Auftragsbekanntmachung (2025-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Hardware
Reference number: L25-0079-10
Kurze Beschreibung:
“Lieferung verschiedener IT-Hardware”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Laptops”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Ort der Leistung: Eichsfeld🏙️
Dauer: 56 (DAY)
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Eichsfeld behält sich eine innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen mögliche Auftragserweiterung vor.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“1. Die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Eichsfeld behält sich eine innerhalb der vergaberechtlichen Grenzen mögliche Auftragserweiterung vor.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Laptops” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Tablets inkl. Zubehör” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-02 11:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-02 11:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“u. a. siehe Angabe gem. BT-772”
“Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
Hinweis auf § 8 ThürVgG:
Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der...”
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG).
Hinweis auf § 8 ThürVgG:
Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Es können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Eigenerklärung beigefügt ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 086-287256 (2025-04-30)