Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt Consulting für das Endpoint Management der Bayerischen Vermessungsverwaltung (BVV) einschließlich der angegliederten BayernLabs (zwei getrennte Systeme) aus. Es werden Beratungsleistungen in den Bereichen Infrastruktur und Softwareverteilung inklusive Patch-Management) benötigt. Ziel ist es, die Systeme auf dem aktuellen Stand zu halten und gemäß der vorgegebenen Client-Struktur weiter zu entwickeln sowie die vorgegebenen Sicherheitsrichtlinien seitens des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI Bayern) zu integrieren. Die Leistung soll von einer Person erbracht werden. Der überwiegende Teil der Aufgaben im Rahmen dieser Dienstleistungen wird eigenverantwortlich durch das eingesetzte Personal des Auftragnehmers erbracht. Die Steuerung der Aufgabendurchführung wird durch den Auftragnehmer sichergestellt. Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von vier Jahren (ein Jahr Mindestvertragslaufzeit mit zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr), wobei die geschätzte Abnahmemenge 75 Personentage pro Vertragsjahr beträgt. Geplanter Leistungsbeginn ist der 24.11.2025.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienstleistungen für die Infrastruktur und zentrale SW-Verteilung Windows-Clients in der Bayerischen Vermessungsverwaltung inkl. BayernLabs
Referenznummer: 2025JWE000003
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt Consulting für das Endpoint Management der Bayerischen Vermessungsverwaltung (BVV) einschließlich der angegliederten BayernLabs (zwei getrennte Systeme) aus. Es werden Beratungsleistungen in den Bereichen Infrastruktur und Softwareverteilung inklusive Patch-Management) benötigt.
Ziel ist es, die Systeme auf dem aktuellen Stand zu halten und gemäß der vorgegebenen Client-Struktur weiter zu entwickeln sowie die vorgegebenen Sicherheitsrichtlinien seitens des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI Bayern) zu integrieren.
Die Leistung soll von einer Person erbracht werden.
Der überwiegende Teil der Aufgaben im Rahmen dieser Dienstleistungen wird eigenverantwortlich durch das eingesetzte Personal des Auftragnehmers erbracht. Die Steuerung der Aufgabendurchführung wird durch den Auftragnehmer sichergestellt.
Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von vier Jahren (ein Jahr Mindestvertragslaufzeit mit zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr), wobei die geschätzte Abnahmemenge 75 Personentage pro Vertragsjahr beträgt.
Geplanter Leistungsbeginn ist der 24.11.2025.
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt Consulting für das Endpoint Management der Bayerischen Vermessungsverwaltung (BVV) einschließlich der angegliederten BayernLabs (zwei getrennte Systeme) aus. Es werden Beratungsleistungen in den Bereichen Infrastruktur und Softwareverteilung inklusive Patch-Management) benötigt.
Ziel ist es, die Systeme auf dem aktuellen Stand zu halten und gemäß der vorgegebenen Client-Struktur weiter zu entwickeln sowie die vorgegebenen Sicherheitsrichtlinien seitens des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI Bayern) zu integrieren.
Die Leistung soll von einer Person erbracht werden.
Der überwiegende Teil der Aufgaben im Rahmen dieser Dienstleistungen wird eigenverantwortlich durch das eingesetzte Personal des Auftragnehmers erbracht. Die Steuerung der Aufgabendurchführung wird durch den Auftragnehmer sichergestellt.
Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von vier Jahren (ein Jahr Mindestvertragslaufzeit mit zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr), wobei die geschätzte Abnahmemenge 75 Personentage pro Vertragsjahr beträgt.
Geplanter Leistungsbeginn ist der 24.11.2025.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: b65c6cb4-f52b-4f9e-be34-e4160ef9e1ea
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Postleitzahl: 80538
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 4 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
2 Jahre Mindestvertragslaufzeit mit zweimaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-15 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 77 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-02 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und den Auftragsgegenstand.
Der Auftragnehmer muss Mitglied im Partnerprogramm von baramundi sein.
Eignungskriterium: Supply-Chain-Management
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung russische Unternehmen: Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Arf. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinn der Vorschrift aufweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung russische Unternehmen: Der Bieter gehört nicht zu den in Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Arf. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinn der Vorschrift aufweisen.
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Scientology-Schutzerklärung: Der Bieter versichert, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt. Des Weiteren versichert er, dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. Zudem verpflichtet sich der Bieter, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Scientology-Schutzerklärung: Der Bieter versichert, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt. Des Weiteren versichert er, dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. Zudem verpflichtet sich der Bieter, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Verpflichtungserklärung der eingesetzten Berater
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. --- Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, haben diese ebenfalls die entsprechende Eigenerklärung abzugeben ---- Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 157-540049 (2025-08-15)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-25) Objekt Beschreibung
Interne Kennung: 0644a0aa-d1b7-4a38-8b9f-a82870c46c05
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-25+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9d98d145-1a5d-436f-844f-d1290b27b66f-01
Quelle: OJS 2025/S 162-555521 (2025-08-25)