Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 3.2.4 geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Kap. 3.2.4.1 Anzahl Mitarbeiter im Unternehmen (EK-07-A)
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren (2022 - 2024) mit dem Angebot vorlegen.
Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen der letzten drei Geschäftsjahre muss jeweils mindestens die folgende durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten (VZÄ) je Kategorie beschäftigt gewesen sein (Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen wird):
• mindestens 500 Gesamt-Beschäftigte (VZÄ)/Jahr
• mindestens 250 Beschäftigte im Bereich IT-Consulting (VZÄ)/Jahr
Der Nachweis ist durch Eigenerklärung unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 6 "Anzahl Mitarbeiter im Unternehmen" (Eigenerklärung zu EK-07) zu erbringen.
Kap. 3.2.4.2 Unternehmensreferenzen (EK-08-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bieters nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d. h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfangende inklusive Kontaktdaten;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat;,
• Auftragsvolumen des selbst erbrachten Anteils (Auftragswert und zeitlicher Umfang);.
• Angaben, wie viele Mitarbeitende mit der Leistungserbringung beschäftigt waren.
Die Referenzen können noch fortdauernd sein, abgeschlossene Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung (voraussichtlich 28.02.2025) abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung an die Wertbarkeit der Referenz, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 7 "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft, werden die Referenznachweise der Mitgliedsunternehmen zusammen betrachtet ("addiert"). Eine Addition erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Anzahl der Referenznachweise. Eine inhaltliche Addition der Referenznachweise findet nicht statt. Die vorgelegten Referenznachweise müssen daher für sich genommen jeweils die in der entsprechenden Leistungsbeschreibung gelisteten Tätigkeiten aufweisen.
Mindestanforderungen:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird):
• mind. 3 Referenzen.
Durch diese Referenzen ist der Nachweis für folgende Leistungen zu erbringen:
a. Koordination und Durchführung von Betrieb und Support zur IT-Toollandschaft zur internen oder externen Kommunikation mit einem Gesamtvolumen von mindestens 1000 Personentagen.
b. Architektur- und Implementierungsprojekte zur externen oder internen Kommunikation mit einem Gesamtvolumen von mindestens 1500 Personentagen.
c. Beratungstätigkeit im Umfeld öffentlicher Auftraggeber, insbesondere zu IT-Vergaben im fachlichen Kontext der Unternehmenskommunikation mit einem Gesamtvolumen von mindestens 150 Personentagen.
Es ist dabei möglich, eine einzelne Referenz zum Nachweis verschiedener erbachter Leistungen gemäß der vorgenannten Punkte a) bis c) zu benennen. Es ist bei Darstellung der Referenz daher anzugeben, welcher Nachweis damit erbracht werden soll (vgl. Anlage 5 Abschnitt 7).