung) ODER jeweils 1e Referenz für die Erbringung nachfolgend genannter Leistungsbereiche auf dem klassifizierten Straßennetz (Bundesfern-, Landes- oder Kreisstraßen):
• Liefern und Aufstellen von Verkehrszeichen;
• Absichern von Gefahrenstellen;
• Baum- und Gehölzarbeiten;
• Reinigen von Verkehrsflächen und Anlagen der Straßenentwässerung.
Es werden folgende Eignungsnachweise verlangt:
- zu a) Nachweis durch
--> Eigenerklärung (Liste) der erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des öffentlichen und privaten Empfängers / Auftraggebers. Aus der Referenzbezeichnung muss die Klassifizierung des betreuten Netzes hervorgehen.
- zu b) Nachweis durch
--> Eigenerklärung (Liste) der erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des öffentlichen und privaten Empfängers / Auftraggebers. Aus der Referenzbezeichnung muss die Klassifizierung des betreuten Netzes hervorgehen.
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Der Nachweis über die Einhaltung der Eignungsanforderungen kann durch eine Bescheinigung über die Eintragung in einem Amtlichen Verzeichnis bzw. in einem Zertifizierungssystem für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsdatenbank) erfolgen.
Andernfalls ist mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.