Interimsweise Vergabe einer Rahmenvereinbarungen betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt ab 01.12.2025
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Leistungsgegenstand ist der interimsweise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Dieser ist erforderlich, da im Ursprungsvergabeverfahren (142 E -ZBS- M 35/2025) ein Nachprüfungsantrag anhängig und ein Zuschlagsverbot ergangen ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der anfallenden Menge, zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-02.
Wer? Wie?- • Multi-modale Kurierdienste › Postzustellung
- • Post- und Kurierdienste › Postdienste
- • Straßentransport/-beförderung › Postbeförderung auf der Straße
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-10-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Interimsweise Vergabe einer Rahmenvereinbarungen betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt ab 01.12.2025
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung 📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Beschreibung
Interne Kennung:
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postbeförderung auf der Straße 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1000
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-10 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 PostG
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Erklärung über Qualitätsmanagement gemäß Bieterauskunft
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Halberstädter Str. 8
Postleitzahl: 39112
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zbs@justiz.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=806353 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=806353 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 03455141536 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 190-647241 (2025-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Interimsweise Vergabe einer Rahmenvereinbarungen betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt ab 01.12.2025
Referenznummer:
142 E -ZBS- R 80/2025
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist der interimsweise Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Dieser ist erforderlich, da im Ursprungsvergabeverfahren (142 E -ZBS- M 35/2025) ein Nachprüfungsantrag anhängig und ein Zuschlagsverbot ergangen ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der anfallenden Menge, zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.
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Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung 📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferleistungen
Beschreibung
Interne Kennung:
142 E -ZBS- R 80/2025
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die während der Dauer des Nachprüfungsverfahrens in der Ursprungsvergabe (142 E -ZBS- M 35/2025/ Los 1)) interimsweise Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen (PZA) gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von der anfallenden Menge, zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postbeförderung auf der Straße 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftraggeber (im Folgenden AG) ist das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch den Präsidenten des Landgerichts Magdeburg, Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg.
Der AG ist für die Rahmenvereinbarungen Vertragspartner des Auftragnehmers (im Folgenden AN).
Bezugsberechtigt aus den Rahmenvereinbarungen sind die in der Anlage 2 des
Vertrages aufgeführten Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Justizlandschaft in Sachsen-Anhalt gliedert sich in:
• das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz in Magdeburg
• das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau
• das Oberlandesgericht Naumburg
• vier Landgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der
Hansestadt Stendal
• 25 Amtsgerichte mit insgesamt drei Zweigstellen
• das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg
• zwei Verwaltungsgerichte in Halle (Saale) und Magdeburg
• das Landessozialgericht in Halle (Saale)
drei Sozialgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg
• das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale)
• vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der
Hansestadt Stendal
• das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau
• die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg
• vier Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau, Halle (Saale) mit einer Zweigstelle
in Naumburg, Magdeburg mit einer Zweigstelle in Halberstadt und der Hansestadt
Stendal
• drei Justizvollzugsanstalten in Burg, Halle (Saale) und Volkstedt
• die Jugendanstalt in Schkopau OT Raßnitz
• die Jugendarrestanstalt in Halle (Saale)
• den Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen in Schkopau
OT Raßnitz
• den Sozialen Dienst der Justiz mit seinen sechs Dienststellen in Dessau-Roßlau
mit einer Nebenstelle in Lutherstadt Wittenberg, Halberstadt, Halle (Saale),
Magdeburg mit einer Nebenstelle in Staßfurt, Naumburg mit zwei Nebenstellen in
Merseburg und Sangerhausen und der Hansestadt Stendal
Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum
Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang
enthaltener Dienststellen kommen.
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Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag beginnt am 01.12.2025 und endet regulär am 30.11.2026.
Im Anschluss besteht eine einseitige Verlängerungsoption des AG für weitere sechs Monate. Der Vertrag endet demnach spätestens am 31.05.2027, sofern der AG nicht bis zum 31.07.2026 erklärt, die Verlängerungsoption nicht ausüben zu wollen.
Der AG kann fristlos kündigen, sofern eine abschließende Entscheidung im Nachprüfungsverfahren der Ursprungsvergabe (142 E -ZBS- M 35/2025) ergangen ist.
Es gilt ein Zuschlagsverbot im Vergabeverfahren mit dem Aktenzeichen 142 E -ZBS- M 35/2025 gemäß § 169 Abs. 1 GWB bis zum Ablauf der Beschwerdefrist hinsichtlich des anhängigen Nachprüfungsantrags.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1000
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Gemäß § 15 Abs. 3 VgV besteht die Möglichkeit, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage abzukürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gem. § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht. So liegt der Fall hier.
Die Dringlichkeit ergibt sich vor dem Hintergrund, dass sich die am 26.06.2025 bekannt gemachte Ursprungsvergabe im Nachprüfungsverfahren befindet und insofern durch die Vergabekammer ein Zuschlagsverbot gem. § 169 Abs. 1 GWB ausgesprochen wurde. Vor dem Hintergrund des am 30.11.2025 endenden Altvertrages, ist eine nahtlose Leistungserbringung ab dem 01.12.2025 erforderlich, um den Fortgang der Leistung nicht zu gefährden. Eine rechtzeitige Vergabe der Leistungen in einem regulären offenen Verfahren wäre in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen. Die Angebotsfrist in einem offenen Verfahren beträgt mindestens 30 Tage (§ 15 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 VgV). Diese Mindestzeit ist noch um den Zeitraum der nach vernünftigen Ermessen sorgfältigen Erstellung der Unterlagen für eine Interimsvergabe, die Phase der Angebotswertung sowie um die notwendige Stillhaltefrist von 10 Kalendertagen zu ergänzen. Gemessen hieran und mit Rücksicht auf den Umstand, dass, gerade mit Blick auf die im Nachprüfungsverfahren aufgeworfenen rechtlichen Fragestellungen, weitere Überlegungen zur Konzeptionierung der Interimsvergabe erforderlich waren, ist der Abschluss der Vorbereitungen, resp. die Versendung der Bekanntmachung, unter Berücksichtigung der der Vergabestelle zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht früher möglich gewesen. Ausgehend von einer am 02.10.2025 versendeten Bekanntmachung würde die reguläre Mindestangebotsfrist mithin am 01.11.2025 enden. Unter Hinzurechnung einer angemessenen Zeit für die Angebotswertung sowie der zehntägigen Stillhaltefrist wäre ein Zuschlag mithin erst ca. am 17.11.2025 möglich gewesen. Die dann noch bis zum Beginn der Leistung verbleibende Zeit von noch nicht einmal zwei Wochen erscheint vor dem Hintergrund, dass die Organisation und Koordination der Abholtouren im gesamten Bereich Sachsen-Anhalts, die ggf. notwendige Verstärkung des Personalkörpers und die Bereitstellung der Zustellungsformulare einschließlich Sicherstellung der vom Auftraggeber geforderten Eindruckmöglichkeit von Absenderadressen notwendig ist, als zur Rüstzeit für das auszuwählende Unternehmen nicht ausreichend.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-10 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Eigenerklärung über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 PostG
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Jahre.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über die Leistungserbringung betreffend Personal, Maschinen, Werkzeuge und Materialien gemäß Bieterauskunft
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des (Bieter-)Unternehmens (nicht der übergeordneten Unternehmensgruppe) der letzten drei Jahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart:
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Erklärung über Qualitätsmanagement gemäß Bieterauskunft
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Benennung von mindestens einer vergleichbaren Referenz aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Sendungsvolumen) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
Bei der hier ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Auftrag mit besonders hohem Sendungsvolumen. Vor diesem Hintergrund ist es zulässig, mehrere kleinere, inhaltlich vergleichbare Referenzen zusammenzufassen, sofern sie in Summe den Anforderungen an das Gesamtvolumen und die Komplexität der ausgeschriebenen Leistung nahekommen. Die Zusammenfassung ist entsprechend transparent darzustellen.
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Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs. 1 VgV, durch Eigenerklärungen in der Bieterauskunft
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Nationale Registrierungsnummer:
15-1304-49
Postanschrift: Halberstädter Str. 8
Postleitzahl: 39112
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zbs@justiz.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=806353 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=806353 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt.
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in der "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 10.10.2025, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des
Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
(4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17
und 18 TVergG LSA.
(5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab
Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 7) auszufüllen.
(6) Die Bieter haben ferner die Erklärung zur Umsetzung des SaubFahrzeug-BeschG (Dokument „Eigenerklärung SaubFahrzeugBeschG“) einzureichen. Die Erklärung muss nicht, aber kann bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der AG von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer
angemessenen Frist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Die Erklärung ist einzureichen, soweit Leistungsbestandteile, welche den
Erklärungsinhalt betreffen, nicht von der Deutsche Post AG übernommen werden. Soweit erklärungsrelevante Leistungsbestandteile von der Deutsche Post AG übernommen werden, ist diese Erklärung nicht einzureichen.
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Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer:
t03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 03455141536 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einlegung einer
Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 190-647241 (2025-10-02)
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